Ablauf des Prüfungsverfahrens

1. Antragstellung auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens beim Promotionsausschuss

  • Sie können den Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahren jederzeit im Promotionsbüro des Fachbereichs 09 einreichen. Beachten Sie, dass Ihr Antrag vom Promotionsausschuss bestätigt werden muss, und Sie deshalb die Termine der Promotionsausschusssitzungen und die genannten Abgabefristen beachten müssen.

2. Eröffnung des Prüfungsverfahrens und Bestellung der Gutachter_innen durch den Promotionsausschuss

  • Der von Ihnen eingereichte Antrag auf Eröffnung wird in der nächsten Promotionsausschusssitzung den Mitglieder des Promotionsausschusses vorgelegt.
  • Nach der Promotionsausschusssitzung erhalten Sie postalisch die Bestätigung zu Ihrem Eröffnungsantrag.
  • Promotionsgebühr: Die Promotionsgebühr gem. § 8, Abs. 4 der Promotionsordnung beträgt zur Zeit 125,00 €. Nach Beginn der Auslage erhalten Sie von der Philosophischen Promotionskommission eine Zahlungsaufforderung für die Promotionsgebühren. Nach Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 4 Wochen zu überweisen.

3. Begutachtung

  • Die Begutachtungszeit beträgt 3 Monate. Die Frist beginnt mit der Beauftragung der Gutachter_innen.
  • Bewerten beide Gutachter_innen die Dissertation mit dem Prädikat summa cum laude wird ein Drittgutachten eingeholt (vgl. § 9, Abs. 8 der Promotionsordnung). Auch hier beträgt die Begutachtungszeit 3 Monate.
  • Schlägt einer von zwei Gutachtern die Ablehnung vor, so wird ebenfalls vom Promotionsausschuss ein/e weitere/r Gutachter_in bestellt (vgl. § 9, Abs. 9 der Promotionsordnung).

4.   Auslage

  • Sobald die Gutachten dem Promotionsbüro vorliegen wird die Auslage veranlasst. Bei der Auslage werden die Dissertation sowie die Gutachten der Universitätsöffentlichkeit und der Doktorandin/dem Doktoranden zugänglich gemacht. Sie liegen in den Räumen der Philosophischen Promotionskommission aus.
  • Die Doktorandin/der Doktorand wird vom Promotionsbüro über die Auslage per Email informiert.
  • Während der Vorlesungszeit beträgt die Auslagezeit 2 Wochen, während der vorlesungsfreien Zeit 4 Wochen.
  • Erst nach Ende der Auslage kann die Disputation stattfinden.

5.   Organisation der Disputation

  • Der Disputationstermin (Ort und Zeit) wird von dem jeweiligen Institut des Promotionsfachs organisiert.
  • Wenn Sie sich für eine Disputation mit Thesenpapier entscheiden (Merkblatt_Auslage_Disputation_Thesenpapier), reichen Sie das Thesenpapier bitte  spätestens 10  Arbeitstage vor dem Prüfungstermin im Promotionsbüro ein.
  • Sie erhalten vom Promotionsbüro des FB09 eine schriftliche Einladung zur Disputation.

6.   Ablauf der Disputation

  1. Vortrag (ca. 20-30 Minuten, ggf. mit Thesenpapier)
  2. Diskussion
  3. Beratung der Prüfungskommission
  4. Bekanntgabe der Note
  5. Nach der Disputation werden folgende Unterlagen ausgehändigt:Revisionsschein (Freigabe der Drucklegung durch die Gutachter_innen) inklusive Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung, Verteilungsbogen der Pflichtexemplare.

7.   Ausstellung eines vorläufigen Zeugnisses

  • Nach der Disputation stellt Ihnen das Promotionsbüro ein vorläufiges Zeugnis aus.
  • Die Promotionsurkunde kann erst ausgestellt werden, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht wurde bzw. ein Verlagsvertrag zur Veröffentlichung vorliegt.
  • Wichtig: Das Recht zur Führung des Doktorgrades beginnt erst mit der Verleihung des Doktorgrades durch Aushändigung der Promotionsurkunde. Die Bezeichnung Dr. oder Dr, des darf bis zu diesem Zeitpunkt nicht geführt werden.