Dr. rer. med.

Promotion zum Doktor der theoretischen Medizin (Dr. rer. med.)

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Antragstellung

Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand beträgt derzeit ca. vier Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer weiteren Planung.

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular, wenn möglich, elektronisch aus.

2. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.

3. Bitte unterschreiben Sie das Antragsformular und die Anlagen an den für Sie vorgesehenen Stellen (Unterschrift (Doktorandin/Doktorand)) und lassen Sie Ihre/n Doktormutter/Doktorvater (Betreuerin/Betreuer) ebenfalls unterschreiben. Auf S. 2 des Antrags und des Exposés werden, sofern vorhanden, zudem Stempel der/s Betreuerin/Betreuers benötigt.

Geben Sie bitte das Formular nebst der auf Seite 2 des Antrags aufgeführten Anlagen im Promotionsbüro im Original ab. Kopien oder PDF Dokumente werden nicht akzeptiert.

Beachten Sie: Die Anfertigung des Protokolls zum Stand der Dissertation, das dem Promotionsbüro bei Bedarf vorzulegen ist!

Die Anlagen umfassen allgemein:

  • Promotionsvereinbarung inkl. Exposé und Zeitplan,
  • Merkblatt "Gesetzliche Bestimmungen",
  • Formblatt "Prüfung der Notwendigkeit eines Ethikvotums",
  • ggf. Kopie des Ethikvotums inkl. Erklärung zum Ethikvotum der/s Betreuerin/Betreuers,
  • Nachweis eines Arbeitsvertrags entsprechend § 3 Abs. 4 (e) der Promotionsordnung,
  • Begründung der/s Betreuerin/Betreuers für eine Promotion am Fachbereich Medizin,
  • unterschriebener Lebenslauf,
  • amtlich beglaubigte Zeugnisse/Diplome,
  • ggf. Promotionsberechtigung,
  • Selbstverpflichtung zum Schutz von Urheber- und Persönlichkeitsrechten,
  • Erklärung zu studienrelevanten Daten und zur Schweigepflicht,
  • Vorschlag für die Lehrveranstaltungen des 4-semestrigen Ergänzungsstudiums entsprechend § 3 Abs. 5 der Promotionsordnung (Zertifikat der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Stufe DSH 2, erforderlich) oder Teilnahme an einem Graduiertenkolleg (bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen).
  • Screenshots der ausgewählten Lehrveranstaltungen aus dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis (s. u.)

Weitere Informationen zum Ergänzungsstudium:

  • Die drei Fächer des Ergänzungsstudiums werden zunächst zwischen Betreuerin/Betreuer und Doktorandin/Doktoranden inhaltlich abgestimmt. Die Fächer werden daraufhin vom Promotionsausschuss in Abstimmung mit der/m Betreuerin/Betreuer festgelegt und genehmigt (siehe auch § 3 Abs. 5 der Promotionsordnung und Zuordnung zu theoretischen/praktischen Fächern).
  • Es dürfen keine Praktika oder Pflichtveranstaltungen von Medizin- oder Zahnmedizinstudierenden belegt werden (siehe "Ausschlusslisten" Medizin/Zahnmedizin).
  • Die Lehrveranstaltungen ("Grundvorlesungen" und "weiterführende Spezialveranstaltungen") befinden sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (Anleitung zur Suche nach Lehrveranstaltungen).
  • Die Dozentinnen/Dozenten müssen darauf hingewiesen werden, dass die/der Doktorandin/Doktorand zum "Dr. rer. med." promoviert und in den einzelnen Fächern eine Prüfung ablegen muss. Die Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen ist mit Testaten zu bestätigen und ein Prüfungsprotokoll für die Abschlussprüfungen in den jeweiligen Fächern anzufertigen.




Ergänzende Anlagen
bei einem abgeschlossenen Studium an einer ausländischen Universität:

  • ausländische Studienabschlüsse und Bildungsnachweise mit Noten- und Fächerübersicht (im Original oder amtlich beglaubigt mit deutscher oder englischer Übersetzung)

Ergänzende Anlagen bei einem abgeschlossenen Studium an einer deutschen Fachhochschule:

  • Besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen (mit Diplom- oder Masterabschluss) mit der Abschlussnote "sehr gut" können entsprechend § 3 Abs. 6 der Promotionsordnung auf Antrag zur Promotion zum "Dr. rer. med." zugelassen werden.
  • Vorschlag für ein der Promotionsphase vorausgehendes Qualifizierungsjahr, das nach Möglichkeit in einem der Graduiertenkollegs absolviert werden soll, an denen der Fachbereich Medizin beteiligt ist. Die Einzelheiten des Qualifizierungsjahres werden vom Promotionsausschuss in Abstimmung mit der/m Betreuerin/Betreuer festgelegt und genehmigt.
  • Befürwortung durch eine/n Professor/in der zuständigen Fachhochschule und durch ein professorales Mitglied des Fachbereichs Medizin.