Online-Anmeldung

Anmeldung

Das Anmeldeformular wird von Montag, den 22. April (9 Uhr) bis Freitag, den 26. April 2024 (13 Uhr) freigeschaltet. Sie benötigen Ihren HRZ-Account, um sich einzuloggen. Eine persönliche Anmeldung ist nicht mehr notwendig. Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über Ihre erfolgreiche Anmeldung.

Ausschlussfrist: Die Anmeldung ist nur im angegebenen Zeitraum möglich.

Checkliste für die SPS im Wintersemester 2024/25

Bitte schauen Sie sich die Power Point Präsentation zur Anmeldung an.


Weitere Informationen zur Anmeldung

Lehramt an Grundschulen (L1) & Haupt- und Realschulen (L2)

Studierende zum Beginn des 1. Semesters melden sich zum ersten Modul (i.d.R. Bildungswissenschaften) an.

Studierende zum Beginn des 3. Semesters melden sich zum zweiten Modul (i.d.R. Fachdidaktik) an.

 

 

Lehramt an Gymnasien (L3)

Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 oder ab dem Wintersmester 2023/24 das Studium begonnen haben, melden sich zum ersten Modul (i.d.R. Bildungswissenschaften) an.

Studierende zum Beginn des 4. Semesters melden sich zum zweiten Modul (i.d.R. Fachdidaktik) an.

Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 und vor dem Wintersemester 2023/24 das Studium begonnen haben, melden sich für das Pilotprojekt-Praxissemester an.

Lehramt an Förderschulen (L5)

Studierende zum Beginn des 1. Semesters melden sich zum ersten Modul (i.d.R. in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen) an.

Studierende zum Beginn des 3. Semesters melden sich zum zweiten Modul (i.d.R. Fachdidaktik) an.


Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen ein Modul der Schulpraktischen Studien durch die Hessische Lehrkräfteakademie angerechnet wurde, senden Sie uns bitte vor der Online-Anmeldung den Anrechnungsbescheid per E-Mail zu. Das Modul muss als "bestanden" eingetragen werden, andernfalls ist eine Anmeldung im Zweifel nicht möglich.


Keine elektronische Prüfungsverwaltung in den Praxisphasen

Bitte beachten Sie, dass die Module der Praxisphasen NICHT elektronisch verbucht werden. Dies bedeutet, dass Sie sich auch NICHT über das Portal Goethe-Campus zur Prüfung anmelden müssen. Mit der Anmeldung zu den Praxismodulen melden Sie sich gleichzeitig zur Modulprüfung an.

Die Prüfungsmodalitäten besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Praktikumsbeauftragten. Die Noten werden durch das Büro für Schulpraktische Studien an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge übermittelt. Diese sind dann für den Herbstdurchgang voraussichtlich Ende Juni und für den Frühjahrsdurchgang voraussichtlich Ende Dezember in Ihrer Leistungsübersicht einsehbar.


Checklisten

Wir haben für Sie alle wichtigen Fristen, Termine und Informationen für die Schulpraktischen Studien auf einer Checkliste zusammengefasst:


Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zum 1. SPS-Modul

+++ Regelung zum Orientierungspraktikum im WiSe 2023/24 +++

Bitte beachten Sie, dass das vierwöchige Orientierungspraktikum eine Voraussetzung für die Anmeldung zum ersten Modul der Schulpraktischen Studien ist.

Bei der Anmeldung versichern Sie, dass Sie das Orientierungspraktikum durchgeführt haben, und geben an, in welcher Einrichtung/welchen Einrichtungen Sie die insgesamt 120 Zeitstunden absolviert haben. Sollten Sie den Nachweis gegenüber dem Büro für Schulpraktische Studien oder im Vorbereitungsseminar nicht erbringen können, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Das Verfahren wird zudem zur Ermittlung der Schwere der Täuschung an den Prüfungsausschuss übergeben. Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang (SPoL §25).

Hinweis für die Anmeldung zum zweiten SPS-Modul: Wenn aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen die Anmeldung zum ersten SPS-Modul (WS 20/21, SoSe 21, WS 21/22) ohne den Nachweis über das erfolgreich absolvierte Orientierungspraktikum erfolgt ist, muss der Nachweis nun für die Anmeldung zum zweiten SPS-Modul vorliegen. Andernfalls ist die Anmeldung nicht möglich.

Alle Informationen zum Orientierungspraktikum erhalten Sie hier.


Orientierungspraktikum

Zulassungsvoraussetzung für das erste Modul der Schulpraktischen Studien ist das vierwöchige Orientierungspraktikum. Bei der Anmeldung versichern Sie, dass Sie das Orientierungspraktikum durchgeführt haben, und geben an, in welcher Einrichtung/welchen Einrichtungen Sie die insgesamt 120 Zeitstunden absolviert haben. Sollten Sie den Nachweis gegenüber dem Büro für Schulpraktische Studien oder im Vorbereitungsseminar nicht erbringen können, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Das Verfahren wird zudem zur Ermittlung der Schwere der Täuschung an den Prüfungsausschuss übergeben. Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang (SPoL §25).

Für Informationen und die Beratung zum Orientierungspraktikum ist die Studienberatung der ABL zuständig.

Für Informationen und die Beratung zum Betriebspraktikum ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig.


Masernschutzgesetz

Ende des Jahres 2019 wurde durch den Bundestag und Bundesrat das Masernschutzgesetz beschlossen. Das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Gesetz ändert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), worüber wir Sie hiermit informieren möchten. So wird u.a. geregelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also Schulen und Kindertageseinrichtungen, tätig sind, den Nachweis der altersgerechten nach STIKO-empfohlenen Masernimpfungen erbringen müssen.

Das bedeutet, dass alle PraktikantInnen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen müssen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d.h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz.

Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums: 

Schulrecht

Infomationen zum Masernschutzgesetz


Zeitpunkt der Anmeldung zu den Praxismodulen

Die Anmeldung zum ersten SPS-Modul und zum Modul Grundpraktikum wird Studierenden aller Lehrämter direkt im ersten Semester empfohlen. Um sich zum zweiten SPS-Modul oder zum Praxissemester anmelden zu können, müssen Sie als L1-, L2- und L5- Studierende*r mindestens im dritten Fachsemester, als L3-Studierende*r (bei Einschreibung vor Wintersemester 2014/15 und ab Wintersemester 2023/24) mindestens im vierten sein.

Achtung: Alle L3-Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 und vor dem Wintersemester 2023/24 erstmalig an der GU in den Studiengang Lehramt an Gymnasien eingeschrieben haben, melden sich nicht zu den Schulpraktischen Studien an, sondern zum Pilotporjekt-Praxissemester. Alle Informationen zum Pilotprojekt-Praxissemester erhalten Sie hier.


Einteilung

Die Einteilungskriterien, nach denen wir Sie in die Vor- und Nachbereitungsveranstaltung sowie in Ihre Praktikumsschule einteilen, bemessen sich nach:

a) der Gruppeneinwahl,

b) den fachbereichsspezifischen Gruppenbildungen,

c) der Aufnahmekapazität der Schulen und

d) den Gruppenbildungen an den Schulen (pro Schule möglichst 2-3 Studierende).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Einteilung in ein bestimmtes Fach, einen bestimmten Schwerpunkt, eine bestimmte Schule oder einen bestimmten Schulaufsichtsbezirk.