Studienplatztausch

Voraussetzungen

Ein Studienplatztausch an der Goethe-Universität ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • gleicher Studiengang (beide Tauschpartner studieren Humanmedizin oder beide studieren Zahnmedizin)
  • gleicher Studienabschluss (Staatsexamen)
  • gleiches Fachsemester (auch beim Tausch zum 1. klinischen Semester!)
  • keine Überschreitung der Regelstudienzeit


Fristen

Beim Studienplatztausch sind folgende Fristen einzuhalten:

  • Tausch im vorklinischen Studienabschnitt:
    Der Antrag muss bis zum 23. März (für ein Sommersemester) bzw. bis zum 23. September (für ein Wintersemester) gestellt werden.
  • Tausch direkt nach dem Physikum oder im klinischen Studienabschnitt:
    Der Antrag muss bis zum 8. April (für ein Sommersemester) bzw. bis zum 8. Oktober (für ein Wintersemester) gestellt werden.


Prozedere

Wenn ein passender Tauschpartner gefunden ist, muss das Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Dekanat des Fachbereichs Medizin (Campus Niederrad, Haus 10 A, 2. OG) zur Prüfung abzugeben. Gibt es keine Einwände gegen den Tausch, so vermerkt die Dekanatsleitung auf dem Tauschantrag die Zustimmung des Fachbereichs Medizin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nicht in jedem Fall sofort geschehen kann. Auch die Prüfung Ihrer Unterlagen kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass Sie ggf. ein zweites Mal im Dekanat vorstellig werden müssen! Im Falle einer Zustimmung von Seiten des Fachbereichs muss der Antrag anschließend im Studierendensekretariat der Goethe-Universität (Campus Westend) eingereicht werden.

Nach vollzogenem Tausch erhalten Sie vom Studierendensekretariat Ihr Stammdatenblatt und melden sich bitte umgehend erneut im Dekanat des Fachbereichs Medizin, um Ihre Studienplanung durchzuführen.


Tausch im vorklinischen Studienabschnitt

Ein Studienplatztausch wird genehmigt, wenn der auswärtige Tauschpartner einen Ausbildungsstand vorweist, der die Einstufung in dieses Fachsemester an der Goethe-Universität rechtfertigt.

Bitte beachten Sie: Ein Tausch ist frühestens zum 2. Fachsemester möglich!

Ein Tausch im vorklinischen Studienabschnitt ist erfahrungsgemäß nur selten möglich, da das vorklinische Studium an den verschiedenen medizinischen Fakultäten unterschiedlich aufgebaut ist und auswärtige Bewerber daher i.d.R. nicht in das Fachsemester eingestuft werden können, in dem sich ihr Tauschpartner an der Goethe-Universität befindet.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Den vollständig ausgefüllten und von beiden Tauschpartnern unterschriebenen Tauschantrag für ein höheres Fachsemester [PDF]
  2. Kopien sämtlicher Leistungsnachweise des auswärtigen Tauschpartners
  3. aktuelles Stammdatenblatt beider Tauschpartner


Tausch direkt nach dem Physikum / zum 1. klinischen Semester

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Den vollständig ausgefüllten und von beiden Tauschpartnern unterschriebenen Tauschantrag für ein höheres Fachsemester [PDF]
  2. Physikumszeugnis oder zumindest eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen
  3. aktuelles Stammdatenblatt beider Tauschpartner

Bitte beachten Sie, dass auch beim Studienplatztausch zum 1. klinischen Semester beide Tauschpartner im gleichen Fachsemester sein müssen!


Tausch im klinischen Studienabschnitt

Ein Studienplatztausch wird genehmigt, wenn der auswärtige Tauschpartner einen Ausbildungsstand vorweist, der die Einstufung in dieses Fachsemester an der Goethe-Universität rechtfertigt.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Den vollständig ausgefüllten und von beiden Tauschpartnern unterschriebenen Tauschantrag für ein höheres Fachsemester [PDF]
  2. Physikumszeugnis
  3. Kopien sämtlicher im klinischen Studienabschnitt erworbenen Leistungsnachweise des auswärtigen Tauschpartners
  4. aktuelles Stammdatenblatt beider Tauschpartner