Hepatitis-Schutzimpfung für Zahnmediziner

Liebe Studierende,

am Universitätsklinikum Frankfurt findet für alle Studierenden der Zahnmedizin vor Eintritt in den klinischen Abschnitt ein Screening auf den Immun-/Impfstatus bzgl. Masern und Hepatitis B sowie Hepatitis C und auf Wunsch HIV mittels Impfausweis und Blutentnahme statt.

Am 6. und 8. September 2021 werden die Untersuchungen im Betriebsärztlichen Dienst (Haus 9A) durchgeführt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Untersuchung nur nach vorheriger Anmeldung über die FACTScience Student WebApp, bei vorliegendem Impfausweis und nach Vorlage des bereits im Vorfeld vollständig ausgefüllten Anamnesebogens [PDF] möglich. Sie können sich im Zeitraum vom 12.07.2021., ab 8:00 Uhr, bis zum 22.08.2021 einen Tag und einen Zeitslot in der Student WebApp selbst auswählen.

Die aktuelle pandemische Lage erfordert besondere Abläufe und Planungen. Für einen reibungsfreien Ablauf benötigen wir Ihre Unterstützung! Hier finden Sie vorab Informationen, wie dieser Vorgang unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden soll:

  • Ort der Durchführung: Haus 9A (Betriebsärztlicher Dienst)
  • Kommen .Sie bitte ohne Begleitung – aber mit chirurgischem Mund-Nasen-Schutz und Impfausweis zu Ihrem Termin.
  • Bringen Sie Ihren ausgefüllten Anmeldebogen mit!
  • Desinfizieren Sie sich gründlich Ihre Hände.
  • Melden Sie sich bitte im Sekretariat an und folgen den Anweisungen.
  • Nach erfolgter Überprüfung Ihres Impfausweises und der Blutentnahme zur Antikörperbestimmung verlassen Sie bitte den betriebsärztlichen Dienst ohne Verzögerung.

Nach Erhalt der Laborbefunde werden Sie über ausstehende Impfungen bzw. Auffrischimpfungen informiert. Diese werden an separaten Terminen durchgeführt. Eine entsprechende Information geht Ihnen noch zu.

Bitte sehen Sie von einer individuellen Terminvereinbarung oder Befundabfrage ab. Dies ist aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden logistischen Aufwand nicht möglich. Die Terminvorgaben sind unbedingt einzuhalten! 

Sämtliche Befunde unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden ausschließlich im Betriebsärztlichen Dienst dokumentiert.

Zusammenfassend besteht eine vollständige Grundimmunisierung bezüglich Hepatitis B, wenn Sie drei dokumentierte Hepatitis B-Impfungen erhalten haben sowie einen ausreichenden anti-HBs-Titer. Gegen Masern-Mumps-Röteln sollten zwei dokumentierte Impfungen vorliegen.


Terminübersicht

[12.07.2021, 08:00 Uhr bis 22.08.2021, 23:59 Uhr]
Anmeldung zur Titerbestimmung über die FACTScience Student WebApp. Die Anmeldung finden Sie unter den Wahlpflichtveranstaltungen.

[06.09. und 08.09.2021, 08:00 – 12:00 Uhr]
Titerbestimmung im Betriebsärztlichen Dienst (Haus 9A, EG) gemäß Ihrer Anmeldung in FACT (bitte medizinische Maske, Impfausweis und ausgefüllten Anamnesebogen mitbringen!)

[08.10.2021, 08:00 – 11:00 Uhr]
Impfungen im Betriebsärztlichen Dienst, Haus 9A, EG (bitte medizinische Maske und Impfausweis mitbringen!)


Weiterführende Informationen zum Impfschutz

Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert-Koch-Institut

Masern

Warum gibt es ein Gesetz zum Schutz vor Masern?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankhei­ten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenent­zündungen und Durchfälle, seltener auch eine Enzephalitis und es kann zu Spätfolgen kommen.
Die Elimination der Masern ist möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind. Durch das Gesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können.

Für wen gilt das Masernschutzgesetz?

Das Gesetz gilt unter anderem für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können sind von den Regelungen ausgenommen.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt ab dem 1. März 2020. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den entsprechenden Einrichtungen tätig sind, müssen bis zum 31.12.2021 einen Nachweis vorlegen.

Was genau muss nachgewiesen werden?

Personen, die nach 1970 geboren sin, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende serologische Immunität gegen Masern nachweisen.

Wie lange hält der Impfschutz an?

Nach einer zweifachen Impfung gegen Masen wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen. Auch ein langsames Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet nach jetzigem Stand der Wissenschaft kein Nachlassen des Impfschutzes.

Kann mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden, auch wenn bereits eine Immunität gegen eine der beiden Impfstoffkomponenten angenommen werden kann?

Personen, die bereits immun gegen eine oder mehrere der Impfstoff-Komponenten sind (z.B. aufgrund einer durchgemachten Erkrankung/vergangenen Impfung mit einem Einzelimpfstoff), können trotzdem mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Hepatitis B

Die Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt. Weltweit haben nach Angaben der WHO etwa 2 Milliarden Menschen eine HBV-Infektion durchgemacht oder durchlaufen aktuell eine Infektion; ca. 3% der Weltbevölkerung (ca. 240 Millionen) sind chronisch mit HBV infiziert.
Nach wie vor ist eine hohe Zahl von Neu-Infizierten zu verzeichnen, obwohl seit Anfang der 1980er Jahre für die Hepatitis B ein Impfstoff mit hoher Wirksamkeit und guter Verträglichkeit zur Verfügung steht.
Wenngleich die Fallzahl im Vergleich zur Vorimpfära signifikant abgenommen hat, ist die Hepatitis B-Infektion trotz der verfügbaren Schutzimpfung weiterhin eine arbeitsbedingt vorkommende Infektionskrankheit im Gesundheitswesen. Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist nur durch die aktive Immunisierung effektiv möglich. In Deutschland wurde bereits 1982 die Schutzimpfung gegen Hepatitis B für bestimmte Personen mit erhöhtem HBV-Infektionsrisiko, z.B. medizinisches Personal/Medizinstudierende empfohlen.
Zur Kontrolle des Impferfolgs steht ein Anti-HBs-Test zur Verfügung. Als erfolgreiche Grundimmunisierung ist das Erreichen eines Anti-HBs-Wertes von ≥ 100 IE/L definiert. Bei Nichterreichen sollte die Grundimmunisierung komplettiert werden oder eine Auffrischimpfung erfolgen.

ACHTUNG: Nur der Nachweis zu Ihrem Masernschutz (Pflicht) wird in FACTScience eingetragen, andere Impfungen bzw. Informationen werden nicht gespeichert!