Vorklinischer Studienabschnitt

Als Information für Studienanfänger soll auf den folgenden Seiten das vorklinische Studium ausführlich beschrieben werden.

Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, die nach frühestens vier Semestern erfolgen kann, müssen die Studierenden durch Bescheinigungen ihre regelmäßige und erfolgreiche Teil­nahme (§ 2 Abs. 7 der Approbationsordnung für Ärzte) an den schein­pflichtigen Lehr­veran­stal­tungen (Kurse, Seminare und Praktika) nachweisen.