Reisegelder
Reisegelder für Doktoranden des Fachbereichs Medizin
Der FB Medizin gewährt Zuschüsse für Reisen von Doktoranden zur Teilnahme an Tagungen oder für Forschungsaufenthalte in einem anderen Labor. Bei Tagungen muss ein aktiver Beitrag geleistet werden, z. B. in Form eines Vortrages oder als Erstautor auf einem Poster. Für Forschungsaufenthalte muss ein Schreiben des einladenden Labors vorgelegt werden.
Der Antrag soll neben dem Ziel und Datum der Tagung / des Forschungsaufenthaltes folgende Unterlagen enthalten
- Anschreiben (Zweck der Reise, Zeitraum und Dauer des „Dienstgeschäfts“ sowie die Nennung des Reiseziel)
- Nachweis über die aktive Teilnahme (Bestätigung des Veranstalters über die Annahme eines Posterbeitrags/Vortrags bzw. ein Schreiben des einladenden Labors)
- einen Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)
- eine Aufstellung über die Höhe der angefallenen Kosten (Formular)
- Originalbelege (z.B. Bahntickets, Hotelrechnung)
- die Bankverbindung des Antragstellers
- Privatadresse des Antragstellers
Voraussetzung für die Bewilligung von Reisegeldern ist, dass
- der Antragsteller am FB Medizin promoviert WICHTIG: Es genügt nicht, dass der Antragsteller die Arbeiten an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausführt und seine Promotion an einem anderen FB ablegt! Der Antrag auf Annahme als Doktorandin / Doktorand des FB Medizin muss gestellt sein.
- im Haushaltsjahr noch Mittel zur Verfügung stehen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Inlandsreisen mit maximal 300,00 Euro und Auslandsreisen mit maximal 600,00 Euro bezuschusst werden.
Sollten im Haushaltsjahr noch Gelder zur Verfügung stehen, können auch Doktorandinnen / Doktoranden, die ihre Arbeiten an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausführen, aber ihre Promotion an einem anderen FB ablegen, gefördert werden. Der formlose Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses ist bis zum 30.06. und zum 31.12. des Jahres an das Dekanat zu stellen.
WICHTIG: Bitte die Annahme als Doktorand des jeweiligen Fachbereichs sowie eine Bestätigung, dass die Arbeiten am FB Medizin durchgeführt werden beifügen!
Abgabe bei Herrn Barta (Haus 10A, Zi. 312, Tel: 7004, Fax: 81289,
Email: DEK-Forschungsreferat@kgu.de).
Weitere Informationen zum Hessischen Reisekostenrecht erhalten Sie hier.
Bonusmeilen
Bonusmeilen für Doktoranden und Postdoktoranden
Im Rahmen des PartnerPlusBenefit-Bonusprogramms können unter Umständen BenefitFreiflüge auf innerdeutschen und internationalen Flügen gebucht werden.
Der Antrag soll neben dem Ziel und Datum der Tagung / des Forschungsaufenthaltes folgende Unterlagen enthalten
- Anschreiben (Zweck der Reise, Zeitraum und Dauer des „Dienstgeschäfts“ sowie die Nennung des Reiseziel)
- Nachweis über die aktive Teilnahme (Bestätigung des Veranstalters über die Annahme eines Posterbeitrags/Vortrags bzw. ein Schreiben des einladenden Labors)
- einen Lebenslauf ( mit Datum und Unterschrift)
- Privatadresse des Antragsteller
Voraussetzung für die Bewilligung von Bonusmeilen ist, dass
- der Antragsteller am FB Medizin promoviert WICHTIG: Es genügt nicht, dass der Antragsteller die Arbeiten an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausführt und seine Promotion an einem anderen FB ablegt! Der Antrag auf Annahme als Doktorandin / Doktorand des FB Medizin muss gestellt sein.
- Antragsberechtigt sind Postdoktoranden deren Abschluss der Promotion nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Setzen Sie sich dazu bitte unbedingt vor der Buchung mit dem Forschungsreferat in Verbindung
(Herr Barta, Haus 10A, Zi. 312, Tel: 7004, Fax: 81289, Email: DEK-Forschungsreferat@kgu.de).
Promotionsstudenten anderer Fachbereiche der Goethe-Universität benötigen folgende schriftliche Nachweise
- Annahme als Doktorand des jeweiligen Fachbereichs
- Nachweis, dass die Arbeiten für die Promotion an einem Institut/Klinik des FB Medizin ausgeführt werden
Veröffentlichung von Dissertationen
Zuschüsse zu den Kosten der Veröffentlichung von Dissertationen
In Anbetracht der begrenzten Mittel ist die Vergabe eines Zuschusses beschränkt auf:
1. die Kosten der Veröffentlichung für die Pflichtexemplare
2. folgenden Personenkreis:
a) Doktoranden, deren Dissertation im Fachbereich Medizin der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Prädikat "summa cum laude" bewertet wurde,
b) Doktoranden, deren Dissertation im Fachbereich Medizin der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Prädikat "magna cum laude" bewertet wurde und die soziale Bedürftigkeit überzeugend nachweisen können,
c) Doktoranden des Fachbereichs Medizin der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main, deren Dissertation mit einem Preis ausgezeichnet wurde.
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Veröffentlichung ist zugleich mit dem Einreichen der Pflichtexemplare bis zum 31.01. des Folgejahres der Dissertation an das Dekanat zu stellen.
Abgabe bei Frau Dr. Kinner
(Haus 10A, Zi. 312, Tel: 3974, Fax: 81680, Email: DEK-Forschungsreferat@kgu.de).