Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Jährlich zum Wintersemester werden zur Zeit etwa 90 StudienbewerberInnen für das erste Fachsemester aufgenommen. Das Verfahren wird von der Universität durchgeführt,
Ihr Ansprechpartner ist das Studien-Service-Center.

Bewerbungsfrist: 15. Juli

Für alle Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, mit Fragen zum Fach und zum Studienablauf bitte an die
Studienberatung des Instituts für TFM.

Sprachkenntnisse


Für das Studium sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zur Bewerbung einen Sprachnachweis, über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mit mindestens dem Ergebnis DSH-2 vorlegen.

Vorausgesetzt werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, das entspricht in der Regel Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren. Die Englischkenntnisse sind aber erst bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung nachzuweisen, das heißt, Studierende können ihre Englischkenntnisse nach dem Beginn des Studiums noch verbessern.

Dringend empfohlen werden außerdem Kenntnisse einer weiteren neueren Fremdsprache oder Latein- bzw. Griechischkenntnisse.



Praktikum


Es wird empfohlen, vor Aufnahme des Studiums der TFM ein einschlägiges, mindestens vierwöchiges Praktikum im Theater-, Film- und Medienbereich zu absolvieren. Anerkannte Formen des Praktikums sind insbesondere:
–  eine Hospitanz bzw. Assistenz bei einer Theater- bzw. einer Film-, Fernseh-, oder Videoproduktion mit entsprechenden Einblicken in verschiedene Produktionsbereiche, z.B. Herstellungsleitung, Ausstattung, Kamera, Schnitt bzw. Konzeption, Probenarbeit und den Theaterbetrieb oder in die Arbeit eines Radio- und Fernsehsenders oder anderer Institutionen, die mit Medien und ihrer Geschichte befasst sind (etwa Verlagswesen, Presse, Gestaltung, Ausstellungswesen)
–  Hospitanzen im Verleih oder im Programmkino
–  Praktika in Institutionen der Kulturverwaltung, -vermittlung oder -förderung.
 
Bei einer Zulassungsbeschränkung aus Kapazitätsgründen gelten die Regelungen zum Auswahlverfahren in der entsprechenden Auswahlsatzung der Goethe-Universität.