Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für Medizinstudierende

Liebe Studierende,

im klinischen Studienabschnitt werden Sie intensiven Patientenkontakt haben. Aufgrund der Gefährdung durch verschiedene Krankheitserreger führen wir daher gemäß der Biostoffverordnung eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durch. Die Biostoffverordnung gilt ausdrücklich auch für Studierende (§ 2 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2).

Schwerpunkt der Untersuchung ist die Klärung des Immunstatus von blutübertragbaren (Hepatitis B, Hepatitis C, HIV) sowie impfpräventablen Erkrankungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen).

Diese Untersuchung erfolgt durch Blutentnahme und ist für alle Studierenden vor Beginn des klinischen Studienabschnitts die Voraussetzung, dass sie im klinischen Studienabschnitt im direkten Patientenkontakt eingesetzt werden können.

Von Montag, 17. Juni, bis Freitag, 21. Juni 2024, werden die Untersuchungen vom Betriebsärztlichen Dienst (im Haus 9A) durchgeführt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Untersuchung nur nach vorheriger Anmeldung über die FACTScience Student WebApp, bei vorliegendem Impfausweis und nach Vorlage des bereits im Vorfeld vollständig ausgefüllten Anamnesebogens [PDF] möglich. Sie können sich im Zeitraum vom 06.05.2024, ab 16 Uhr, bis zum 03.06.2024 einen Tag und einen Zeitslot in der Student WebApp selbst auswählen. Die Informationsveranstaltung von Frau Prof. Wicker ist am 02.05.2024 um 14.30 Uhr im Audimax geplant.

Nach Erhalt der Laborbefunde werden Sie über ausstehende Impfungen bzw. Auffrischimpfungen informiert. Diese werden an separaten Terminen durchgeführt (siehe unten). Eine entsprechende Information geht Ihnen Anfang Juli zu.

Bitte sehen Sie von einer individuellen Terminvereinbarung oder Befundabfrage ab. Die Terminvorgaben sind unbedingt einzuhalten!

Sämtliche Befunde unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden ausschließlich im Betriebsärztlichen Dienst dokumentiert.

Zusammenfassend besteht eine vollständige Grundimmunisierung bezüglich Hepatitis B, wenn Sie drei dokumentierte Hepatitis B-Impfungen erhalten haben sowie einen ausreichenden anti-HBs-Titer. Gegen Masern-Mumps-Röteln sollten zwei dokumentierte Impfungen vorliegen sowie zwei dokumentierte Impfungen gegen Windpocken oder eine durchgemachte Varizellen-Infektion.


Terminübersicht

[02.05.2024, 14:30 bis 15:30 Uhr]
Infoveranstaltung im Audimax, H20-5

[06.05.2024, 16:00 Uhr bis 03.06.2024, 23:59 Uhr]
Anmeldung zur Vor­sorge­unter­suchung über die FACTScience Student WebApp

[17.06. – 21.06.2024]
Vorsorgeuntersuchung beim BÄD, Haus 9A, EG, zwischen 8:00 bis 14:30 Uhr (am 21.06. nur bis 12 Uhr) gemäß Ihrer Anmeldung in FACT (bitte Impfausweis und ausgefüllten Anamnesebogen mitbringen!)


Impftermine beim BÄD ab Mitte Juli 2024 (bitte Impfausweis mitbringen!)


Weiterführende Informationen zum Impfschutz

Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert-Koch-Institut

Masern

Warum gibt es ein Gesetz zum Schutz vor Masern?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankhei­ten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenent­zündungen und Durchfälle, seltener auch eine Enzephalitis und es kann zu Spätfolgen kommen.
Die Elimination der Masern ist möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind. Durch das Gesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können.

Für wen gilt das Masernschutzgesetz?

Das Gesetz gilt unter anderem für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können sind von den Regelungen ausgenommen.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt ab dem 1. März 2020. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den entsprechenden Einrichtungen tätig sind, müssen bis zum 31.12.2021 einen Nachweis vorlegen.

Was genau muss nachgewiesen werden?

Personen, die nach 1970 geboren sin, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende serologische Immunität gegen Masern nachweisen.

Wie lange hält der Impfschutz an?

Nach einer zweifachen Impfung gegen Masen wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen. Auch ein langsames Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet nach jetzigem Stand der Wissenschaft kein Nachlassen des Impfschutzes.

Kann mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden, auch wenn bereits eine Immunität gegen eine der beiden Impfstoffkomponenten angenommen werden kann?

Personen, die bereits immun gegen eine oder mehrere der Impfstoff-Komponenten sind (z.B. aufgrund einer durchgemachten Erkrankung/vergangenen Impfung mit einem Einzelimpfstoff), können trotzdem mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Hepatitis B

Die Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt. Weltweit haben nach Angaben der WHO etwa 2 Milliarden Menschen eine HBV-Infektion durchgemacht oder durchlaufen aktuell eine Infektion; ca. 3% der Weltbevölkerung (ca. 240 Millionen) sind chronisch mit HBV infiziert.
Nach wie vor ist eine hohe Zahl von Neu-Infizierten zu verzeichnen, obwohl seit Anfang der 1980er Jahre für die Hepatitis B ein Impfstoff mit hoher Wirksamkeit und guter Verträglichkeit zur Verfügung steht.
Wenngleich die Fallzahl im Vergleich zur Vorimpfära signifikant abgenommen hat, ist die Hepatitis B-Infektion trotz der verfügbaren Schutzimpfung weiterhin eine arbeitsbedingt vorkommende Infektionskrankheit im Gesundheitswesen. Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist nur durch die aktive Immunisierung effektiv möglich. In Deutschland wurde bereits 1982 die Schutzimpfung gegen Hepatitis B für bestimmte Personen mit erhöhtem HBV-Infektionsrisiko, z.B. medizinisches Personal/Medizinstudierende empfohlen.
Zur Kontrolle des Impferfolgs steht ein Anti-HBs-Test zur Verfügung. Als erfolgreiche Grundimmunisierung ist das Erreichen eines Anti-HBs-Wertes von ≥ 100 IE/L definiert. Bei Nichterreichen sollte die Grundimmunisierung komplettiert werden oder eine Auffrischimpfung erfolgen.

ACHTUNG: Nur der Nachweis zu Ihrem Masernschutz (Pflicht) wird in FACTScience eingetragen, andere Impfungen bzw. Informationen werden nicht gespeichert!