Eine neue Kooperation vereinbaren

Eine neue Kooperation vereinbaren

Sie planen, eine Instituts-, Fachbereichs- oder Universitätspartnerschaft mit einer ausländischen Hochschule abzuschließen? Im Folgenden haben wir für Sie einige allgemeine Hinweise zusammengefasst, um Ihnen das Procedere zu erleichtern. (Ausnahme: Modalitäten zu ERASMUS Partnerschaften finden Sie unter Beginn einer neuen ERASMUS-Kooperation.)

Unterschieden wird generell zwischen Universitätspartnerschaften und Partnerschaften auf Ebene eines Fachbereiches oder Institutes. Für alle Partnerschaftsvereinbarungen gilt, dass sie von einem Vertreter oder einer Vertreterin des Präsidiums unterschrieben werden müssen. Für Partnerschaften auf Fachbereichs- und Institutsebene sind zusätzlich weitere Unterschriften erforderlich (s. unten).


Universitätspartnerschaft

Dieser Typ Partnerschaft umfasst mehrere (mindestens drei) Fachbereiche der Universität und verabredet vielfältige Aktivitäten (z.B. Studierenden- und Dozierendenaustausch, Forschung, gemeinsame Konferenzen). Es wird i.d.R. ein allgemeines Memorandum of Unterstanding (auch als Memorandum of Agreement bezeichnet) abgeschlossen. Spezifische Aktivitäten und deren Details, insbes. der Studierendenaustausch mit festgelegten Austauschzahlen, werden in einem zusätzlichen Addendum verschriftlicht. In Rücksprache mit den Fachbereichen kümmert sich das Global Office um den Abschluss der Universitätspartnerschaften. Universitätspartnerschaften werden nur mit ausgesuchten Partnern abgeschlossen.

Fachbereichs- oder Institutspartnerschaft
Dieses Abkommen betrifft nur einen Fachbereich oder sogar nur ein Institut. Verabredet werden können ebenfalls Studierenden- und Dozierendenaustausch, spezifische Forschungsaktivitäten, gemeinsame Studiengänge, Konferenzteilnahmen etc. Die Zuständigkeit für dieses Abkommen liegt allein in der Verantwortung des Fachbereichs oder Instituts. Der Fachbereich/das Institut kümmert sich um die Ausfertigung des Vertrags. Das IO berät bei Bedarf.


Worauf ist bei den Vertragsverhandlungen zu achten?

(1) Bei einer möglichen Universitätspartnerschaft prüft das IO, ob die ausländische Universität zur GU passt und ob genügend Kooperationsinteresse innerhalb der Fachbereiche und Zentren der GU vorhanden ist. Gleiches sollte bei einer Fachbereichs-/Institutspartnerschaft erfolgen. Klären Sie ferner, welche konkreten Ziele der Fachbereich mit der neuen Kooperation verfolgt und wer im Fachbereich/Institut bereit ist, sich für diese Partnerschaft zu engagieren.

(2) Vertragstext: Orientieren Sie sich an einem Mustervertrag. Diese finden Sie hier rechts im Downloadbereich.

(3) Vertragssprache: Die Ausfertigung in nur einer Sprache, auf Englisch, hat sich als praktikabel erwiesen. Wenn die Ausfertigung in zwei Sprachen erfolgt (Deutsch und Sprache der Gasthochschule), muss eine entsprechende Übersetzung erstellt werden. Außerdem muss geklärt werden, welche Version im Konfliktfall Vorrang hat.

(4) Finanzierung: Klären Sie mit Ihren Partnern das finanzielle Engagement bzw. die finanziellen Verpflichtungen, die Ihr Fachbereich/Institut eingehen kann oder nicht. Wenn verabredet wird, dass keine Seite eine finanzielle Verpflichtung eingeht, sollte ein Finanzierungsvorbehalt vereinbart werden. Als Formulierung könnte gewählt werden: „Both universities agree that all specific financial arrangements are dependent on the availability of funds“. Ferner kann folgende Formulierung für das Bemühen um Drittmitteleinwerbung als Absichtserklärung eingefügt werden: “Both universities agree to seek financial support from national and international organizations for the cooperative activities to be undertaken as stated under the terms of this agreement."

(5) Planen Sie ausreichend Zeit zur Vertragserstellung und Rücksprache zu Textformulierungen ein.

