Berufungsverfahren und Evaluation Qualifikationsprofessuren

Gemäß Hessischem Hochschulgesetz (§ 48 Abs. 2 Satz 4), Berufungssatzung der GU (§ 2 Abs. 2, Abs. 6; § 3 Abs. 5) und Ordnung der ABL (§ 10 Abs. 5) ist die ABL, als zentrale Einrichtung der Lehrerbildung an der GU, an allen Berufungs- und Evaluationsverfahren von Professuren mit Aufgaben in der Lehrerbildung beteiligt. Diese Beteiligung betrifft die Mehrheit aller Berufungsverfahren der Fachbereiche 04 bis 15, sowie des Fachbereichs 02, im Bereich Wirtschaftspädagogik.

Im Folgenden werden alle relevanten Informationen zum Berufungsverfahren und zu Entfristungen bzw. der Evaluation von Qualifikationsprofessuren aufgeführt. 


Berufungen

Gemäß der Berufungssatzung besteht diese Beteiligung der ABL aus zwei Teilen: Der Vereinbarung über einen Standardsatz im Ausschreibungstext (§ 2 Abs. 2) und der Möglichkeit der Vertretung durch ein stimmberechtigtes Mitglied in der Berufungskommission (§ 2 Abs. 5).

Einstufung Lehramtsbeteiligung

Gemäß des Beschluss des ABL-Rats im Oktober 2017 lässt sich die Beteiligung einer Professur an den Lehramtsstudiengängen in zwei Fälle unterscheiden:

Geringfügige Lehramtsbeteiligung: Diese liegt typischerweise vor, wenn eine Professur BA/MA-Lehrveranstaltungen anbietet, die auch zum Erwerb von Fachwissen in einem oder mehreren LA-Studiengängen angeboten werden. Die ABL beteiligt sich, in dem der entsprechende Standardsatz dem Ausschreibungstext hinzugefügt wird.

Starke Lehramtsbeteiligung: Diese liegt typischerweise vor, wenn die Lehre einer Professur zu einem erheblichen Teil im Bereich der Lehrerbildung angeboten wird. Dies betrifft vor allem (beschränkt sich aber nicht nur darauf):

  • die Lehre in der Fachdidaktik
  • die Lehre in den Bildungswissenschaften

Die ABL beteiligt sich, indem der entsprechende Standardsatz dem Ausschreibungstext hinzugefügt wird und zusätzlich ein stimmberechtigtes Mitglied die ABL in der Berufungskommission vertritt.

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Für die Auschreibungstexte wurden mit den Fachbereichen folgende Standardsätze vereinbart: 

Bei geringfügiger LA-Beteiligung

Die Professur ist auch an der Lehrerbildung beteiligt; Erfahrungen und Konzepte zur Vermittlung der Fachinhalte an Schulen werden begrüßt.
The professorship is also involved in teacher training; experience and concepts for teaching subject content in schools are welcome.

Bei starker LA-Beteiligung

Da die Professur an der Lehrerbildung beteiligt ist, werden besondere Erfahrungen in diesem Bereich sowie die Beteiligung an fachbereichsübergreifenden Initiativen zur empirischen Bildungsforschung erwartet.
Because the professorship is involved in teacher training, candidates are required to have specific experience in this area and should be willing to participate in interdisciplinary initiatives in the field of empirical educational research

In der Fachdidaktik, ergänzend zum Standardsatz bei starker LA-Beteiligung: 

Dreijährige schulpraktische Erfahrungen und die Bereitschaft zur Betreuung von Schulpraktika fallen ebenfalls in den Erwartungshorizont.
Candidates are expected to have three years of practical school-related experience and should be willing to supervise school internships.

Für eine fachdidaktische Qualifikationsprofessur, ergänzend zum fachdidaktischen Standardsatz: 

Schulpraktische Erfahrungen müssen über Erfahrungen in der Schul- und Unterrichtsforschung nachgewiesen oder während der Tätigkeit als QualifikationsprofessorIn erworben werden.
Candidates must prove that they have practical school-related experience either in the form of research experience in the field of teaching and schools or in the form of experience acquired working as an assistant professor.

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Ablauf

Das Dekanat des ausschreibenden FB nimmt bei der Planung eines Antrags auf Ausschreibung Kontakt mit der ABL auf um zu klären, wie stark die auszuschreibende Professur an der Lehrerbildung beteiligt wäre. Wichtiges Instrument dabei ist das ABL-Formblatt, das Sie im oberen linken Downloadbereich auf dieser Seite finden.

  • Falls die Professur nicht am Lehramt beteiligt ist, ist eine schriftliche Stellungnahme der ABL nicht notwendig. Dennoch wird das Formblatt der ABL ausgefüllt. und entsprechend auf dem Formblatt "keine Lehramtsbeteiligung" ausgefüllt. Das Formblatt wird mit den anderen Unterlagen an die Abteilung für Berufungsangelegenheiten der Präsidialabteilung verschickt.
  • Falls der FB einschätzt, dass die Lehramtsbeteiligung geringfügig ist (s.o.), wird das Formblatt entsprechend ausgefüllt und die ABL (gies@em.uni-frankfurt.de) parallel zum Versand der Unterlagen an die Abteilung für Berufungsangelegenheiten der Präsidialabteilung in Kenntis gesetzt. Die ABL übergibt die Stellungnahme dann direkt der Abteilung für Berufungsangelegenheiten.
  • Falls der FB einschätzt, dass eine starke Lehramtsbeteiligung vorliegt, wird geraten, anhand er Angaben im ABL-Formblatt schon frühzeitig eine Stellungnahme der ABL einzuholen.

Die ABL nimmt innerhalb von 10 Arbeitstagen gegenüber den Fachbereich Stellung zum vom Fachbereich vorgeschlagenen Ausschreibungstext.

Bei Fragen oder Unsicherheit bei der Einschätzung der Lehramtsbeteiligung werden Sie geraten sich möglichst frühzeitig mit der ABL (gies@em.uni-frankfurt.de) in Verbindung zu setzen um zeitliche Verzögerung zu vermeiden.


Evaluation (Entfristung)

Bei einer Entfristung von erstberufenen Professorinnen und Professoren mit Lehramtsbeteiligung ist eine schriftliche Stellungnahme der ABL einzuholen (vgl. §3 der Richtlinie zur Evaluation und Entfristung von erstberufenen Professorinnen und Professoren vom 08.09.2016).