FAQ's

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1. Wer darf teilnehmen?

  • Statusgruppe 1: Studierende der Goethe-Universität und der kooperierenden FRA-UAS
  • Statusgruppe 2: Beschäftigte der Goethe-Universität.
  • Statusgruppe 3: Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen zuzuordnen sind.

Eine Ausnahme bildet das gesondert ausgewiesene Kinder- und Familienangebot. Hier richtet sich die Höhe des Entgelts nach der Statusgruppe der Eltern. Versicherungsrechtlich erfolgt die Eingruppierung der Kinder in Statusgruppe 3.

2. Was kostet die Teilnahme am Sportangebot des Zentrums für Hochschulsport (ZfH)?

Die Kursgebühr wird pro Kursanmeldung einmalig fällig und hängt von der Statusgruppe ab. Die jeweilige Kursgebühr kann aus der grauen Tabelle des gewünschten Kurses entnommen werden (Sportprogramm). Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.

3. Wie kann man sich anmelden?

Die Teilnehmer/innen melden sich verbindlich per Online-Buchung an und verpflichten sich zur Zahlung des angegebenen Entgelts. Bei jedem Kurstermin wird die bei der Anmeldung ausgegebene Anmeldebestätigung kontrolliert. Bitte drucken Sie diese aus oder zeigen das MobileTicket vor.

Online-Anmeldung:

1. Kurs aussuchen

2. Button betätigen

3. Anmeldeformular ausfüllen

4. Ticket ausdrucken oder das MobileTicket abspeichern

Bei der Online-Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die für die Zwecke der Kursverwaltung erforderlich sind und ausschließlich dafür verarbeitet werden.

4. Probetraining während der Schnupperwochen

Sollten die Kurse in den „Schnupperwochen“ bereits ausgebucht sein, ist ein Schnuppern nicht mehr möglich. Bei wenigen Restplätzen erfolgt die Vergabe nach dem „First come – first serve“- Prinzip. Im Zweifelsfall entscheidet der ÜL, ob und wenn ja wie viele Personen am jeweiligen Termin zusätzlich teilnehmen dürfen.

5. Kann man auch mitten im Semester einen Kurs buchen?

Ein Einstieg ist grundsätzlich während des Semesters möglich. Das Kursticket kann man zu jeder Zeit im Semester über die Homepage des Zentrums für Hochschulsport buchen. Das Teilnahmeticket ist dann sowohl für das Programm der Vorlesungszeit als auch für das Programm der vorlesungsfreien Zeit eines jeden Semesters gültig.

6. Versicherung im Hochschulsport / Unfälle

Für Beschäftigte und Studierende gelten die Unfallversicherungsbestimmungen der Unfallkasse des Landes Hessen:

Studierende der Goethe-Universität und der kooperierenden Hochschulen sind über die Unfallkasse des Landes Hessen unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des ZfH während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleitenden stattfinden. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht somit kein Versicherungsschutz.

Beschäftigte der Goethe-Universität sind bei der Teilnahme am Hochschulsport dann gesetzlich unfallversichert, wenn der Sport einen Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Universitätsangehörige beschränkt ist, der Sport regelmäßig stattfindet und Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang stehen.

Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge. Ein privater Versicherungsschutz wird daher allen Beschäftigten dringend empfohlen.

Gäste, die an den Angeboten des ZfH teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung ist selbst Sorge zu tragen.

Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen dem ZfH (zfh@hochschulsport.uni-frankfurt.de) schriftlich anzuzeigen. Die Vordrucke können online hier heruntergeladen werden. Bitte senden Sie die Unfallanzeige nach dem ausfüllen direkt an das ZfH.

7. Muss man sich zu einer Sportart extra anmelden, an der man teilnehmen möchte?

Ja. Alle Kurse werden durch einen entsprechenden Anmeldevermerk im Feld „buchen“ gekennzeichnet.
Voraussetzungen dafür: Man gehört zu den teilnahmeberechtigten Personen.

8. Kann von der Buchung zurückgetreten werden?

Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung, Verlust des Studienplatzes, etc.) behält sich das ZfH aus Kulanzgründen eine Ausnahmereglung vor.

9. Kann man seinen Kursplatz an jemanden übertragen?

Ein Kursplatztausch/-weitergabe an eine andere Person ist nicht möglich und NICHT ZULÄSSIG! Die Buchung ist stets personenengebunden und somit nicht übertragbar.

10. Was passiert, wenn man an einem Termin der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen kann?

Dieser Umstand obliegt der persönlichen Entscheidung und begründet keinen Erstattungsanspruch durch das Zentrum für Hochschulsport. Die Teilnahme am Hochschulsport ist nicht verpflichtend. Der Kursplatz bleibt weiterhin für das aktuelle Semester erhalten.

11. Warum ist die Angabe der E-Mail-Adresse notwendig?

Nur so können wir Sie schnellstens über evtl. frei gewordene Plätze, Kursveränderungen, Kursausfälle o. ä. informieren. Achtung: Geben Sie unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse an und achten Sie auf die richtige Schreibweise, da Sie sonst Ihr Ticket nicht erhalten!

12. Wie funktioniert die Warteliste?

Ist ein Kurs ausgebucht, besteht die Möglichkeit, sich mit der E-Mail-Adresse in die „Warteliste“ einzuschreiben und sich somit im Benachrichtigungsservice des Zentrums für Hochschulsport zu registrieren. Sobald ein Platz in dem gewünschten Kurs frei wird, werden alle Personen auf der Warteliste zeitgleich darüber per E-Mail informiert. Die Person, die die erste Buchung vornimmt, erhält den freien Kursplatz.

13. Diebstahl

Leider besteht in allen vom Zentrum für Hochschulsport genutzten Sportstätten Diebstahlgefahr, besonders im Bereich der Umkleideräume. Es wird daher empfohlen, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen bzw. keine Wertsachen bei den Hochschulsportkursen mitzuführen, da keine Haftungsansprüche gegenüber dem ZfH geltend gemacht werden kann.

14. Fundsachen

Fundsachen können an der Pförtnerloge im Verwaltungsgebäude abgegeben und im Verlustfall auch entsprechend angefragt werden (Tel.: 069 798-24520). Für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.