Zahnärztliche Vorprüfung (ZV) im Herbst 2024

Anmeldung ZV

Die Anmeldung zur Zahnärztlichen Vorprüfung im Herbst 2024 erfolgt vom 22.04. bis zum 25.04.2024.

Studierende, die sich bereits im vergangenen Semester angemeldet, an der Prüfung aber nicht teilgenommen haben, müssen sich erneut anmelden. Die Bearbeitung einer Prüfungsmeldung ist gebührenpflichtig (zurzeit 95,- €).

Der Antrag auf Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung erfolgt elektronisch. Auf den Webseiten des HLfGP finden Sie Hinweise zum Ablauf der elektronischen Anmeldung.

Zusätzlich zur elektronischen Anmeldung muss der Antrag in Papierform eingereicht werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie die dazu gehörigen Unterlagen können ab dem 22.04.2024

entweder

  • per Post bei der

    Geschäftsstelle des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege
    z.H. v. Frau Soullard-Jost
    Haus 9B, EG (Universitätsklinikum)
    Theodor-Stern-Kai 7
    60596 Frankfurt am Main

oder

  • vor Ort per Einwurf in den Briefkasten im Foyer Haus 9B, EG (Universitätsklinikum) eingereicht werden. Vermerken Sie bitte "Anmeldung ZV" auf dem Umschlag.

Die Angabe eines Gruppenwunsches ist unter Nennung von Vor- und Nachname Ihrer Mitprüflinge möglich, jedoch nicht garantiert. Bitte bilden Sie, wenn möglich, nur Vierergruppen.

Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.

Die Bescheinigungen über erfolgreiche Teilnahme an den nach § 26 Abs. 4b ZAppO vorgeschriebenen Praktika werden vom Dekanat online übermittelt, sofern sie bestanden und in FACTScience eingetragen sind.

Merkblatt mit Informationen


Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) im Herbst 2024

Die Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung im Herbst 2024 erfolgt vom 22.04. bis zum 25.04.2024.

Studierende, die sich bereits im vergangenen Semester angemeldet, an der Prüfung aber nicht teilgenommen haben, müssen sich erneut anmelden. Die Bearbeitung einer Prüfungsmeldung ist gebührenpflichtig (zurzeit 95,- €).

Der Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung erfolgt elektronisch. Auf den Webseiten des HLfGP finden Sie Hinweise zum Ablauf der elektronischen Anmeldung.

Zusätzlich zur elektronischen Anmeldung muss der Antrag in Papierform eingereicht werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie die dazu gehörigen Unterlagen können ab dem 22.04.2024 

entweder

  • per Post bei der

    Geschäftsstelle des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege
    z.H. v. Frau Soullard-Jost
    Haus 9B, EG (Universitätsklinikum)
    Theodor-Stern-Kai 7
    60596 Frankfurt am Main

oder

  • vor Ort per Einwurf in den Briefkasten im Foyer Haus 9B, EG (Universitätsklinikum) eingereicht werden. Vermerken Sie bitte "Anmeldung Z1" auf dem Umschlag.

Die Angabe eines Gruppenwunsches ist unter Nennung von Vor- und Nachname Ihrer Mitprüflinge möglich, jedoch nicht garantiert. Bitte bilden Sie, wenn möglich, nur Vierergruppen.

Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.

Die Bescheinigungen über erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 ZApprO vorgeschriebenen Praktika werden vom Dekanat online übermittelt, sofern sie bestanden und in FACTScience eingetragen sind.

Merkblatt mit Informationen