Veröffentlichung der Doktorarbeit

Veröffentlichung der Doktorarbeit

Pflichtexemplare

Veröffentlichung der Dissertation

Veröffentlichung der Dissertation

Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsverfahrens wird die Dissertation (die nach Abschluss der Begutachtung vorliegende Version) veröffentlicht. Dabei dürfen, außer den Ergänzungen zur/m Korreferentin/Korreferenten und Tag der mündlichen Prüfung auf der Seite 2, keine Änderungen vorgenommen werden!

Bei PATENTRECHTLICHEN Fragestellungen zur Veröffetnlichung der Dissertation lassen Sie sich bitte fachlich beraten. Dies kann das Promotionsbüro nicht leisten. Die Bibliothek bietet eine Sperrfrist für die Veröffentlichung der Dissertation an. Weitere Informationen sowie das Formular finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

Zahnmediziner/Zahnmedizinerinnen müssen ein zusätzliches Druckexemplar in der Zahnmedizin (Carolinum) abgeben.

Hier geben Sie Ihre Pflichtexemplare ab

Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg 
(Bitte NICHT in der Med. Hauptbibliothek auf dem Campus Niederrad abgeben!)

Die Abgabe erfolgt in der Zentralbibliothek an der Bockenheimer Warte (Freimannplatz 1 (vormals Bockenheimer Landstr. 134-136)).

Informationen zur Anzahl der benötigten Pflichtexemplare, zur Online-Publikation, den Ansprechpersonen und den Öffnungszeiten der Hochschulschriftenstelle finden Sie auf der Bibliotheks-Webseite:

http://www.ub.uni-frankfurt.de/dissertationen/abgabe.html

Anmerkung

Für das Vergabeverfahren für den Rudi Busse Promotionspreis des Fachbereichs Medizin nutzen wir die Dissertation in PDF Form.

 
 

Hinweise zu den Druckexemplaren

Dissertation in DIN A5-Format für Monographien, für publikationsbasierte Dissertationen DIN A4-Format (aufgrund der Lesbarkeit) auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (gemäß DIN ISO 9706). Einfache Klebebindung, Vorder- und Rückseite bedrucken. Die Titelseite der Doktorarbeit als Deckblatt drucken, dann ein leeres weißes Blatt einfügen und danach nochmals die Titelseite einfügen, die Rückseite (Seite 2) analog Mustervorlage 2 gestalten.

In den Druckexemplaren können Sie den Lebenslauf entfernen oder schwärzen. Die schriftliche Erklärung muss in dem Exemplar, dass im Promotionsbüro abgegeben wird unterzeichnet sein. Die Exemplare für die Bibliothek müssen nicht unterzeichnet werden.

Ein nachträgliches Einfügen von Inhalten, wie z. B. einer Danksagung ist nicht möglich.