(6) Unterschriften:  Universitätspartnerschaften werden derzeit nur durch den Präsidenten unterzeichnet. Fachbereichspartnerschaften werden 1. durch die Dekanin oder den Dekan und dann 2. durch den Präsidenten, einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin unterzeichnet (i. d. R. die für den Bereich Internationales zuständige Person, z.Zt. Präsident Prof. Dr. Enrico Schleiff). Institutspartnerschaften werden 1. durch den geschäftsführenden Direktor des Instituts, dann 2. durch den Dekan des Fachbereiches und abschließend 3. durch den Präsidenten, einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin unterzeichnet (i. d. R. die für den Bereich Internationales zuständige Person, z.Zt. Präsident Prof. Dr. Enrico Schleiff). Ohne die Unterschrift des Präsidenten oder eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin ist die Vereinbarung rechtlich ungültig. Erforderlich sind drei Exemplare bei Ausfertigung in einer Sprache, insges. sechs Exemplare bei zwei Sprachen.

 (7) Partnerschaftsvereinbarungen gestalten sich i.d.R. nur dann aktiv, wenn sich ein Professor/eine Professorin darum kümmert. Für eine Universitätspartnerschaft wird meist eine Partnerschaftsbeauftragte oder ein Partnerschaftsbeauftragter benannt, die oder der gefestigte Kontakte zu dem Partner unterhält und die oder der sich dann um die akademische Seite der Partnerschaft kümmert. Bei der Fachbereichspartnerschaft kümmert sich i.d.R. derjenige um Akademisches und Administratives, auf den diese Partnerschaft zurückgeht. Sollte im Fachbereich eine Auslandsbeauftrage oder ein Auslandsbeauftragter tätig sein, sollte diese Person von Anfang an aktiv in die Partnerschaft mit einbezogen werden.

(8) Laufzeit: Es empfiehlt sich, die Partnerschaften auf fünf Jahre zu befristen, mit Option auf Verlängerung in beidseitigem Einverständnis. Falls gewünscht, lassen sich jedoch auch unbefristete Partnerschaften abschließen. Die Vertragsvorlagen müssen in diesem Fall dementsprechend geändert werden. Hierzu empfiehlt sich folgende Formulierung: "This agreement shall take effect for a period of five years from the day the representatives of both institutions affix their signature. It will be renewed automatically for a period of five years." 

Verfahrenswege zur Vertragsunterzeichnung innerhalb der GU bei Fachbereichspartnerschaften:

  1. Erstellung des Vertragstextes durch den Fachbereich in Absprache mit seinem Partner (soweit möglich anhand des allgemeinen Mustertextes der GU); bei Bedarf: inhaltliche Unterstützung durch das Global Office.
  2. Rechtliche Prüfung des Vertragstextes durch die zentrale Rechtsabteilung, falls beträchtlich vom Mustertext der GU abgewichen wird.
  3. Unterschrift durch Dekan*in oder Institutsleiter*in und Dekan*in (drei Exemplare bei Ausfertigung in einer Fremdsprache, insges. sechs Exemplare bei zwei Sprachen)
  4. Erst danach: IO legt die Vereinbarung der Präsidentin oder Vizepräsident*in vor
  5. Unterzeichnung durch die Partnerhochschule
  6. Wenn alle Unterschriften geleistet wurden: eine Kopie des Vertrages an das IO eingescannt als Email-Anhang an die Emailadresse kooperation-io@uni-frankfurt.de
  7. Das IO erfasst die Partnerschaft in der Mobilitätsdatenbank Mobility Online, sodass Gaststudierende die Hochschule in der entsprechenden Maske als Heimathochschule auswählen können, das Study Abroad-Team Studierende Ihres Fachbereiches auf die Kooperation aufmerksam machen und die Partnerhochschule dann auch im Goethe Globe aufgeführt werden kann.

Ihre Ansprechpartner*innen im Global Office:
Alle Anfragen bitte an das Funktionspostfach kooperation-io@uni-frankfurt.de

Eine bestehende Kooperation verlängern

Eine bestehende Kooperation verlängern

Die Verantwortung für die Verlängerung der MoUs liegt beim Fachbereich bzw. Instituts. Nehmen Sie dazu bitte 6 Monate vor Ablauf des MoUs Kontakt zur Partneruniversität auf

Verlängerungen werden wie Neuabschlüsse behandelt (s.o.). Nur bei beträchlichten Veränderungen der Vereinbarungen, die nicht durch die vorliegenden Mustertexte gestützt werden, muss die Rechtsabteilung die Texte erneut prüfen


Ihre Ansprechpartner*innen im Global Office:
Alle Anfragen bitte an das Funktionspostfach kooperation-io@uni-frankfurt.de

Flowchart: Vereinbarung einer neuen Kooperation

Kontakt

Mail address for all international cooperations (except ERASMUS):
kooperation-io@uni-frankfurt.de

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Goethe-Universität Frankfurt
Global Office

c/o House of Labour

Eschersheimer Landstr. 155-157
60323 Frankfurt am Main

Alle Anfragen bitte an das Funktionspostfach kooperation-io@uni-frankfurt.de