Schulpraktikum außerhalb Hessens und im Ausland

Schulpraktikum außerhalb Hessens

Studierende der Schulpraktischen Studien haben gemäß §20 SPSO die Möglichkeit, eines der beiden SPS-Module an einer Schule außerhalb Hessens zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Schulpraktikum außerhalb Hessens haben.

Sofern Sie ein außerhessisches Praktikum planen, empfehlen wir Ihnen, dieses erst im zweiten SPS-Modul anzutreten. Eines der beiden SPS-Module muss grundständig an der Goethe-Universität durchgeführt werden.

Ihre Anmeldung für das 2. SPS-Modul (das fachdidaktische Praktikum) muss in jenem Fach erfolgen, in dem Sie das außerhessische Praktikum absolvieren möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fach die benötigte Fachsemesterzahl erreicht haben müssen. Für L1- und L2-Studierende ist dies das 3. Fachsemester und für L3- und L5-Studierende das 4. Fachsemester.

Achtung: Ein Schulpraktikum außerhalb Hessens ist nicht an allen Fachbereichen möglich. Bitte prüfen Sie die Durchführbarkeit eines außerhessischen Praktikums, bevor Sie sich nach einer Praktikumsschule umsehen. Eine aktuelle Auflistung jener Fachbereiche, die ein außerhessisches Schulpraktikum befürworten und unterstützen erhalten Sie hier.


Verfahrensweise bei der Antragstellung

  1. Geben Sie bei Ihrer Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien an entsprechender Stelle an, dass Sie ein außerhessisches Schulpraktikum absolvieren möchten.
  2. Reichen Sie eine Kopie der Schulbestätigung der Schule Ihrer Wahl für ein Praktikum im Frühjahr bis zum 15. Juni und für ein Praktikum im Herbst bis zum 15. Januar im Büro für Schulpraktische Studien ein. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, ist ein Praktikum außerhalb Hessens nicht möglich.
  3. In welche Gruppe und bei welchem*r Praktikumsbeauftragten Sie für die Vorbereitungsveranstaltung eingeteilt wurden, erfahren Sie unter Gruppen- und Schuleinteilung auf unserer Homepage. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme wird auf der Homepage bekannt gegeben.
  4. Fragen Sie Ihre*n Praktikumsbeauftragte*n nach einer schriftlichen Befürwortung Ihres außerhessischen Praktikumsgesuches. Diese benötigen Sie für Ihre Antragstellung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA).
  5. Die Befürwortung muss durch diejenige Lehrperson ausgestellt werden, bei der auch die Vor- und Nachbereitungsveranstaltung besucht und der Praktikumsbericht verfasst wird.
  6. Bitte achten Sie darauf, dass die Praktikumsbefürwortung auf einem Fachbereichsbriefbogen mit Stempel und Unterschrift abgefasst wird.
  7. Ihre Schulbestätigung (im Original mit Stempel und Unterschrift) sowie die Befürwortung Ihres*r Praktikumsbeauftragten (ebenfalls im Original mit Stempel und Unterschrift) reichen Sie zusammen mit einem formlosen Antrag und einem aktuellen Stammdatenblatt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn ein.
  8. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antragsschreiben Ihre persönlichen Daten inklusive einer Begründung mit fachlichem Bezug beinhaltet. Dieser kann sich auf ein bestimmtes Schulsystem, das angestrebte Referendariat und/oder Ihre zukünftigen Berufspläne gründen.
  9. Die Genehmigung Ihres Antrages auf ein außerhessisches Praktikum wird Ihnen von der Hessischen Lehrkräfteakademie in schriftlicher Form zugestellt.

Diese Informationen stehen Ihnen auf unserem Flyer als Download zur Verfügung.


Schulpraktikum im Ausland

Wenn Sie Interesse an einem Schulpraktikum im Ausland haben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der International Teacher Education.