Promotionsausschusssitzung - Annahme als Doktorand/in
Über den Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand wird in der nächsten Promotionsausschusssitzung beraten.
Die Entscheidung über die Annahme wird dem/der Antragsteller/in in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Ausschusssitzung per Post mitgeteilt.
Mögliche Entscheidungen des Promotionsausschuss sind:
- Zustimmung
- Zustimmung unter Vorbehalt: 1. mögliche Voraussetzungen, die bis zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens noch erfüllt werden müssen: Ergänzungsprüfung, Sprachprüfung(en) oder weitere Auflagen wie die Überarbeitung des Exposés; 2. Nachreichung fehlender Nachweise
- Zurückstellung
- Ablehnung
Einschreibung als Promotionsstudent/in:
Mit der Annahmebestätigung können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/in einschreiben. Doktorand_innen sollen in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein. Hierbei handelt es sich um eine Kann-Vorgabe und nicht um eine Muss-Vorgabe. Eine Immatrikulation als Student_in ist nicht notwendig.