Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss in Theater-, Film-, Medienwissenschaft (TFM) im Hauptfach der Goethe-Universität oder einen Bachelorstudiengang in Filmwissenschaft, Medienwissenschaft oder Theaterwissenschaft an einer deutschen Hochschule oder einen dem Bachelorstudiengang TFM mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung (beispielsweise Philosophie, Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft oder eine andere neuere Philologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, qualitativ orientierte Sozialwissenschaften) mit nachgewiesenem filmwissenschaftlichen Schwerpunkt und einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss
  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich Theater-, Film- und Medienwissenschaft nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden: Transcript of Records. Sind die relevanten Inhalte aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich sind, müssen diese in einem Zusatzblatt für studienrelevanten Leistungen (Veranstaltung, Hausarbeit oder ähnliches, CP und ggf. Note) aufgeführt werden. Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien.
  • Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) entsprechen. Dringend empfohlen werden Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Besonders wünschenswert sind Kenntnisse der französischen und/oder der italienischen Sprache. Der Nachweis der Englischkenntnisse muss zur Bewerbung vorliegen.
    Die Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

    - Abiturzeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse, die Unterricht in der Fremdsprache im Umfang von mindestens fünf Jahren nachweisen, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder
    - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Englischkurse von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder
    - Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, wobei das vorausgesetzte Sprachniveau B 2 explizit erwähnt sein muss; oder
    - einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf; anerkannt werden folgende Sprachnachweise
                 TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte);
                 IELTS (mindestens 6,5 in jedem Teil);
                 Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte in jedem Teil); oder
    - einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Motivationsschreiben: Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang Filmkultur, ggf. unter Darstellung der bisherigen Berufs- oder Praxiserfahrungen oder studienrelevanter, auch außeruniversitärer Leistungen, die über die Eignung für den Masterstudiengang besonderen Aufschluss geben können. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.
  • Studienbewerberinnen und -bewerbern wird empfohlen, vor Aufnahme des Masterstudiums Filmkultur ein einschlägiges, mindestens vierwöchiges Praktikum im Film- und Medienbereich zu absolvieren. Das Praktikum kann als Bestandteil eines Bachelorstudiums absolviert worden sein. Ein Praktikumsnachweis, der Auskunft über Zeitpunkt und zeitlichen Umfang sowie Tätigkeiten des Praktikums Auskunft gibt, sollte den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Nachgewiesene Praktika (Bescheinigung) werden mit einem Bonus von 0,5 (insgesamt höchstens 1,0) Punkten in der Bewerbung berücksichtigt.
    Anerkannte Formen des Praktikums sind insbesondere:
    - eine Hospitanz bzw. Assistenz bei einer Film-, Fernseh-, oder Videoproduktion mit entsprechenden Einblicken in verschiedene Produktionsbereiche, z.B. Herstellungsleitung, Ausstattung, Kamera, Schnitt oder in die Arbeit eines Radio- und Fernsehsenders oder anderer Institutionen, die mit Medien und ihrer Geschichte befasst sind (etwa Verlagswesen, Presse, Gestaltung, Ausstellungswesen, Film- archive, Online-Archive);
    - Hospitanzen im Verleih oder im Programmkino; Praktika in Institutionen der Kulturverwaltung, - vermittlung oder -förderung (Festivals, etc.).

    Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden ebenfalls als Praktikum anerkannt. Über Zweifelsfälle entscheidet der für den Studiengang zuständige Zulassungsausschuss. 
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen

Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden.

 

WICHTIGER HINWEIS: Für die Bewerbung zum WS20/21 wurde die nach § 34 Abs. 2 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) geregelte Voraussetzung von 80% der Prüfungsleistungen auf 70% (126 CP) gesenkt.

Zulassungsmodus

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.