FAQs - Häufige Fragen zum Promotionsverfahren am FB09

Was ist der Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs ist das zuständige Organ für die Abwicklung der Promotion und Einhaltung der Regelungen der Promotionsordnung. Der Promotionsausschuss entscheidet insbesondere über die Annahme als Doktorand und die Eröffnung des Prüfungsverfahrens. Er bestellt die Prüfer, Beisitzer und Gutachter und bestimmt die Prüfungskommission (§2, Abs. 1 und 2 der Promotionsordnung). Der Studiendekan ist der Vorsitzende des Promotionsausschusses.


Mein Name / meine Adresse hat sich geändert? Was muss ich machen?
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse geändert hat, teilen Sie dies bitte dem Promotionsbüro (Frau Wirth) mit.


Ich möchte den Titel / das Thema meiner Dissertation ändern? Was muss ich machen?
Wenn Sie den Titel / das Thema Ihrer Dissertation ändern möchten, müssen Sie einen "Antrag auf Änderung des Titels / Themas" (Formular_09; Formular_11) beim Promotionsausschuss stellen, der von Ihrem Betreuer bestätigt wurde.


Ich möchte meine Dissertation in einer anderen Sprache abfassen? Ist das möglich?
Um die Dissertation in einer anderen Sprache zu verfassen, müssen Sie einen Antrag auf "Abfassen der Dissertation in einer anderen Sprache"  (Formular_07) beim Promotionsausschuss stellen, der von Ihrem Betreuer bestätigt wurde. Der Antrag muss zusätzlich eine kurze Begründung enthalten.


Kann die Disputation in einer anderer Sprache als Deutsch erfolgen?
Es ist möglich, dass die Disputation in einer anderen Sprache erfolgt, jedoch ist hierfür das Einverständnis aller Mitglieder der Prüfungskommission erforderlich. Das Einverständnis der Mitglieder wird vom Studiendekan eingeholt. Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag auf "Disputation in einer anderen Sprache" beim Promotionsausschuss stellen.


Welche Sprachnachweise benötige ich für eine Promotion?
Welche Sprachnachweise Sie für eine Promotion in dem von Ihnen gewählten Promotionsfach erforderlich sind, entnehmen Sie bitte hier:  "Ergänzende Bestimmungen" des Fachbereichs 09 der Promotionsordnung


Wann erhalte ich meine Promotionsurkunde?
In § 14 der Promotionsordnung können Sie nachlesen, wann Sie die Promotionsurkunde erhalten. Erst nachdem die Dissertation nach der in § 13 der Promotionsordnung beschriebenen Weise veröffentlicht worden ist bzw. die Druckannahmebescheinigung mit voraussichtlichem Erscheinungstermin eines Verlages vorgelegt wurde, wird die Promotionsurkunde angefertigt.  Erst mit Erhalt der Promotionsurkunde darf der Titel Dr. geführt werden.


Kann ich die Gutachten zu meiner Dissertation einsehen?
Der Doktorand/in erhält mit der Auslage Gelegenheit die Gutachten einzusehen. Mit Einverständnis der Gutachter, die dem Promotionsbüro vorliegen muss, kann dem Doktoranden eine Kopie der Gutachten ausgehändigt werden.


Wann findet die Auslage statt?
Die Auslage wird nachdem alle Gutachten vorliegen anberaumt. Über den Zeitraum der Auslage (2 Wochen in der Vorlesungszeit und 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) werden Sie schriftlich informiert.


Woher weiß ich, dass die Gutachten zu meiner Dissertation fertig sind?
Über das Vorliegen der Gutachten werden Sie mit dem Schreiben zur Auslage Ihrer Dissertation (per Email) informiert.


Kann ich Hilfsmittel zu meiner Disputation nutzen?
Sie können Hilfsmittel (z. B. Projektoren, Leinwand) für die Disputation nutzen, für die der Doktorand/in selbst Sorge trägt.


Wer legt den Disputationstermin fest?
Die Festlegung des Termins wird in der Regel vom Institut veranlasst.


Muss ich als Doktorand_in an der Goethe-Universität Frankfurt als Promotionsstudent eingeschrieben sein?
Die Promotionsordnung besagt in § 3, Abs. 3, 1. Satz, "der Bewerber soll in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der J. W.-G.-Universität immatrikuliert gewesen sein". Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss an der Goethe-Universität Frankfurt erworben haben, haben Sie die genannte Anforderung erfüllt und müssen nicht als Promotionsstudent eingeschrieben sein. Es ist möglich auch extern zu promovieren. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss nicht an der Goethe-Universität Frankfurt erworben haben, wird ein zweisemestriges Studium als Promotionsstudent an der Goethe-Universität Frankfurt empfohlen.


Wo reiche ich meine fertige Dissertation ein?
Jeweils ein Exemplar Ihrer Dissertation reichen Sie bei den Gutachtern ein und lassen sich dies bestätigen (Formular_18). Ein weiteres Dissertationsexemplar reichen Sie, wie unter Punkt 5. beschrieben, zusammen mit den Antragsunterlagen zur Eröffnung des Prüfungsverfahren im Promotionsbüro ein.