Datenermittlung zur Vergabestatistik
Muster zur dezentralen Angebotsanfrage
Beschaffungsordnung der Goethe-Universität ist in Kraft getreten
18.01.2018
Die Beschaffungsordnung (BO) der Goethe-Universität ist in Kraft getreten.
Sie gestaltet die der Goethe-Universität, als Stiftung des öffentlichen Rechts zugestandenen, vergaberechtlichen Freiräume aus und regelt, als Dienstanweisung, alle universitären Beschaffungsprozesse, unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte.
Durch die Sicherstellung rechtskonformer, strukturierter, formalisierter, transparenter und dokumentierter Vergabeprozesse ermöglicht die Beschaffungsordnung:
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eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung,
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die Vermeidung von Compliance-Risiken,
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eine möglichst kreative Ausgestaltung und professionelle IT-gestützte Unterstützung der Beschaffungsprozesse zur optimalen Nutzung der vergabe- und privatrechtlichen Handlungsspielräume der Stiftungsuniversität sowie
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eine größtmögliche Verzahnung der Beschaffungsprozesse mit den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungsprozessen.
In erster Linie jedoch versteht sich die Beschaffungsordnung (BO) als Hilfestellung für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur rechtskonformen und wirtschaftlichen Ausgestaltung Ihrer täglichen Beschaffungsprozesse.
Näheres zur Beschaffungsordnung (BO) erfahren Sie hier:
Vergaberechtsnovelle
Informationen des Einkaufsmanagements zur Vergaberechtsnovelle 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend möchte Sie das Einkaufsmanagement (EM), in Form einer Gegenüberstellung bisheriger und neuer (aktueller) vergaberechtlicher Regelungen, über eine der bedeutendsten Vergaberechtsänderungen der letzten 10 Jahre, aufmerksam machen.
Wir haben versucht auch eine erste Bewertung der mit der Neuregelung einhergehenden, nicht unerheblichen vergaberechtlichen und privatrechtlichen Risiken vorzunehmen und den strategisch richtigen Umgang mit diesen Anforderungen, aufzuzeigen.
Die Risikobewertung und die Handlungsdirektiven dienen insofern ausschließlich der vertraulichen Information der universitären Bedarfsträger der Goethe-Universität.
Eine Weitergabe an andere Institutionen und insbesondere an Wirtschaftsteilnehmer (Dritte), ist in jedem Fall vorab mit dem Einkaufsmanagement, abzustimmen!
Ergänzende Informationen des Einkaufsmanagements, zu Einzelvorschriften der Vergaberechtsnovelle finden Sie in Kürze auf der Internetseite des EM.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kolleginnen und Kollegen des Einkaufsmanagements
Maßgebliche Änderungen des EU-Vergaberechts durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz