Anmeldung zur Prüfung

Anmeldung

Auf den Webseiten des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) finden Sie Informationen zu den staatlichen Prüfungen.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch (Hinweise zur Prüfungsanmeldung, direkt zur Online-Anmeldung) und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zurzeit 95,- € (Stand: April 2023).


Termine für den Herbst 2023

bis zum 17.05.2023     Möglichkeit zur Gruppen­anmeldung
12.06.2023     Gesetzlicher Meldeschluss für den Antrag auf Zulassung
(einzureichende Unterlagen siehe Homepage des HLfGP)
27.07.2023     Abgabeschluss für Scheine, die erst im laufenden
Se­mester er­worben werden.
Übertragung der Leistungsnachweise an das HLfGP.

Einzureichende Unterlagen


ACHTUNG, geändertes Verfahren seit SoSe 2017: Ihre Leistungsnachweise werden am Ende des Semesters elektronisch an das Landesprüfungsamt übermittelt. Sie brauchen bei der Anmeldung keine Scheine vorzulegen. Die Übertragung an das HLfGP erfolgt an dem Tag, an dem die Frist für nachzureichende Scheine abläuft. Bitte achten Sie darauf, dass bis dahin in der Student Web App alle Leistungsnachweise eingetragen sind und wenden Sie sich im Falle fehlender oder fehlerhafter Eintragungen umgehend an das Dekanat!



Folgende Unterlagen müssen beim HLfGP vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Abiturzeugnis
  • Studienbuch mit Stammdatenblättern
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • 3 Monate Pflegepraktikum (jeweils mindestens 1 Kalendermonat oder 30 Tage)
  • Alle Scheine bis zum Ende des 3. Semesters:

    • Physik (Praktikum)
    • Chemie (Praktikum)
    • Biologie (Praktikum)
    • Biochemie (Praktikum)
    • Physiologie (Seminar)
    • Anatomie Makroskopie (Kurs)
    • Anatomie Mikroskopie (Kurs)
    • Psychologie und Soziologie (Kurs)
    • Berufsfelderkundung (Praktikum)
    • Terminologie (Praktikum)
    • Wahlfach

  • Im 4. Semester kommen noch dazu:

    • Physiologie (Praktikum)
    • Biochemie (Seminar)
    • Anatomie (Seminar)
    • Psychologie und Soziologie (Seminar)
    • EKM (Praktikum)
    • Testatheft (wird gegen einen Schein umgetauscht, bitte Termine beachten)

Was ist sonst noch wichtig?

  • Sämtliche Unterlagen sind im Original einzureichen.
  • Man kann sich in 4er-Gruppen anmelden.
  • Lernpläne helfen, die Übersicht zu behalten.
  • Bei fremdsprachigen Dokumenten sind zusätzlich von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher angefertigte Übersetzungen einzureichen.

Was muss ich unbedingt noch vor der Prüfung beachten?

  • Ist der Reisepass bzw. Personalausweis noch gültig?
  • Wo ist der Prüfungsort und wie kommt man dahin?

Auszug aus der Approbationsordnung für Ärzte, § 10

(3) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich in der von der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorgeschriebenen Form zu stellen und muss dieser bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.
(4) Dem Antrag nach Absatz 3 sind beizufügen:
a)   die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch,
b)   der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
c)   das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
d)   die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
e)   die Nachweise über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe (§ 5) und über die Ableistung des Krankenpflegedienstes (§ 6).