Antragsverfahren - Annahme als Doktorand im Fachbereich 09

Um als Doktorandin oder Doktorand zugelassen zu werden stellen Sie im Promotionsbüro des Fachbereiches 09 einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Formblatt des Antrages (Formular_01) Wichtig: Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.
  • Exposé (mit der Einverständniserklärung des Betreuers durch Unterschrift)
  • Die schriftliche Erklärung darüber, ob anderswo ein laufendes Promotionsverfahren besteht bzw. bestanden hat oder früher Promotionsvorhaben erfolglos waren.
  • Eine von der betreuenden Person und der Promovendin/dem Promovenden unterschriebene Betreuungsvereinbarung (Formular_03)
  • Beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses (Magister, Diplom, Master, etc.) [Die Beglaubigung kann bei Vorlagen der Zeugnisse in Original und Kopie vom Promotionsbüro übernommen werden.]
  • Beglaubigte Kopien der benötigten Fremdsprachenkenntnisse (Abiturzeugnis, Sprachdiploma, etc.) [Die Beglaubigung kann bei Vorlagen der Zeugnisse in Original und Kopie vom Promotionsbüro übernommen werden.]

Wichtig: Bei Bewerbern mit ausländischen Hochschulabschluss müssen die Zeugnisse des Hochschulabschlusses durch das International Office oder ggf. durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf Promotionsbefähigung geprüft werden. Bei der zeitlichen Planung der Bewerbung ist dieser Überprüfungsvorgang (ca. 6-8 Wochen) unbedingt zu berücksichtigen. Zusätzlich ist ein Lebenslauf einzureichen.