Zulassung zur Doktorprüfung

Zulassung zur Doktorprüfung

Dissertationsschriften grau

Einleitung des Prüfungsverfahrens

Bitte senden Sie uns vor Einreichung der Dissertation Ihre Veröffentlichung als PDF-Datei zu. Diese wird dann vorab auf die Erfüllung der Kriterien für die publikationsbasierte Dissertation geprüft.

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertationsschrift und Absprache mit Ihrer/m Betreuerin/Betreuer können Sie Ihre Dissertationsschrift bzw. Ihre publikationsbasierte Dissertation zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung und allen erforderlichen Anlagen einreichen – das Promotionsverfahren wird damit eröffnet.

Der Zulassungsantrag beinhaltet:

  • Erklärung, dass Sie außer den (im Antrag auf Seite 2) angeführten keine gerichtlichen oder disziplinarischen Strafen erhalten haben,

  • Erklärung (im Antrag auf Seite 2), dass die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung abgegeben werden und der Doktortitel erst nach Erhalt der Urkunde zu führen ist,

  • Schriftliche Erklärung, dass Sie die Dissertation selbständig verfasst haben und keine kommerzielle Promotionsvermittlung in Anspruch genommen haben (im Antrag auf Seite 3),

  • Wenn die Arbeit oder Teile daraus vorab bereits veröffentlicht wurden, ist ein entsprechendes Verzeichnis beizufügen. Alle Autoren sind nach der in der Veröffentlichung aufgeführten Reihenfolge zu nennen, außerdem Titel der Veröffentlichung, Name der Zeitschrift mit Angabe zu Band und Seitenzahl (im Antrag auf Seite 3),

  • Besteht bereits ein anderes Promotionsverfahren, sind das Thema, der zuständige Fachbereich, die Universität, Titel der Arbeit, Zentrum, wo die Arbeit durchgeführt wurde sowie der dortige Betreuer anzugeben,

  • Sollte diese Arbeit oder Teile daraus veröffentlicht sein, beachten Sie bitte den obenstehenden Absatz,

  • Wohnung- und Heimatanschrift.

Zusätzliche erforderliche Anlagen:

  • Lichtbild

  • Ein Lebenslauf in Deutsch mit Unterschrift (Darstellung des Studien- und Ausbildungsganges),

  • Approbationsurkunde bzw. Zeugnis über den bestandenen dritten Abschnitt der Ärztlichen/Zahnärztlichen Prüfung oder Bescheinigung über Beginn des Praktischen Jahres. Die Approbationsurkunde bzw. das Zeugnis über den bestandenen dritten Abschnitt der Ärztlichen/Zahnärztlichen Prüfung muss vor der Disputation vorliegen,

  • Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunke,
    sofern Sie Ihre Unterlagen persönlich im Promotionsbüro abgeben ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses ausreichend

  • Dissertation in 4-facher Ausfertigung sowie elektronisch als PDF ("vorname-nachname.pdf") an promotionen@med.uni-frankfurt.de

  • Auf Wunsch kann der Betreuer/die Betreuerin einen Vorschlag für den Korreferenten und die Prüfer machen. (Bitte beachten Sie, dass der Vorschlag übernommen werden kann, aber nicht angenommen werden muss!)

Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterschriften auf dem Antrag vorhanden sind und der Antrag im Original abgegeben werden muss.

Bitte nennen Sie uns außerdem die Anzahl der benötigten Gesamt-Semester für das Studium und der Semester für die Doktorarbeit.

Alle Dokumente sind als Originale oder amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.


Promotionsgebühr

Geld b2

Nach Zulassung zur Prüfung geht Ihnen die Rechnung für die Promotionsgebühr inkl. IBAN per Mail zu. Bitte überweisen Sie erst dann.

Mit bei Einleitung des Prüfungsverfahrens (Antragstellung auf Zulassung zur Doktorprüfung) ist laut Promotionsordnung vom 03.12.2014 eine Promotionsgebühr in Höhe von 250,00 Euro zu zahlen. Haben Sie bereits das Promotionskolleg besucht, verringert sich die Gebühr um 100,00 Euro. Hatten Sie fristgerecht einen Antrag auf Durchführung Ihres Promotionsverfahrens nach der alten Ordnung (2004, 1997, 1961) eingereicht, verringert sich die Gebühr auf 100,00 Euro. Haben Sie sowohl einen fristgerechten Antrag auf Durchführung Ihres Promotionsverfahrens nach der alten Ordnung (2004, 1997, 1961) eingereicht als auch das Promotionskolleg besucht, ist keine Promotionsgebühr mehr fällig.

Wird die Dissertation zurückgewiesen oder die Prüfung nicht bestanden, so wird der/dem Bewerberin/Bewerber die Gebühr nicht zurückgezahlt. Eine Stundung der Promotionsgebühr ist nicht möglich.

Mit der Genehmigung Ihres Antrags auf Zulassung zur Doktorprüfung geht Ihnen per Email eine Rechnung zur Zahlung der Promotionsgebühren zu. Bitte überweisen Sie die Promotionsgebühr zu Gunsten des Kontos des Universitätsklinikums bei der Frankfurter Sparkasse (IBAN DE32500502010000379999 / SWIFT HELADEF1822) oder der Postbank Frankfurt (IBAN DE14500100600000760603 / SWIFT PBNKDEFF).

Geben Sie bitte bei einer Überweisung unbedingt die komplette Rechnungsnummer an. Eine Barzahlung an der Kasse, Haus 13, EG ist ebenfalls möglich. Erst nach Eingang der Prüfungsgebühr kann die mündliche Prüfung (Disputation) stattfinden.