Annahme als Doktorand

Annahme als Doktorandin/Doktorand

Antr%c3%a4ge

Allgemeine Hinweise

Anmeldung:

In einem ersten Schritt suchen Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihre Dissertation und sprechen mit dieser/m Ihr Dissertationsthema ab. 

Die Voraussetzungen zur Annahme als Doktorandin/Doktorand werden in der Promotionsordnung vom 03.12.2014 (§§ 3 und 4) geregelt. Für die Betreuung ist diejenige/derjenige verantwortlich, die/der das Thema gestellt hat. Das Thema der Promotion wird von den in § 5 (Betreuung der/s Doktorandin/Doktoranden) der Promotionsordnung vom 03.12.2014 benannten Personenkreis (§ 5 (1)) gestellt.

Promotionen können daher erst nach Vergabe eines Themas angemeldet werden.

Informationen zum Umganug mit klinischen Daten in der Forschung finden Sie hier.

Der Promotionsausschuss hat per Beschluss festgelegt, dass die in der Promotionsordnung vom 03.12.2014 unter § 5 (1) a) bis i) genannten und für die Betreuung in Betracht kommenden Personen Mitglieder oder Angehörige des Fachbereichs sein müssen, es sei denn, die Betreuung durch ein Mitglied oder eine/n Angehörige/n eines anderen Fachbereichs der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung außerhalb der Universität erfolgt im Einvernehmen mit einer/einem Univ.-Professorin/Univ.-Professor des Fachbereichs, die/der auch eines der späteren Gutachten übernimmt.

Danach stellen Sie im Dekanat des Fachbereichs 16 im Promotionsbüro (Haus 1, Zimmer 202, 2. OG, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten in der rechten Spalte) einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zum

  • Dr. med.
  • Dr. med. dent. oder
  • Dr. rer. med.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Unterlagen im Original bearbeitet werden können!

Nach der Genehmigung des Antrages erhalten Sie eine Kopie per Email.

Im Falle einer Ablehnung des Antrages geht Ihnen ein schriftlicher Bescheid per Post zu.

Entsprechend § 5 (3) der Promotionsordnung vom 03.12.2014 sollte Ihre Promotion innerhalb von 3 Jahren nach Antragstellung soweit sein, dass der Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren gestellt wird. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist von Ihnen und Ihrer/m Betreuerin/Betreuer dem Promotionsausschuss eine Erklärung der Begründung der Verzögerung vorzulegen. Die Genehmigung der Verlängerung wird Ihnen per E-mail mitgeteilt.

Bewerber, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und hier am Fachbereich promovieren möchten, müssen eine Berufserlaubnis bzw. eine vorübergehende Berufserlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes vorlegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind alle ausländischen Studienabschlüsse entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Übersetzung vorzulegen, da in diesem Fall die ausländischen Bildungsabschlüsse erst auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss hin geprüft werden müssen, bevor eine Annahme als Doktorandin/Doktorand möglich ist. Ferner muss die/der Betreuerin/Betreuer dem Promotionsausschuss eine Begründung vorlegen, warum die/der ausländische Antragstellerin/Antragsteller eine Promotion hier am Fachbereich durchführen soll.

Wenn Sie nicht in Frankfurt am Fachbereich Medizin studiert haben, muss ebenfalls eine Begründung der/s Betreuerin/Betreuers, warum die/der Antragstellerin/Antragsteller eine Promotion hier am Fachbereich durchführen soll, zum „Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand“, gemäß § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung beigefügt werden.


Promotionsstudium

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Immatrikulation oder Rückmeldung als Promotionsstudent

Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand angenommen ist, können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudentin/Promotionsstudent einschreiben. Damit erhalten Sie alle Vorteile des Studentenstatus wie

  • uneingeschränkten Zugriff zu Bibliotheksdatenbanken,
  • das RMV-Semesterticket,
  • Versicherungsschutz,
  • diverse Ermäßigungen, uva.

Die Immatrikulation als Promotionsstudentin/Promotionsstudent erfolgt freiwillig und ist für die Promotion nicht verpflichtend.