Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen. Er fördert deutsche und ausländische Studierende mit verschiedenen Stipendienprogrammen (Voll- und Teilstipendien, Praktika und Forschungsaufenthalte, Sommer-/Winter- und Sprachkurse). 

DAAD-Stipendien für internationale Studierende, die nach Deutschland kommen wollen

  • Förderung vor allem von Master- und Aufbaustudiengängen sowie Promotionen in Deutschland
  • Es gibt vereinzelte Sonderprogramme für Undergraduates, hier ist auch eine Bewerbung für die Förderung eines grundständigen Studiums möglich
  • Für einige Länder sind DAAD-Stipendien ausgeschlossen, z.B. wenn es in den jeweiligen Ländern äquivalente Stipendien (z.B. Regierungsstipendien) gibt
  • Eine Bewerbung muss in der Regel im Heimatland bei den Kulturabteilungen der deutschen Botschaften oder Außenstellen des DAAD eingereicht werden. Spätestens muss die Bewerbung 15 Monate nach Ankunft in Deutschland gestellt werden (Achtung: maßgeblich ist der Tag der Bewerbungsfrist beim DAAD, vor diesem Tag darf man max. 15 Monate in Deutschland sein)

DAAD-Jahresstipendien für Studierende in Deutschland, die an einer Universität im Ausland studieren möchten

  • Gilt für alle Studierenden, die an einer deutschen Hochschule ein komplettes Studium absolvieren, unabhängig von ihrer Nationalität
  • Das jeweilige Heimatland ist dabei ausgeschlossen (begründete Ausnahmen sind möglich)
  • Eine Förderung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn bereits ein DAAD-Stipendium für das Studium in Deutschland besteht
  • Weitere Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen

Stipendiengeber für besondere Zielgruppen

X grafik obs logo

Otto Benecke Stiftung e.V.: Garantiefonds-Hochschule

Die Stiftung richtet an Zugewanderte, Geflüchtete, Asylberechtigte, jüdische Migrant*innen und Spätaussiedler*innen (jeweils mit bestimmten Aufenthaltstiteln, z.B. Duldung, §§22+23 AufenthaltsG, nachgereiste Ehegatt*innen). Anträge müssen vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingereicht werden. Die Förderung ist auf den Vorstudienbereich beschränkt: z.B. der Besuch des Studienkollegs, der Besuch von Sprachkursen (ab B2) sowie spezielle Vorbereitungskurse für ein Studium (z.B. TestDAF, TestAS).


X grafik kaad logo

Katholischer Akademischer Ausländerdienst KAAD

Die Stipendienprogramme des KAAD richten sich an internationale Studierende aus Entwicklungs- und Schwellenländern, die nach dem Studium in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Eine Direktbewerbung ist nicht möglich, der Vorschlag muss durch die katholische Hochschulgemeinde (KHG) oder Partnergremien im Ausland erfolgen. Sprechen Sie die Personen der KHG an, ob Sie für ein Stipendium in Frage kommen könnten. Voraussetzungen sind die katholische Konfessionszugehörigkeit oder die Motivation zum interreligiösen Dialog.


X grafik brot f%c3%bcr die welt

Evangelischer Entwicklungsdienst - Brot für die Welt

"Brot für die Welt fördert die akademische sowie berufsbezogene Ausbildung von jungen Frauen und Männern in Deutschland und Übersee. Ziel der Förderung ist nicht in erster Linie, individuelle Karrieren voranzubringen, sondern einen Beitrag zur Qualifizierung der Partnerorganisationen in Übersee zu leisten. Dabei werden Vorhaben unterstützt, die zu Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung beitragen."

Das Programm richtet sich an internationale Studierende aus Entwicklungsländern, die bereits einen akademischen Abschluss erhalten haben und nach dem Studium in ihr Heimatland zurückkehren möchten.

Geeignete Kandidat*innen können nur von Evangelischen Studierendengemeinden (ESG) oder regionalen Studienbegleitprogrammen (STUBE) vorgeschlagen werden. Es gibt ein kirchlich-theologisches sowie ein entwicklungspolitisches Stipendienprogramm.


World University Service - STUBE

X grafik wus logo

Berufsvorbereitende Praktika und Studienaufenthalte (bPSA)



+++Hier zur aktuellen Ausschreibung des WUS-Förderpreis 2021+++

Für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika bietet STUBE eine Förderung von berufsvorbereitenden Praktika und Studienaufenthalten im Heimatland an. Die Aufenthalte sollen dazu dienen Kontakte zu knüpfen und mögliche Berufsfelder kennen zu lernen sowie eine spätere Reintegration in das Heimatland zu erleichtern. Die Förderung besteht in der Übernahme von Reise- und Versicherungskosten.

Voraussetzungen einer möglichen Förderung: Die Antragsteller/innen ...

  • reichen die Antragsunterlagen 3 Monate vor geplantem Reisebeginn bei STUBE Hessen ein
    Sollten die Antragsunterlagen noch nicht vollständig sein – bitte beachten: Bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn muss der Antrag vollständig bei STUBE Hessen vorliegen (da sonst die Förderung abgelehnt werden muss)!
  • bereits an STUBE Seminaren teilgenommen (mindestens 3 Mal)
  • haben vorher noch keine bPSA-Förderung erhalten
  • studieren an einer hessischen Hochschule
  • befinden sich im Master-Studiengang oder in der zweiten Hälfte eines Bachelor-Studiengangs
  • erhalten kein Stipendium und sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten (zur Studienfinanzierung).
  • waren in den letzten 20 Monaten nicht im Heimatland
  • können entwicklungspolitisches Interesse und Engagement nachweisen

BPSA werden gefördert ...

  • für einen Forschungsaufenthalt zur Anfertigung einer entwicklungsländerbezogenen Abschlussarbeit
    (Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 3 Monate)
  • zum Absolvieren eines Praktikums
    (Dauer: mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monate)
  • zur Einholung von Berufsinformationen in der Abschlussphase des Studiums
    (Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 2 Monate)