Bewerbung und Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

 

  • Bachelorstudiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, American Studies, English Studies, Germanistik, Romanistik oder Theater-, Film- und Medienwissenschaft im Haupt- oder Nebenfach der Goethe-Universität oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung von mindestens sechs Semestern. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss.
  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden: 
Transcript of Records
  • Zusatzblatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Veranstaltung, CP und ggf. Note). Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien.
  • Fremdsprachenkenntnisse: Englischkenntnisse (i.d.R. C1, mindestens aber B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens fü̈r Sprachen des Europarates“ vom September 2000) sowie Französischkenntnisse (mindestens B2) oder Lateinkenntnisse (Latinum). Bei der Wahl des Schwerpunkts Anglophone Literaturwissenschaft müssen bei der Anmeldung zu den Seminarveranstaltungen der beiden Schwerpunktmodule MA-CompLit-ANG-1 und MA-CompLit-ANG-2 Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Schwerpunkts Französische Literaturwissenschaft müssen bei der Anmeldung zu den Seminarveranstaltungen der beiden Schwerpunktmodule MA-CompLit-FRZ-1 und MA-CompLit-FRZ-2 Französischkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden; die geforderten Französischkenntnisse können nicht durch Lateinkenntnisse ersetzt werden. Bei der Wahl des Schwerpunkts Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschat müssen bei der Anmeldung zu den beiden Schwerpunktmodulen MA-CompLit-AVL-1 und MA-CompLit-AVL-2 Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden; die geforderten Französischkenntnisse können nicht durch Lateinkenntnisse ersetzt werden.
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

 

Vorläufige Zulassung

 

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden. 



Bewerbung

 

Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:

  •   Sekundarschulzeugnis (z.B. Abitur)
  •   Kopie des Bachelorzeugnis

 

Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:

  • Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote;
  • Gutachten bzw. Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Formular zum Download [PDF]) 
  • Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang

 

Falls Sie Ihr grundständiges Studium nicht an der Goethe-Universität haben bzw. absolvieren werden:


  • Transcript of Records
  • Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse in Englisch (i.d.R. C1, mindestens aber B2 nach GER) sowie Französisch (B2) oder Latein (Latinum)

 

Weitere einzureichende Unterlagen:

 

Bewerbungsfrist: 1. April bis 31. Mai für das Wintersemester

Bewerbungsadresse: Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


Goethe Goes Global


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