Forschung

Stiftungsmittel

Bunstift optik Bunstift optik

Stiftungsmittel

Stiftungsmittel

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stiftungsmittel

[Ausschreibungsende: 31.08.]

Die Gelder stehen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern zur Verfügung, die im Fachbereich Medizin tätig sind. Antragsberechtigt sind entsprechend den Regeln der DFG Nachwuchsforscher/innen in der Regel innerhalb eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren nach der Promotion. Für approbierte Mediziner/innen gilt eine maximal 7-jährige Frist. Ausnahmen von dieser Regel werden insbesondere dann zugelassen, wenn nach Abschluss der Promotion Kinderbetreuungszeiten (zwei Jahre pro maximal 12-jährigem Kind; bezieht sich auf beide Elternteile) nachgewiesen werden können oder sich der/die Antragsteller/in der Pflege von Angehörigen gewidmet hat. Es soll jedoch vorrangig eine Anschubfinanzierung für ganz junge Nachwuchswissenschaftler/innen bereitgestellt werden, d. h. die Förderwahrscheinlichkeit ist i. d. R. höher bei niedrigeren Antragssummen.

Die Zuwendungen sind zweckgebunden für Sachmittel, Verbrauchsmittel und Geräteanschaffungen. Personalkosten, Reisekosten und Publikationskosten können nicht mit Stiftungsmitteln finanziert werden.

Pro Ausschreibungsverfahren dürfen nicht mehr als drei Anträge der gleichen Einrichtung eingereicht werden. Die Auswahl der einzureichenden Anträge einer Einrichtung trifft der/die Klinik-/Institutsdirektor/-in.

Das durch die Vergabe von Stiftungsmitteln geförderte Projekt ist ab Zusage innerhalb von zwei Jahren zu beenden. Der Antragsteller muss in diesem Zeitraum dem Ausschuss Wissenschaftlicher Nachwuchs einen Abschlussbericht oder eine Publikation der Ergebnisse unter Nennung der fördernden Stiftung vorlegen. Der eingerichtete Auftrag wird mit Ende des geförderten Projektes geschlossen. Eventuell verbliebene Restmittel werden zurückgezogen und im nächsten Antragsverfahren der jeweiligen Stiftung erneut vergeben. Scheidet der/die Antragsteller/-in vor Beendigung des Projekts aus dem FB Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität aus, so werden die eventuell verbliebenen Restmittel dieser personenbezogen vergebenen Stiftungsmitteln zurückgezogen und im nächsten Antragsverfahren als Mittelrückführung erneut vergeben. Auf Antrag kann ein neuer Projektleiter zur Fortführung des Projektes bestimmt werden. Über den Antrag befindet die Prodekanin.

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Formatvorlage für den Antrag im Downloadbereich (s.u.).

Anträge sind bis zum 31. August in zweifacher Ausfertigung (einmal mit Originalunterschriften plus eine Kopie) beim Dekan des FB Medizin, z. Hd. Frau Dr. Seuter einzureichen (maßgeblich für die fristgerechte Abgabe). Bitte reichen Sie Ihren Antrag zusätzlich auch als Gesamt-PDF-Datei per E-Mail bei Frau Dr. Seuter (DEK-Forschungsreferat@med.uni-frankfurt.de) ein, die Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung steht (Tel.: 3970).

Heinrich und Fritz Riese-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Erforschung des Ursprungs von Krankheiten und die Erforschung von Heilverfahren zur Bekämpfung von Krankheiten.

August Scheidel-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Erforschung des Ursprungs von Krankheiten und die Erforschung von Heilverfahren zur Bekämpfung von Krankheiten.

Edith von Heyden-Vermächtnis
Gefördert werden Forschungsarbeiten zur Bekämpfung des jugendlichen Sarkoms.

Nachlässe Marie Christine Held und Erika Hecker
Gefördert werden Forschungsarbeiten zur Krebs- und Tuberkulosebekämpfung.

Nachlass Martha Schmelz
Gefördert werden Arbeiten zur Krebsforschung.

