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Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Inhalte und Schwerpunkte |
Die Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie erforscht die archäologischer Methodik zugänglichen Kulturäußerungen der schriftlosen Epochen (Ur- bzw. Vorgeschichte) sowie der nur partiell durch Schriftquellen erhellten Perioden (Frühgeschichte) der Menschheitsgeschichte. Die Schwerpunkte in Forschung und Lehre der Abteilung für Vor- und Frühgeschichte der Goethe-Universität liegen in europäischer und afrikanischer Vor- und Frühgeschichte und Archäobotanik. |
Ausführliche Beschreibung |
Informationen des Fachbereichs |
Abschluss |
Master of Arts Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie |
Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit beträgt i.d.R. für externe Studierende vier (Variante A), für Frankfurter Studierende aufgrund des um zwei Semester längeren BA-Studiengangs nur zwei Semester (Variante B). |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienbeginn |
Der Studiengang kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung |
Benjamin Richter M.A. Tel.: 069/798-32118 |
Zugangsvoraussetzungen |
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist
Der zweisemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 240 CP erreicht worden ist. Der viersemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 180 CP erreicht worden ist. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften unter Heranziehung der akademischen Leitung. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 8 MAO. Besondere Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang: Ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses schlechter als 2,7, müssen Bewerberinnen und Bewerber vor der Zulassung an einem Beratungsgespräch mit einem Professor oder einer Professorin des Faches Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie teilnehmen und ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben im Umfang von 3-5 DinA4-Seiten hinzufügen. Zum Beratungsgespräch wird mit angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins. Die Teilnahme am Gespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bestätigt. Das Beratungsgespräch wird voraussichtlich Anfang/Mitte März (Bewerbung für das Sommersemester) bzw. Anfang/Mitte September (Bewerbung zum Wintersemester) stattfinden. Bitte halten Sie sich den genannten Zeitraum frei. Sprachkenntnisse: Weitere Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang sind Englischkenntnisse sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Französischkenntnisse werden empfohlen, die Bereitschaft zum Umgang mit fremdsprachlichen Texten wird generell vorausgesetzt. Sofern der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Sprachkenntnisse als Auflagen erteilt. Es gilt § 8 Abs. 3 MAO. Englisch: Englischkenntnisse sind auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:
Zweite Fremdsprache: Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache müssen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:
Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. |
Vorläufige Zulassung |
Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis für den Bachelorabschluss noch nicht vor, kann die Bewerbung stattdessen auf einen Immatrikulationsnachweis und auf eine besondere Bescheinigung gestützt werden. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist, und von der für die Zeugniserteilung zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden. |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. |
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungszeitraum |
01.06. - 31.08. für das Wintersemester |
Bewerbungsadresse |