Häufig gestellte Fragen

  • Wo bewerbe ich mich?

    Die Studienplätze im ersten Fachsemester Medizin und Zahnmedizin werden ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben.

  • Ist es sinnvoll, eine Bewerbung direkt an den Fachbereich Medizin zu senden?

    Nein. Bewerbungen auf das erste Fachsemester sind grundsätzlich an die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) zu richten. Für Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester verwenden Sie bitte unser Online-Formular.

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung auf das erste Fachsemester Medizin ist nur zum Wintersemester möglich, die Bewerbung für Zahnmedizin und auf höhere Fachsemester dagegen auch zum Sommersemester.

  • Wie hoch ist der NC (Numerus clausus)?

    Das kann man nicht vorhersagen, da dies von der Anzahl und Qualifikation der Studienbewerber/innen, der Zahl der angebotenen Studienplätze und den Ortswünschen der Bewerber/innen abhängt. Die Bewerbungsdaten der Vorsemester lassen sich mit den eigenen Eigenschaften über https://exam.agav.uke.de/ abgleichen.

  • Wo bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?

    Auch für ein Zweitstudium bewerben Sie sich bitte bei hochschulstart.de.

  • Kann ich etwas anderes studieren, so lange ich auf meinen Studienplatz warte?

    Natürlich, allerdings zählen diese Zeiten nicht als Wartezeit. Sie verbessern Ihre Chancen auf einen Studienplatz in Medizin bzw. Zahnmedizin damit also nicht. Sie könnten höchstens versuchen, 1.Scheine zu erwerben, 2. für diese Scheine bei den für die Lehre am Fachbereich Medizin zuständigen Instituten bzw. Zentren Äquivalenzbescheinigungen zu erhalten, 3. mit diesen Äquivalenzbescheinigungen Ihre Scheine beim zuständigen Landesprüfungsamt anerkennen zu lassen und 4. sich dann auf ein höheres Semester zu bewerben. Allerdings ist der Aufwand in den "Parkstudiengängen" meist höher, z.B. muss in der Chemie mindestens die Anorganik und die Organik als Praktikum bestanden werden, um ggf. den Schein "Chemie für Mediziner" zu erhalten. Ein weiteres Problem besteht darin, einen Studienplatz in einem höheren Semester zu bekommen, da nur selten freie Plätze vorhanden sind.

  • Ich will mich für ein höheres Semester bewerben. An wen muss ich meine Bewerbung richten?

    Die Bewerbung ist nur über ein Online-Formular möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise des Studierendensekretariats. Der beste Zeitpunkt zum Wechsel ist direkt nach dem Physikum.

    Sie können sich auch dann auf ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie lediglich einen Teilstudienplatz haben. Wenn Ihre Bewerbung Erfolg hat, erhalten Sie in Frankfurt einen Vollstudienplatz.

  • Ich habe bisher Chemie/Physik/Biologie (oder ein anderes Fach) studiert und möchte nun Medizin bzw. Zahnmedizin studieren. An wen richte ich meine Bewerbung?

    Zunächst sollten Sie sich an die Institute bzw. Zentren wenden, die für die jeweiligen Fächer im Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium zuständig sind, um sog. Äquivalenzbescheinigungen zu erhalten. Mit diesen Äquivalenzbescheinigungen können Sie sich dann an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt für Heilberufe wenden, um eine Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen zu beantragen. Wenn Sie sich für Medizin bewerben möchten, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Ihr Geburtsort liegt (falls Sie nicht in Deutschland geboren sind, das Landesprüfungsamt in Düsseldorf). Für Bewerbungen um einen Platz in Zahnmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Ihr erster Wohnsitz liegt. In der Regel wird für drei anerkannte "große Scheine" ein Semester auf das Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium angerechnet. Mit dieser Anerkennung können Sie sich dann direkt bei jeder Universität für das nächsthöhere Semester Medizin bzw. Zahnmedizin bewerben.

    Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, sich sicherheitshalber zusätzlich bei hochschulstart.de um einen Studienplatz im ersten Semester zu bewerben.

  • Ich möchte von Zahnmedizin zu Humanmedizin wechseln. Ist das möglich?

    Ein Wechsel von Zahnmedizin zu Humanmedizin (oder umgekehrt) durch Studienplatztausch ist nicht möglich. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe die Leistungen aus dem Zahnmedizinstudium auf das Medizinstudium (oder umgekehrt) anrechnen zu lassen. Wenn Sie sich für Medizin bewerben möchten, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Ihr Geburtsort liegt (falls Sie nicht in Deutschland geboren sind, das Landesprüfungsamt in Düsseldorf). Für Bewerbungen um einen Platz in Zahnmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Ihr erster Wohnsitz liegt. Je nachdem, wie äquivalent die Lehrveranstaltungen der beiden Studiengänge sind, können bis zu zwei (beim Wechsel von Medizin zu Zahnmedizin bis zu drei) Semestern angerechnet werden. Mit dieser Anerkennung von Semestern können Sie sich bei jeder Hochschule für ein höheres Semester bewerben.

  • Kann ich einen Schein in Frankfurt erwerben, wenn ich die Prüfung an meiner Uni endgültig nicht bestanden habe?

    Nein, wenn Sie andernorts eine scheinpflichtige Lehrveranstaltung endgültig nicht bestanden haben, können wir Sie in Frankfurt leider nicht als Studierende(n) aufnehmen.

  • Kann ich mit der Fachhochschulreife (Fachabitur) Medizin oder Zahnmedizin studieren?

    Nein, leider nicht. Laut Senatsbeschluss vom 23.01.2008 [PDF] ist es nicht mehr möglich, mit der Fachhochschulreife ein Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu beginnen.
    Allerdings steht Ihnen der Bewerbungs weg der sog. "Beruflichen Qualifikation" offen - mit und ohne Aufstiegsfortbildung: https://www.uni-frankfurt.de/94606296/Berufliche_Qualifikation

  • Ist es möglich, als Gasthörer oder Zweithörer an Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Medizin teilzunehmen?

    Nein, eine Gasthörerschaft oder Zweithörerschaft ist an unserem Fachbereich leider nicht möglich.