Promotionsausschusssitzung - Annahme als Doktorand/in

Über den Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand wird in der nächsten Promotionsausschusssitzung beraten.

Die Entscheidung über die Annahme wird dem/der Antragsteller/in in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Ausschusssitzung per Post mitgeteilt.
Mögliche Entscheidungen des Promotionsausschuss sind:

  • Zustimmung
  • Zustimmung unter Vorbehalt: 1. mögliche Voraussetzungen, die bis zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens noch erfüllt werden müssen: Ergänzungsprüfung, Sprachprüfung(en) oder weitere Auflagen wie die Überarbeitung des Exposés; 2. Nachreichung fehlender Nachweise
  • Zurückstellung
  • Ablehnung

Einschreibung als Promotionsstudent/in:

Mit der Annahmebestätigung können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/in einschreiben. Doktorand_innen sollen in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein. Hierbei handelt es sich um eine Kann-Vorgabe und nicht um eine Muss-Vorgabe. Eine Immatrikulation als Student_in ist nicht notwendig.