Studierende
- Das erste Semester
- Bildungswissenschaften
- Beratungsangebote
- Anrechnung Bildungswissenschaften
- Studienordnungen & Modulscheine
- ZPL
- Praxisphasen im Lehramt
- SPS & PS im Ausland (Int. Teacher Education)
- Medienkompetenzzertifikat
- PRO-L Workshops
- Projekte
- Studienabschluss
- LeOn
- Zertifikatsangebote
- Kontaktseite
Schulpraktikum außerhalb Hessens und im Ausland
Schulpraktikum außerhalb Hessens
Studierende der Schulpraktischen Studien haben gemäß §20 SPSO die Möglichkeit, eines der beiden SPS-Module an einer Schule außerhalb Hessens zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Schulpraktikum außerhalb Hessens haben.
Sofern Sie ein außerhessisches Praktikum planen, empfehlen wir Ihnen, dieses im ersten SPS-Modul anzutreten. Eines der beiden SPS-Module muss grundständig an der Goethe-Universität durchgeführt werden.
Ihre Anmeldung für das 2. SPS-Modul (das fachdidaktische Praktikum) muss in jenem Fach erfolgen, in dem Sie das außerhessische Praktikum absolvieren möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fach die benötigte Fachsemesterzahl erreicht haben müssen.
Verfahrensweise bei der Antragstellung
- Geben Sie bei Ihrer Anmeldung (in der Regel in der zweiten Vorlesungswoche) zu den Schulpraktischen Studien an entsprechender Stelle an, dass Sie ein außerhessisches Schulpraktikum absolvieren möchten.
-
Der*die Studierende sucht sich die Schule im Einvernehmen mit dem Büro für Schulpraktische Studien und unter Berücksichtigung der schulformspezifischen und formalen Anforderungen an das Schulpraktikum, insbesondere im Hinblick auf die Begleitstrukturen, selbst aus. Für das Blockpraktikum in anderen Bundesländern gelten die gleichen Kreditierungen, Anmeldevoraussetzungen und die gleichen Bedingungen wie innerhalb Hessens. Die Schule muss der Schulform entsprechen, die studiert wird. Bei L3-Studierenden bedeutet dies bspw., dass die Schule über eine gymnasiale Oberstufe verfügen muss. Es darf zum Zeitpunkt des Praktikums kein Arbeitsverhältnis mit der jeweiligen Schule bestehen und sie darf nicht von den Studierenden als Schüler*in besucht worden sein. Ein Praktikum innerhalb Hessens, aber außerhalb der Schulamtsbezirke, die der Goethe-Universität zugeordnet sind, ist nicht möglich.
-
Für die Antragstellung wird die Schulbescheinigung (im Original mit Stempel und Unterschrift) benötigt. Die verbindliche Abgabefrist für die Schulbescheinigung im Büro für Schulpraktische Studien ist der 15.01. für das darauffolgende Sommersemester und der 15.06. für das darauffolgende Wintersemester. Sollte die Schulbestätigung nicht bis zur angegebenen Frist vorliegen, ist ein außerhessisches Praktikum nicht möglich. Ohne eine schriftliche Genehmigung des Büros für Schulpraktische Studien wird ein Praktikum außerhalb Hessens nicht anerkannt.
-
Der Besuch der Studierenden durch den*die Praktikumsbeauftragte*n der Johann Wolfgang Goethe-Universität in den Schulen entfällt. Dieser wird nach Möglichkeit durch digitale Austauschformate, insbesondere unter Nutzung von Unterrichtsvideografien, ersetzt. Bitte beachten Sie, dass im Praktikumszeitraum die Teilnahme an der wöchentlichen Begleitveranstaltung bzw. den wöchentlichen Begleitveranstaltungen auch bei außerhessischen Praktika regulär vorausgesetzt wird.
- In welche Gruppe und bei welchem*r Praktikumsbeauftragten Sie für die Vorbereitungsveranstaltung eingeteilt wurden, erfahren Sie unter Gruppen- und Schuleinteilung auf unserer Homepage. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme wird auf der Homepage und der Checkliste bekannt gegeben.
- Die Genehmigung Ihres außerhessischen Praktikums wird Ihnen vom Büro für Schulpraktische Studien in schriftlicher Form zugestellt.
Diese Informationen stehen Ihnen auf unserem Flyer als Download zur Verfügung.
Schulpraktikum im Ausland
Wenn Sie Interesse an einem Schulpraktikum im Ausland haben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der International Teacher Education.