Paul und Ursula Klein-Stiftung
Zweck der Paul und Ursula Klein-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung am Fachbereich Medizin, insbesondere die Erforschung der Krebskrankheiten

Prof. Harry und Rosa Neumann-Stiftung
Förderung von Forschung und Wissenschaft auf wechselnden Gebieten.

Amandus und Barbara Pauli-Stiftung
Förderung von Forschung und Wissenschaft im Bereich Herz- und Kreislauferkrankungen.

Lilli Pfirsching-Stiftung
Förderung zur Anschaffung von klinischen Geräten und Hilfsmitteln in der Krebsklinik.

Dr. Ing. Wilhelm und Maria Kirmser-Stiftung
Förderung von Forschung und Wissenschaft im Bereich der Viruserkrankungen.

Anneliese Oehlert-Stiftung
Zuschüsse zur Forschung auf den Gebieten der Augenheilkunde, der Krebserkrankungen, der Alzheimerkrankheit und der Parkinsonschen Krankheit.

Christian von Oertzen
Förderung von Corona- und Krebsforschung.

August Wilhelm und Lieselotte Becht-Stiftung
Förderung von Forschung und Wissenschaft im Bereich der interventionellen Radiologie.

Stiftung Carolinum

Stiftung Carolinum

Förderung der Freiherr Carl von Rothschild’schen Stiftung Carolinum
für Forschung, Lehre und die Unterstützung von mittellosen Menschen

[Ausschreibungsende: 30.04.]

Die Freiherr Carl von Rothschild’sche Stiftung Carolinum fördert gemäß Ihrer Satzung Vorhaben mit den folgenden Förderzielen:

  • die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
  • die Förderung der Wissenschaft und Forschung,
  • die Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden der Zahnheilkunde an der Universität Frankfurt
  • die Weiterbildung der approbierten Zahnärzte,
  • die Förderung der unentgeltlichen Beratung bedürftiger Personen, soweit ihre Zahnbehandlung nicht anderweitig gewährleistet ist durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung, der wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden der Zahnheilkunde an der Universität Frankfurt, der Weiterbildung der approbierten Zahnärzte und der unentgeltlichen Beratung bedürftiger Personen, soweit ihre Zahnbehandlung nicht anderweitig gewährleistet ist.

Die Höhe der ausgelobten Mittel richtet sich nach den im vorangegangen Kalenderjahr von der Stiftung erwirtschafteten Erträgen. Eine Förderung von Vorhaben, die den normalen Geschäftsbetrieb des zahnärztlichen Universitätsinstituts oder zeitlich unbegrenzte Vorhaben adressieren, ist ausgeschlossen.

Antragsberechtig sind die Direktoren der Polikliniken des Carolinum.
Die Anträge müssen formal den Antragsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechen. Zur fachlichen Bewertung werden Anträge zur Förderung der Forschung dem Forschungsausschuss und Anträge zur Förderung der Lehre dem Studienausschuss zugeleitet. Die Ausschüsse unterbreiten demnach dem Dekan eine Empfehlung. Der Dekan führt die Empfehlungen zusammen und legt eine Rangfolge der Anträge nach Förderungswürdigkeit fest, wobei letztendlich einzig und allein der Vorstand der Stiftung darüber entscheidet, welche Vorhaben in welchem Umfang finanziell gefördert werden.

Anträge mit dem Vermerk „Förderung der Forschung“ bzw. „Förderung der Lehre“ werden jeweils bis zum 30. April im Forschungsdekanat, Haus 10A, z. Hd. Frau Dr. Seuter, Raum 311 (DEK-Forschungsreferat@kgu.de), die auch für Rückfragen zur Verfügung steht, erbeten. Bitte reichen Sie den Antrag in 4-facher Ausfertigung (ein Original plus drei Kopien) in Schriftform sowie als PDF-Dokument ein. Maßgeblich für die fristgerechte Einsendung ist der Eingang der Unterlagen in Schriftform im Dekanat.