Studium im Ausland

Wann beginne ich mit der konkreten Planung für meinen Studienaufenthalt im Ausland?

Welche Voraussetzungen sind für einen Studienaufenthalt im Ausland erforderlich?

Wo bewerbe ich mich für einen Studienaufenthalt im Ausland?

Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich mit Erasmus+ für Studienaufenthalte (SMS) ins Ausland möchte?

Wie und woher bekomme ich ein Sprachzeugnis und wie lange ist dieses gültig?

Woher weiß ich, welche Kurse ich belegen kann, wenn ich an einer Partneruniversität studiere?

Werden die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?

Was verbirgt sich hinter ECTS?

Wann beginne ich mit der konkreten Planung für meinen Studienaufenthalt im Ausland?

Wer im Ausland studieren will, sollte früh mit der Planung und Vorbereitung anfangen, d. h. ungefähr eineinhalb Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Dies ist begründet durch die Bewerbungstermine und Bearbeitungsfristen bei Stipendienprogrammen oder den ausländischen Hochschulen. 

Welche Voraussetzungen sind für einen Studienaufenthalt im Ausland erforderlich?

  • Erfolgreiches Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Physikum)
  • Gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. der Unterrichtssprache

Wo bewerbe ich mich für einen Studienaufenthalt im Ausland?

Die Adressierung der Bewerbung richtet sich nach dem Programm oder Stipendium.

  • Bei Erasmus richtet sich die Bewerbung an den Koordinator unseres Fachbereichs. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Beratungstermin zur Durchsprache der Details, wie eventuelle Zusammenstellung der Fächer, etc. 
  • Bewerbungen für Fulbright (Studierende), Direktaustausch- und Hessenaustauschprogramme (Achtung! – Geht nur für medizinische Themenrandgebiete, es stehen keine Plätze für den dortigen Fachbereich Medizin zur Verfügung) werden an das International Office gerichtet und dort zur Sprechzeiten abgegeben.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich mit Erasmus+ für Studienaufenthalte (SMS) ins Ausland möchte?

Folgende Dokumente benötigen wir im Original von Ihnen zur Vorlage:

  • Studienbuch mit Stammdatenblättern
  • Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit Ergebnisblatt
  • Studienstandsbescheinigung (falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung schon SAK-Ergebnisse haben)
  • Sprachzeugnis
  • Das sorgfältig ausgefüllte Bewerbungsformular des International Office
  • Eine für den FB 16 angepasste Version können Sie hier downloaden. Laden Sie sich das Dokument herunter und speichern es bitte wieder im Word-Format ab (nicht als pdf). Bitte fügen Sie ein Bild ein, auf dem Sie gut zu erkennen sind (Bilddatei klein halten) oder hängen Sie das Foto als separate Datei an Ihre E-Mail an, wir fügen es dann hier vor Ort ins Bewerbungsformular ein.
  • Lebenslauf – tabellarisch in der Sprache, in der Sie im Ausland unterrichtet werden / oder auf Englisch, max. 1 DIN A4-Seite (Word-Format)

Wie und woher bekomme ich ein Sprachzeugnis und wie lange ist dieses gültig?

Ein Sprachzeugnis für die Englische Sprache erhalten Sie am Institut für England- & Amerikastudien (IEAS), ein Sprachzeugnis für eine der Romanischen Sprachen am Romanistik-Institut. In Letzterem werden Sprachtests nur noch in den vorlesungsfreien Zeiten durchgeführt. Da deshalb die Sprachtests für die romanischen Sprachen nicht rechtzeitig zum Bewerbungstermin am 1. Februar eingereicht werden können, sind diese bis spätestens 1. März nachzureichen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen müssen am 1. Februar vorliegen. Bitte vereinbaren Sie den Termin für den Sprachtest rechtzeitig.

Sollten ERASMUS+ Bewerber, die einen Sprachtest in einer romanischen Sprache (französisch, spanisch, italienisch, etc.) benötigen, nicht mehr rechtzeitig einen Prüfungstermin am Romanistikinstitut erhalten, werden diese gebeten, ersatzweise einen (ggf. kostenpflichtigen) Test an einer der hier aufgeführten Institute durchzuführen: Instituto Cervantes, Institut Français bzw. ggf. private Sprachschulen.

Wir akzeptieren Sprachzeugnisse, die nicht länger als fünf Jahre zurück liegen.

Woher weiß ich, welche Kurse ich belegen kann, wenn ich an einer Partneruniversität studiere?

Für eine allgemeine Beratung zur Studienplanung kontaktieren Sie bitte im Vorfeld Herrn Siegfried Barta, Leiter des Auslandsbüros.
Um eine Studienplanung zu erstellen, sollte das Studienprogramm unseres Fachbereichs im geplanten Auslandssemester mit dem Curriculum der Gastuniversität verglichen werden. Auf den jeweiligen Länder- und Universitätsseiten gibt es Links zu den Kursplänen im Internet. Auch in den Erfahrungsberichten finden sich Hinweise auf das Studienangebot und wichtige Aufschlüsse, wie man diese im Nachhinein noch ändern kann.

Werden die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?

Je früher Sie mit den jeweiligen Unterrichtsbeauftragten der klinischen Fächer abklären, ob die von Ihnen gewählten Veranstaltungen im jeweiligen Fach äquivalent sind, desto eher vermeiden Sie bei der Heimkehr Probleme mit der Anerkennung.

Nach Ihrer Rückkehr melden Sie sich beim Departmental Coordinator im Auslandsbüro und legen die Bescheinigungen der Gastuniversität vor (Transcript of Records, etc.). Dann werden die Unterrichtsbeauftragten werden vom Auslandsbüro gebeten, entsprechende Anerkennungen zeitnah vorzunehmen, um eine rechtzeitige Anmeldung für noch nachzuholende Prüfungen zu ermöglichen. Die Termine mit den Unterrichtsbeauftragten vereinbaren die Studierenden selbst.
Für den Anerkennungsprozess benötigen die Unterrichtsbeauftragten neben dem Transcript of Records Unterlagen zum Curriculum, aus denenInhalt undzeitlicher Umfang der Lehrveranstaltungen hervorgehen. Falls die Gastuniversität die Informationen nicht auf deren Internetseiten zur Verfügung stellt, müssen Sie entsprechende Unterlagen unbedingt aus dem Ausland mitbringen.

Was verbirgt sich hinter ECTS?

ECTS steht für "European Credit Transfer System“. Ziel ist die Entwicklung eines einheitlichen Anerkennungs- und Kreditierungssystems in den EU-Staaten. Die Einführung von ECTS in allen Studiengängen ist erklärtes Ziel des Erasmus+ -Programms. Teilnehmer des Programms sollten etwa zwei Drittel, also mindestens 20 ECTS von den möglichen 30 in einem Semester möglichen Credit Points in ihrem persönlichen Learning Agreement vereinbaren.