Bachelorstudiengang

Praktika im Hauptfachstudium

I BA-Pflichtmodul 3 „Schlüsselkompetenzen und Berufsfeldorientierung“

Der Bachelorstudiengang Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie (KAEE) der Goethe-Universität sieht vor, dass Hauptfachstudierende ein Pflichtpraktikum im Rahmen des BA-Pflichtmoduls 3 absolvieren (siehe Modulbeschreibung für das BA-Pflichtmodul 3 „Schlüsselkompetenzen und Berufsfeldorientierung“ der Studien- und Prüfungsordnung > unter Teil VI: Modulkatalog).

Das Modul wird ausschließlich für Hauptfachstudierende angeboten.

Das BA-Pflichtmodul 3 besteht aus drei Komponenten: 1.) eine Praxisbezogene Übung, 2.) ein Pflichtpraktikum und 3.) ein Praktikumsbericht. Das Modul beinhaltet keine Modulabschlussprüfung.

1 Praxisbezogene Übung

1.1 Hauptfachstudierende besuchen eine vom Institut angebotene "Praxisbezogene Übung", in der Regel geleitet von einer/m in der jeweiligen Berufspraxis stehenden Lehrbeauftragten.
1.2 In der Übung wird ein Leistungsschein erworben.
1.3 Die Übung ermöglicht einen Einblick in mögliche Berufsfelder.
1.4 Es wird empfohlen, die Übung im dritten Fachsemester zu besuchen.
1.5 Sie kann jedoch problemlos auch in einem anderen Semester und unabhängig vom Praktikumszeitraum besucht werden.
1.6 Die Übung wird jedes Semester angeboten.

2 Pflichtpraktikum

2.1 Das Praktikum dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
2.2 Dieses wird, in Abhängigkeit von verfügbaren Praktikumsplätzen, in der vorlesungsfreien Zeit im Block absolviert.
2.3 Die Studierenden organisieren sich die Praktika selbst. Informationen über Bereiche, in denen Studierende des Fachs regelmäßig Praktika absolvieren, finden Sie unter dem Punkt Berufsfelder.
2.4 Sie können das Praktikum zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb Ihres BA-Studiums und unabhängig vom Zeitpunkt des Besuchs der „Praxisbezogenen Übung“ absolvieren.
2.5 Ein Praktikumsnachweis der praktikumsgebenden Stelle, in dem die Dauer des Praktikums bescheinigt wird, ist bei der Abgabe des Praktikumsberichts vorzulegen.
2.6 Für die Praktikumsbestätigung gibt es keine formale Vorlage.

3 Praktikumsbericht

3.1 Ein Praktikumsbericht von in der Regel 3.000 Wörtern ist vorzulegen, der auf das erworbene praktische Wissen und die Kenntnis des Tätigkeitsbereiches eingeht.
3.2 Bitte verwenden Sie für Ihren Praktikumsbericht die zum Download bereitgestellte Vorlage.
3.3 Bitte reichen Sie den Praktikumsbericht zusammen mit dem eingescannten Praktikumsnachweis per Email bei der Modulbeauftragten ein (z.Zt. Dr. Petra Ilyes).
3.4 Denken Sie aber daran, das Praktikum rechtzeitig abzuschließen und den Praktikumsbericht so abzuliefern, dass Sie Ihre Leistungsnachweise spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit vorlegen können.
3.5 Bitte geben Sie in der Email, mit der Sie den Praktikumsbericht schicken, auch an, ob Sie bereits die Übung im PM3 absolviert haben, und wenn ja, welche, bei welcher Lehrkraft und in welchem Semester.
3.6 Sie können den Bericht auch ausgedruckt abgeben und die Praktikumsbestätigung vorlegen.

II Praktikumsbereiche


1 Berufsfelder


Sie können Ihr Praktikum in einem der Berufsfelder wählen, die in der Studien- und Prüfungsordnung in Abschnitt I. "Allgemeines" unter Paragraph § 2 "Ziele des Studiengangs und Zweck der Prüfungen" definiert sind.

2 Praktikaplätze

2.1 Die Studierenden organisieren sich ihre Praktika selbst.

2.2 Oft bietet sich die Gelegenheit eines Praktikums über die Lehrkräfte der Praxisbezogenen Übung.

2.3 Es gibt gute Erfahrungen mit Praktika in folgenden Bereichen:

- Entwicklungszusammenarbeit
- Ausstellungswesen und Museen
- Fernsehen und Hörfunk
- