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Online-Anmeldung
Anmeldung
Die Anmeldung zum Pilotprojekt Praxissemester im Studiengang L3 ist abgeschlossen. Da das Pilotprojekt nach dem Wintersemester 2024/25 endet, wird es keine weitere Anmeldung mehr geben.
Weitere Informationen zur Anmeldung
Anmeldezeitraum
Für den Anmeldezeitraum zum Pilotprojekt-Praxissemester existieren in der Praxissemesterordnung (PSO §4 Absatz 3) verbindliche Vorgaben. Studierende können sich ausschließlich in der zweiten Woche des zweiten Fachsemesters über das Büro für Schulpraktische Studien für das Pilotprojekt-Praxissemester anmelden. Im Falle eines Fachwechsels zählt für die Anmeldung das Fach mit der höheren Semesterzahl.
Ob Sie das Pilotprojekt-Praxissemester im dritten oder im vierten Semester absolvieren, hängt u.a. von Ihrer Fächerkombination ab. Die Einteilung erfolgt über das Büro für Schulpraktische Studien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einteilung in ein bestimmtes Fach, ein bestimmtes Semester, eine bestimmte Schule oder Seminargruppe.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Studierende, die das Pilotprojekt-Praxissemester antreten möchten, entweder die BW-A-Klausur bereits bestanden oder im gegenwärtigen Semester belegt haben. Das Modul BW-A ist die Zugangsvoraussetzung für das Pilotprojekt-Praxissemester.
Masernschutzgesetz
Ende des Jahres 2019 wurde durch den Bundestag und Bundesrat das Masernschutzgesetz beschlossen. Das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Gesetz ändert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), worüber wir Sie hiermit informieren möchten. So wird u.a. geregelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also Schulen und Kindertageseinrichtungen, tätig sind, den Nachweis der altersgerechten nach STIKO-empfohlenen Masernimpfungen erbringen müssen.
Das bedeutet, dass alle Praktikant*innen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen müssen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d.h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz.
Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums:
Informationen zum Masernschutzgesetz
Anmeldeinformation für Quereinsteiger*innen
Quereinsteiger*innen, die aufgrund der Anerkennung von Leistungen aus dem vorhergehenden Studiengang bzw. –ort eine Einstufung seitens der Universität in ein höheres Fachsemester >2 erhalten haben, können das Anmeldesemester frei wählen. Da die Einteilung in das Pilotprojekt-Praxissemester nach der Anmeldung in den darauffolgenden zwei Semestern möglich ist, müssen Sie für Ihre Studienplanung beachten, dass zwischen Anmeldung und Abschluss des Pilotprojekts-Praxissemesters drei Semester liegen können, ein Wiederholungssemester nicht miteingerechnet. Bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss in jedem Falle das Pilotprojekt-Praxissemester erfolgreich absolviert sein.
Studienfach – und Studiengangwechsel
Bitte informieren Sie das Büro für Schulpraktische Studien umgehend schriftlich per E-Mail, wenn Sie den Studiengang gewechselt haben sollten. Auf diese Weise kann der frei gewordene Schulplatz einem*r Kommiliton*in übertragen werden. Auch die Informationen über einen Fachwechsel sind für die Einteilung relevant. Das Pilotprojekt-Praxissemester muss mindestens in einem der beiden Fächer absolviert werden, in dem auch das erste Staatsexamen gemacht wird.
Keine elektronische Prüfungsverwaltung im Pilotprojekt-Praxissemester
Bitte beachten Sie, dass das Pilotprojekt-Praxissemester NICHT elektronisch verbucht wird. Dies bedeutet, dass Sie sich auch NICHT über das Portal Goethe-Campus zur Prüfung anmelden müssen. Mit der Anmeldung zum Pilotprojekt-Praxissemester melden Sie sich gleichzeitig zur Modulprüfung an.
Die Prüfungsmodalitäten besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Praktikumsbeauftragten während des Pilotprojektes-Praxissemester. Die Noten werden durch das Büro für Schulpraktische Studien an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge übermittelt. Diese sind dann für den Sommerdurchgang voraussichtlich Ende November und für den Winterdurchgang voraussichtlich Ende Mai in Ihrer Leistungsübersicht einsehbar.
Checklisten
Wir bitten alle L3-Studierenden, sich vor Antritt ihres Schulpraktikums im Rahmen des Pilotprojekts-Praxissemesters ausführlich über unsere Flyer und Handreichungen (Handreichung Praxissemester und Handreichung Reflexionsgespräch) zu informieren. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick erhalten Sie auch über unsere Checklisten.
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Immatrikulation im WiSe 2022/2023
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