Schulpraktikum außerhalb Hessens und im Ausland

Praxisphasen außerhalb Hessens

Nach § 17 und § 32 der Ordnung für die Praxisphasen kann der schulische Präsenzanteil eines der beiden Module (Grundpraktikum und Praxissemester) in einem anderen Bundesland absolviert werden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf ein Schulpraktikum außerhalb Hessens. Wenn Sie ein Schulpraktikum außerhalb Hessens planen, empfehlen wir, dies im Grundpraktikum durchzuführen. Eines der beiden Praktika soll jedoch innerhalb Hessens durchgeführt und betreut werden. Bitte beachten Sie, dass ein außerhessisches Praktikum von der Hessischen Lehrkräfteakademie vor Beginn des Schulpraktikums genehmigt werden muss.

Ablauf

Anmeldung: Möchte der*die Studierende das Schulpraktikum im Rahmen des Moduls Grundpraktikum oder Praxissemester an einer außerhessischen Schule absolvieren, teilt er*sie dieses Vorhaben bei der Anmeldung (in der Regel in der zweiten Vorlesungswoche) zum Modul mit.

Schulsuche: Der*die Studierende sucht sich die Schule im Einvernehmen mit dem Büro für Schulpraktische Studien und unter Berücksichtigung der schulformspezifischen und formalen Anforderungen an das Grundpraktikum oder Praxissemester, insbesondere im Hinblick auf die Begleitstrukturen, selbst aus. Für das Schulpraktikum in anderen Bundesländern gelten die gleichen Kreditierungen, Anmeldevoraussetzungen und die gleichen Bedingungen wie innerhalb Hessens. Die allgemeinen Rahmenbedingungen sind im Einzelnen in der Ordnung für die Durchführung der Praxismodule (Grundpraktikum und Praxissemester) in den Lehramtsstudiengängen aufgeführt. Der Praktikumszeitraum muss dem offiziellen Zeitraum entsprechen. Die Schule muss der Schulform entsprechen, die studiert wird. Bei L3-Studierenden bedeutet dies bspw., dass die Schule über eine gymnasiale Oberstufe verfügen muss. Es darf zum Zeitpunkt des Praktikums kein Arbeitsverhältnis mit der jeweiligen Schule bestehen und sie darf nicht von den Studierenden als Schüler*in besucht worden sein. Ein Praktikum innerhalb Hessens, aber außerhalb der Schulamtsbezirke, die der Goethe-Universität zugeordnet sind, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung im Praxissemester in beiden studierten Fächern möglich sein muss.

Abgabefrist: Für die Antragstellung wird die Schulbescheinigung (mit Stempel und Unterschrift) benötigt. Die verbindliche Abgabefrist für die Schulbescheinigung im Büro für Schulpraktische Studien ist der 15.01. für das darauffolgende Sommersemester und der 15.06. für das darauffolgende Wintersemester. Die Schulbescheinigung kann auch als Mail-Anhang geschickt werden. Sollte die Schulbestätigung nicht bis zur angegebenen Frist vorliegen, ist ein außerhessisches Praktikum nicht möglich. Ohne eine schriftliche Genehmigung der Hessischen Lehrkräfteakademie wird ein Praktikum außerhalb Hessens nicht anerkannt.

Begleitveranstaltung und Schulbesuch: Der Besuch der Studierenden durch den*die Praktikumsbeauftragte*n der Johann Wolfgang Goethe-Universität in den Schulen entfällt. Dieser wird nach Möglichkeit durch digitale Austauschformate, insbesondere unter Nutzung von Unterrichtsvideografien, ersetzt. Bitte beachten Sie, dass im Praktikumszeitraum die Teilnahme an der wöchentlichen Begleitveranstaltung bzw. den wöchentlichen Begleitveranstaltungen auch bei außerhessischen Praktika regulär vorausgesetzt wird und diese auch in Präsenz stattfinden können.

Einteilung in die Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen: Ab wann Sie die Gruppeneinteilung einsehen können, wird auf der Checkliste zum jeweiligen Praktikumsdurchgang bekannt gegeben.

Antragstellung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA)

Ein Praktikum außerhalb Hessens muss bei der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Frankfurt, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main (https://lehrkraefteakademie.hessen.de/), beantragt und von dieser schriftlich genehmigt werden. Der vollständige Antrag muss spätestens vor Beginn des Schulpraktikums von der Hessischen Lehrkräfteakademie genehmigt worden sein. Ihre Unterlagen müssen bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingereicht worden sein.

Was wird zur Antragstellung benötigt?

  • Eine schriftliche Bestätigung der Schule (mit Stempel und Unterschrift), die bescheinigt, dass ein Praktikum während des offiziellen Praktikumszeitraums (bzw. in der vorlesungsfreien Zeit) an der Schule absolviert werden kann. Eine Unterbrechung aufgrund von z. B. Schulferien etc. ist nicht möglich Die Schule, an der das Praktikum absolviert werden soll, muss selbständig gesucht werden.
  • Die schriftliche Befürwortung des Büros für Schulpraktische Studien: Die Schulbescheinigung wird vom Büro für Schulpraktische Studien geprüft. Ist diese ausreichend erhalten die Studierenden einen Vordruck für den Antrag bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Studierenden füllen diesen aus und senden ihn unterschrieben an das Büro für Schulpraktische Studien zurück. Der Antrag wird vom Büro für SPS zur Genehmigung an die Hessische Lehrkräfteakademie weitergeleitet. Die Genehmigung wird den Studierenden von der Hessischen Lehrkräfteakademie in schriftlicher Form zugestellt.

Diese Informationen stehen Ihnen auf unserem Flyer als Download zur Verfügung.


Schulpraktikum im Ausland

Wenn Sie Interesse an einem Schulpraktikum im Ausland haben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der International Teacher Education.