Einfuhrabgaben

Der Gesamtbetrag der Einfuhrabgaben kann sich aus den folgenden verschiedenen Abgabenarten zusammensetzen:

  • Zoll für alle eingeführten Waren,

  • Verbrauchsteuern, dazu zählen Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer, für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren und

  • Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren

Ggf. auch:

  • Vorlagenprovision des Spediteurs für die Vorlage der entsprechenden Zollabgaben an Stelle der Universität, im Zuge der tatsächlichen Wareneinfuhr.

  • Lagerkosten der Zollverwaltung, wenn die Verzollung der eingeführten Waren (z.B. wegen fehlender Erklärungen und/ oder Einfuhrdokumente) nicht unmittelbar abgeschlossen werden kann.

 

Die Höhe und Art der Einfuhrabgaben richtet sich nach Warenwert, Warenmenge und dem Charakter der Ware. Es gibt zwei Berechnungsarten die je nachdem zur Bestimmung der Einfuhrabgaben herangezogen werden können:

  •  Pauschalierung der Einfuhrabgaben (Wert nicht über 700€)

  • Abgabenerhebung nach dem Zolltarif