Zugangsvoraussetzungen

WICHTIGER HINWEIS: Aktuelle Sonderregelungen aufgrund der aktuellen Lage (COVID19) für Masterstudiengänge zur Bewerbung für das Wintersemester 2020/21 entnehmen Sie der Seite https://www.uni-frankfurt.de/87596546

  • Bachelorstudiengang THEATER-, FILM- UND MEDIENWISSENSCHAFT (TFM) im Hauptfach
    der Goethe-Universität odereinen Bachelorstudiengang in Filmwissenschaft, Medienwissenschaft
    oder Theaterwissenschaft an einer deutschen Hochschule oder einen dem Bachelorstudiengang TFM mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung (beispielsweise Philosophie, Allgemeine und  Vergleichende Literaturwissenschaft oder eine andere neuere Philologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, qualitativ orientierte Sozialwissenschaften) mit nachgewiesenem filmwissenschaftlichen Schwerpunkt und einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss.

  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium nicht im Hauptfach "Theater-, Film- und Medienwissenschaft"
    an der Goethe-Universität haben bzw. absolvieren werden: Transcript of Records. Sind die relevanten Inhalte aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich sind, müssen diese in einem Zusatzblatt für studienrelevanten Leistungen (Veranstaltung, Hausarbeit oder ähnliches, CP und ggf. Note) aufgeführt werden. Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien.

  • Kenntnisse in zwei neueren Fremdsprachen mindestens des Niveaus A 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder Kenntnisse in einer neueren Fremdsprache
    und Griechisch oder Lateinkenntnisse.
    Die Fremdsprachenkenntnisse werden nachgewiesen durch:
    – Schulzeugnisse, mit denen die Fremdsprache über mindestens drei Jahre nachgewiesen wird,
    wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)" bzw. fünf Punkte sein darf,
    – Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind,
    – Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen von Sprachkenntnissen, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen oder im Selbststudium erworben wurden,
    –VHS-Zertifikate, das heißt ein Zertifikat über einen mit staatlicher Abschlussprüfung abschließenden Lehrgang an einer Volkshochschule (Niveau A2) oder
    –eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung.
  • Motivationsschreiben: Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang Filmkultur, ggf. unter Darstellung der bisherigen Berufs- oder Praxiserfahrungen oder studienrelevanter, auch außeruniversitärer Leistungen, die über die Eignung für den Masterstudiengang besonderen Aufschluss geben können. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.

  • Studienbewerberinnen und -bewerbern wird empfohlen, vor Aufnahme des Masterstudiums Filmkultur ein einschlägiges, mindestens vierwöchiges Praktikum im Film- und Medienbereich zu absolvieren. Das Praktikum kann als Bestandteil eines Bachelorstudiums absolviert worden sein. Ein Praktikumsnachweis, der Auskunft über Zeitpunkt und zeitlichen Umfang sowie Tätigkeiten des Praktikums Auskunft gibt, sollte den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Nachgewiesene Praktika (Bescheinigung) werden mit einem Bonus von 0,5 (insgesamt höchstens 1,0) Punkten in der Bewerbung berücksichtigt.

    Anerkannte Formen des Praktikums sind insbesondere:
    - eine Hospitanz bzw. Assistenz bei einer Film-, Fernseh-, oder Videoproduktion mit entsprechenden Einblicken in verschiedene Produktionsbereiche, z.B. Herstellungsleitung, Ausstattung, Kamera, Schnitt oder in die Arbeit eines Radio- und Fernsehsenders oder anderer Institutionen, die mit Medien und ihrer Geschichte befasst sind (etwa Verlagswesen, Presse, Gestaltung, Ausstellungswesen, Film- archive, Online-Archive);
    - Hospitanzen im Verleih oder im Programmkino; Praktika in Institutionen der Kulturverwaltung, - vermittlung oder -förderung (Festivals, etc.).


Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden ebenfalls als Praktikum anerkannt.
Über Zweifelsfälle entscheidet der für den Studiengang zuständige Zulassungsausschuss.

Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 144 CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden.

WICHTIGER HINWEIS: Für die Bewerbung zum WS20/21 wurde die nach § 34 Abs. 2 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) geregelte Voraussetzung von 80% der Prüfungsleistungen auf 70% (126 CP) gesenkt.

Zulassungsmodus

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.