Eröffnung des Prüfungsverfahrens - Einreichung der Dissertation
- Nach der Fertigstellung der Dissertation reichen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Dissertation bei den Gutachter_innen ein und lassen sich dies bestätigen (Formular_18).
- Bitte beachten Sie auch hier die Abgabefristen für die Einreichung von Anträgen auf der Webseite des Promotionsbüros unter Promotionen/Termine und Abgabefristen.
- Ein weiteres Dissertationsexemplar reichen Sie mit den folgenden Unterlagen im Promotionsbüro ein:
- Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens (2-fach; Formular_15)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges (2-fach) (entsprechend § 8, Abs. 3a der Promotionsordnung); ggf. Verzeichnis der bereits veröffentlichen wissenschaftlichen Arbeiten
- Schriftliche Erklärungen (2-fach; Formular_17); ggf. ein Verzeichnis der bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten (vgl. § 8, Abs. 3f der Promotionsordnung). Sollten keine wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht worden sein, muss dies ebenfalls erklärt werden.
- Bestätigung der Gutachter_innen über Erhalt der Dissertation (Formular_18).
- Anlage zum Antrag auf Eröffnung "Vorschlag zur Zusammensetzung der Prüfungskommission" (Formular_19).
- Beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses (Magister, Diplom, Master, etc.) (1-fach) [Wenn bei der der Antragstellung auf Annahme als Doktorand bereits das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorgelegen hat, ist eine einfache Kopie ausreichend.]
- Ggf. noch bis zur Eröffnung nachzureichende Nachweise (z.B. Sprachnachweise) (1-fach)