Forschung

Zuschüsse

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Reisegelder

Reisegelder

Reisegelder für Doktoranden und Postdocs des Fachbereichs Medizin

Für Doktoranden gewährt der FB Medizin Zuschüsse für Reisen zur Teilnahme an Konferenzen / Tagungen oder für Forschungsaufenthalte in einem anderen Labor. Bei Konferenzen / Tagungen muss ein aktiver Beitrag geleistet werden, z. B. in Form eines Vortrages oder als Erstautor auf einem Poster (Nachweis des Veranstalters erforderlich). Für Forschungsaufenthalte muss ein Schreiben des einladenden Labors vorgelegt werden.

Postdocs können in den ersten zwei Jahre nach der Promotion ebenfalls Reisegelder beantragen, wenn sie einen aktiven Beitrag auf der Konferenz / Tagung nachweisen können und die Daten in Frankfurt erhoben worden sind. Der Nachweis erfolgt anhand der Bestätigung des Veranstalters über die Annahme des Posters oder des Vortrags sowie der Affiliationsangabe auf dem Abstract. Hier muss alleinig die Einrichtung des Fachbereichs genannt sein, an der der/die Antragstellende beschäftigt ist.

Der Antrag soll neben dem Ziel und Datum der Tagung / des Forschungsaufenthaltes folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben (Zweck der Reise, Zeitraum und Dauer des „Dienstgeschäfts“ sowie die Nennung des Reiseziel)
  • Nachweis über die aktive Teilnahme (Bestätigung des Veranstalters über die Annahme eines Posterbeitrags/Vortrags bzw. ein Schreiben des einladenden Labors, bzw. zusätzliche oben genannte Angaben bei Postdocs)
  • einen Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)
  • eine Aufstellung über die Höhe der angefallenen Kosten (Formular)
  • Originalbelege (z.B. Bahntickets, Hotelrechnung)
  • die Bankverbindung des Antragstellers
  • Privatadresse des Antragstellers

Voraussetzung für die Bewilligung von Reisegeldern ist, dass

  • der Antragsteller am FB Medizin promoviert WICHTIG: Es genügt nicht, dass der Antragsteller die Arbeiten an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausführt und seine Promotion an einem anderen FB ablegt! Der Antrag auf Annahme als Doktorandin / Doktorand des FB Medizin muss gestellt sein.
  • im Haushaltsjahr noch Mittel zur Verfügung stehen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Inlandsreisen mit maximal 400,00 Euro und Auslandsreisen mit maximal 800,00 Euro bezuschusst werden.

Sollten im Haushaltsjahr noch Gelder zur Verfügung stehen, können auch Doktorandinnen / Doktoranden, die ihre Arbeiten an einem Institut / Klinik des FB Medizin ausführen, aber ihre Promotion an einem anderen FB ablegen, gefördert werden. Der formlose Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses ist bis zum 30.06. und zum 31.12. des Jahres an das Dekanat zu stellen.

WICHTIG: Bitte die Annahme als Doktorand des jeweiligen Fachbereichs sowie eine Bestätigung, dass die Arbeiten am FB Medizin durchgeführt werden beifügen!


Abgabe bei Herrn Barta (Haus 10A, Zi. 312, Tel: 7004, Fax: 81289, 
                                       Email: DEK-Forschungsreferat@kgu.de).

Weitere Informationen zum Hessischen Reisekostenrecht erhalten Sie hier.

Bonusmeilen

Bonusmeilen

Bonusmeilen für Doktoranden und Postdoktoranden

Im Rahmen des PartnerPlusBenefit-Bonusprogramms können unter Umständen BenefitFreiflüge auf innerdeutschen und internationalen Flügen gebucht werden.

Der Antrag soll neben dem Ziel und Datum der Tagung / des Forschungsaufenthaltes folgende Unterlagen enthalten

  • Anschreiben (Zweck der Reise, Zeitraum und Dauer des „Dienstgeschäfts“ sowie die Nennung des Reiseziel)
  • Nachweis über die aktive Teilnahme (Bestätigung des Veranstalters über die Annahme eines Posterbeitrags/Vortrags bzw. ein Schreiben des einladenden Labors)
  • einen Lebenslauf ( mit Datum und Unterschrift)
  • Privatadresse des Antragsteller

Voraussetzung für die Bewilligung von Bonusmeilen ist, dass

  • der Antragsteller am FB Medizin promoviert WICHTIG: Es genügt nicht, dass der Antragsteller die Arbeiten an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausführt und seine Promotion an einem anderen FB ablegt! Der Antrag auf Annahme als Doktorandin / Doktorand des FB Medizin muss gestellt sein.
  • Antragsberechtigt sind Postdoktoranden deren Abschluss der Promotion nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Setzen Sie sich dazu bitte unbedingt vor der Buchung mit dem Forschungsreferat in Verbindung
    (Herr Barta, Haus 10A, Zi. 312, Tel: 7004, Fax: 81289, Email: DEK-Forschungsreferat@kgu.de).

Promotionsstudenten anderer Fachbereiche der Goethe-Universität benötigen folgende schriftliche Nachweise

  • Annahme als Doktorand des jeweiligen Fachbereichs
  • Nachweis, dass die Arbeiten für die Promotion an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausgeführt werden

Veröffentlichung von Dissertationen

Veröffentlichung von Dissertationen

Zuschüsse zu den Kosten der Veröffentlichung von Dissertationen

In Anbetracht der begrenzten Mittel ist die Vergabe eines Zuschusses beschränkt auf:

1. die Kosten der Veröffentlichung für die Pflichtexemplare
2. folgenden Personenkreis:
    a) Doktoranden, deren Dissertation im Fachbereich Medizin der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Prädikat "summa cum laude" bewertet wurde,
    b) Doktoranden, deren Dissertation im Fachbereich Medizin der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Prädikat "magna cum laude" bewertet wurde und die soziale Bedürftigkeit überzeugend nachweisen können,
    c) Doktoranden des Fachbereichs Medizin der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main, deren Dissertation mit einem Preis ausgezeichnet wurde.

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Veröffentlichung ist zugleich mit dem Einreichen der Pflichtexemplare bis zum 31.01. des Folgejahres der Dissertation an das Dekanat zu stellen.
Abgabe bei Frau Dr. Kinner
(Haus 10A, Zi. 312, Tel: 3974, Fax: 81680, Email: DEK-Forschungsreferat@kgu.de).