Disputationstermin

Disputationsverfahren

Achtung

Disputationstermin

Die Nachricht über die Festsetzung/Genehmigung der Prüfer wird Ihnen per Email mitgeteilt. Bitte vereinbaren Sie erst nach Erhalt dieser Nachricht den Prüfungstermin mit den jeweiligen Prüfern (Referentin/Referent, Korreferentin/Korreferent, Vorsitzende/r und weitere/r Prüfer) bzw. deren Sekretariaten.

Die Disputation vor der Prüfungskommission soll nach § 10 Abs. (1) innerhalb eines Jahres nach Annahme der 
                                                           Dissertationsschrift erfolgen.

Der Disputationsort soll sich auf dem Gelände der Uniklinik befinden. Sollte Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin nicht am Universitätsklinikum Frankfurt tätig sein, sollte die Disputation an der Klinik stattfinden, an der er / sie habilitiert ist oder an der Sie Ihre Daten erhoben haben.

Bitte teilen Sie dem Promotionsbüro MINDESTENS 4 WOCHEN vor Ihrem Disputationstermin folgende Daten mit:

Zeit der Disputation:

- Datum, Wochentag und Uhrzeit der Prüfung

Ort der Disputation:

‐ Klinik bzw. Institut, ggf. Zentrum, Hausnummer, Raumnummer, Etage

ACHTUNG: Bei einer Mitteilungsfrist UNTER 4 WOCHEN kann ein rechtzeitiger Versand der Prüfungsunterlagen nicht gewährleistet werden!

Senden Sie diese Daten bitte schriftlich an das Promotionsbüro per Email möglichst über diesen Link:

Disputationstermine ohne mitgeteile Örtlichkeit dürfen für den Versand der Prüfungsunterlagen nicht beachtet werden.

Sobald uns diese Daten vorliegen, erhalten die Prüfer die Prüfungsunterlagen versiegelt übersandt. Sie erhalten ebenfalls ein Informationsschreiben zu Ihrem Disputationstermin. Bitte überprüfen Sie die aufgeführten Angaben zu Prüfungszeit und –ort und den Wortlaut Ihres Dissertationstitels nochmals genau, da dieser in Ihre Promotionsurkunde übernommen wird. Fehler im Wortlaut teilen Sie uns bitte zeitnah per Email an promotionen@med.uni-frankfurt.de mit.

Nach Abschluss der Prüfung werden Ihnen die Prüfungsmappen versiegelt übergeben. Bitte händigen Sie diese unverzüglich an das Promotionsbüro aus. Im Falle, dass das Promotionsbüro nicht besetzt sein sollte, werfen Sie bitte die Prüfungsunterlagen durch den dafür vorgesehenen Einwurf in der Zimmertür ein.


Disputation

Die Disputation kann auf Deutsch oder laut § 10 (3) der Promotionsordnung vom 03.12.2014 mit einstimmiger schriftlicher Zustimmung der Prüfungskommission in englischer oder in einer anderen Sprache durchgeführt werden.

Der Inhalt der Disputation wird durch § 10 (4) geregelt.

Eine nicht bestandene Disputation kann auf Antrag einmal wiederholt werden.


Entscheidung über die Promotionsleistung

Nach § 11 (1) entscheidet die Prüfungskommission über die Promotionsleistung. Hierfür wird eine Gesamtnote gebildet. Die Note für die Dissertation wird ausschließlich auf der Grundlage der Gutachten als arithmetisches Mittel festgelegt (Teilnote 1). Die Note für die Disputation wird als arithmetisches Mittel der Einzelnoten der Prüfungskommissionsmitglieder bestimmt (Teilnote 2). Bei der Berechnung der Gesamtnote wird die Teilnote 1 zweifach und die Teilnote 2 einfach gewichtet.

Die Noten lauten nach § 11 (2):

summa cum laude:    mit Auszeichnung (0)

magna cum laude:     sehr gut (1)

cum laude:                gut (2)

rite:                           genügend (3)

non rite:                    ungenügend (4)