Dr. med. / Dr. med. dent.

Promotion zum Doktor der Medizin (Dr. med.) oder Zahnmedizin (Dr. med. dent.)

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Antragstellung

Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand beträgt derzeit ca. vier Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer weiteren Planung.

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular, wenn möglich, elektronisch aus.

2. Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus.

3. Bitte unterschreiben Sie das Antragsformular und die Anlagen an den für Sie vorgesehenen Stellen (Unterschrift (Doktorandin/Doktorand)) und lassen Sie Ihre/n Doktormutter/Doktorvater (Betreuerin/Betreuer) ebenfalls unterschreiben. Auf S. 2 des Antrags und des Exposés werden, sofern vorhanden, zudem Stempel der/s Betreuerin/Betreuers benötigt.

Das ausgefüllte und von Ihnen und Ihrer/m Doktormutter/Doktorvater (Betreuerin/Betreuer) unterschriebene und gestempelte Antragsformular geben Sie bitte zusammen mit den Anlagen entsprechend Seite 1 des Antrags im Promotionsbüro ab.
Bitte reichen Sie den Antrag mit Anlagen nur als Original ein. Kopien oder PDF Dokumente können nicht angenommen werden.

Beachten Sie: Die Anfertigung des Protokolls zum Stand der Dissertation, das dem Promotionsbüro auf Nachfrage vorzulegen ist!

Die Anlagen umfassen:

  • Promotionsvereinbarung incl. Exposé und Zeitplan,
  • Merkblatt „Gesetzliche Bestimmungen“,
  • Formblatt Prüfung der Notwendigkeit eines Ethikvotums“,
  • liegt bereits ein Ethikvotum vor: Kopie des Ethikvotums 
  • unterschriebener Lebenslauf,
  • Studienbescheinigung mit Matrikelnummer bzw. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung oder der Approbationsurkunde.

Bei Doktoranden, die Ihr Medizin- oder Zahnmedizinstudium nicht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität abgeschlossen haben, zusätzlich:

  • Begründung der/s Doktormutter/Doktorvaters für eine Promotion am Fachbereich Medizin

Bei einem abgeschlossenen Studium an einer ausländischen Universität zusätzlich:

  • ausländische Studienabschlüsse und Bildungsnachweise mit Bewertung (im Original oder amtlich beglaubigt mit deutscher oder englischer Übersetzung),
  • ggf. Berufserlaubnis bzw. eine vorübergehende Berufserlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes,
  • Begründung der/s Doktormutter/Doktorvaters für eine Promotion am Fachbereich Medizin.