Praktisches Jahr

Das praktische Jahr (PJ) findet im letzten Jahr des Medizinstudiums statt. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in der Inneren Medizin, in der Chirurgie und in einem klinischen Wahlfach.

Es besteht die Möglichkeit, nur ein halbes Tertial, aber auch bis zu alle drei Tertiale im Ausland zu absolvieren. Hierzu sollte vor Antritt des Praktikums im Ausland detailliert mit dem Landesprüfungsamt (LPA) abgesprochen werden, ob das gewählte Krankenhaus den Ausbildungsstandards der ÄAppO entspricht, um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden. Grundsätzlich gilt, dass PJ-Tertiale nur an Universitätskrankenhäusern oder angeschlossenen Lehrkrankenhäusern absolviert werden können.

Wer während des PJ-Tertials im Ausland nicht an der dortigen Universität immatrikuliert war, benötigt für die Anerkennung zusätzlich zur Ausbildungsbescheinigung noch eine Statusbescheinigung der ausländischen Universität über die Gleichstellung mit deren regulär immatrikulierten Studierenden. Diese Statusbescheinigung muss von der Universität ausgestellt und gesiegelt sein. Um die Ausstellung dieser Bescheinigung sicher zu stellen sollte man sich nicht über die Krankenhäuser, sondern über die Universitäten zu bewerben.

Bitte beachten Sie, dass in einigen englischsprachigen Ländern (z. B. Großbritannien, USA, etc.) teilweise nur Praktika von 8 – 12 Wochen Dauer absolviert werden dürfen. Wer ein Tertial nicht splittet kann bei einer Praktikumsdauer von 12 Wochen die maximale Anzahl von 20 Fehltagen innerhalb eines Tertials in Anspruch nehmen, um die für das 16-Wochen-Tertial fehlenden 4 Wochen zu ergänzen.

Wegen der Erhebung von teils extrem hohen Studiengebühren für ein komplettes Tertial (z. B. Australien oder USA) sind für die meisten Studierenden nur Praktika von 8 Wochen finanzierbar.

Wir empfehlen eine Vorbereitungszeit für ein PJ-Tertial im Ausland von einem Jahr bis zwei Jahren. Erkundigen Sie sich bitte schon im Vorfeld, ob Ihr Wunschkrankenhaus vielleicht feste Auswahltermine hat oder ob es länderspezifische Regularien gibt. Auch in unserer Sprechstunde können Sie sich ausführlich beraten lassen.

Das Landesprüfungsamt gibt folgende Vorgaben bei der Ableistung von PJ-Tertialen vor: Studierende dürfen nur ein Tertial (16 Wochen) in zweimal 8 Wochen (ohne Fehlzeiten) splitten. Dabei muss eine der Hälften am Universitätsklinikum Frankfurt oder an einem der Lehrkrankenhäuser absolviert werden. Nicht erlaubt sind beide Hälften des Tertials an verschiedenen Orten im Ausland.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf den Seiten des Fachbereichs Medizin zum allgemeinen Ablauf des Praktischen Jahres sowie auf den Internetseiten des HLPUG beim Regierungspräsidium Gießen (Formulare, Dokumente, Informationen) zum Thema Auslands-PJ.