Italienstudien / Studi Italiani (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der viersemestrige Masterstudiengang ITALIENSTUDIEN ist ein binationaler Studiengang, der von der Goethe-Universität Frankfurt und der Università Ca' Foscari Venezia getragen wird und mit einem Double Degree (Master of Arts/Laurea Magistrale) beider Universitäten abschließt. Durch den Doppelabschluss und einen fest integrierten einjährigen Auslandsaufenthalt an der Spitzenuniversität Venedig gewinnt der Studiengang für Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal, das ihn nicht nur für Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Goethe-Universität, sondern auch anderer deutscher Hochschulen attraktiv macht. Dabei werden das erste und das vierte Semester von den in Frankfurt eingeschriebenen Studierenden in Frankfurt, das zweite und dritte Semester in Venedig studiert. Die in Venedig eingeschriebenen Studierenden absolvieren das erste und vierte Semester in Venedig, das zweite und dritte in Frankfurt.

Die italienische Literatur, Sprache und Kultur macht den Kernbereich des am Institut für romanische Sprachen und Literaturen der Goethe-Universität Frankfurt angesiedelten Studiengangs aus. Innerhalb des interdisziplinären Moduls besteht jedoch die Möglichkeit, die Perspektive durch italienbezogene Veranstaltungen aus der Allgemeinen und Vergleichenden Literatur­wissenschaft, Germanistik, Geschichte, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft und Religions­geschichte auszuweiten. Auf diese Weise erhalten die Studierendendie Möglichkeit, sich im Sinne des forschenden Lernens an laufenden Projekten zu beteiligen und sich ein individuell zugeschnittenes interdisziplinäres Profil zu erarbeiten.

Das interdisziplinäre, forschungsorientierte Masterstudium fördert die analytischen und konzeptionellen Fähigkeiten der Studierenden sowie ihre Fähigkeit, sich selbständig mit komplexen Zusammenhängen auseinanderzusetzen und diese klar und systematisch darzustellen. Durch den obligatorischen, einjährigen Studienaufenthalt in Venedig bzw. Frankfurt und eine exzellente Sprachausbildung erwerben die Studierenden vertiefte Kenntnisse der Sprache, Literatur, Kultur und Geschichte des jeweiligen Partnerlandes. Sie werden für sprachliche und kulturelle Differenzen sensibilisiert und lernen, in sprach- und kultur­übergreifenden Zusammenhängen zu denken. Durch das integrierte Praktikum oder Praxisprojekt (vier bis acht Wochen), das in Frankfurt bzw. Venedig durchgeführt werden kann, erwerben sie zudem praktische Kompetenzen und Einblicke in den Bereich des Literatur- und Kulturmanagements. Der Masterstudiengang Italienstudien befähigt damit sowohl zur Weiterqualifizierung im Rahmen eines Promotionsstudiums, als auch zu einer Tätigkeit in kulturellen Einrichtungen, im Journalismus, Verlagswesen oder im Bildungsbereich.

Für wen?
Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen mit einem Bachelor im Bereich der Romanistik oder einem vergleichbaren Abschluss, die ihre italienbezogenen interkulturellen Kompetenzen durch einen Double Degree-Studiengang festigen wollen und einen Beruf im Medien- und Kulturwesen oder eine Promotion anstreben.

Bitte beachten Sie folgende Änderungen: Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2021/22 aufnehmen, müssen die Qualifizierungsmodule im Bereich Linguistik belegen. Ein Studium mit literaturwissenschaftlichem Schwerpunkt ist nicht möglich.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts  (Double Degree Goethe Universität Frankfurt und Università Ca’ Foscari Venezia)
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. 
Unterrichtssprache Deutsch, Italienisch
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden. 
Studienfachberatung

Univ.-Prof´in Dr. Cecilia Poletto
Norbert-Wollheim-Platz 1
Frankfurt am Main
E-Mail: Poletto@em.uni-frankfurt.de

Dr. Irene Caloi
E-Mail: caloi@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss der Goethe-Universität mit Romanistik im Haupt- oder Nebenfach oder ein vergleichbarer Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Italienischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GeR), nachzuweisen durch:
    - einen Bachelorabschluss der Goethe-Universität mit Romanistik im Haupt- oder Nebenfach und mit dem Schwerpunkt Italienisch oder
    -
    Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, wobei mindestens 300 Stunden Unterricht bzw. eine in Umfang und Qualität dem Sprachunterricht im BA Romanistik mit dem Schwerpunkt Italienisch entsprechende Qualifikation (mindestens Niveau B2 des GeR) nachzuweisen sind und das Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) explizit erwähnt sein muss oder
    -
    einen Einstufungstest des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen am der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
  • Lesekompetenz im Englischen auf dem Niveau B1 (GeR), nachzuweisen durch:
    - Bachelorzeugnisse, die die Englischkenntnisse dokumentieren oder
    -
    eine Hochschulzugangsberechtigung für ein englischsprachiges Land oder
    -
    ein Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren belegen, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. „fünf Punkte“ sein darf; oder
    -
    Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden wobei das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) explizit erwähnt sein muss.
    Über die Anerkennung weiterer Sprachnachweise (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, etc.) entscheidet der Zulassungsausschuss.
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    - Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Gutachten bzw. Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Download)
    - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
  • Nachweis über Italienischkenntnisse (B2)
  • Nachweis über Englischkenntnisse (B1)
  • CV
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungsfrist 01.06. - 31.08.
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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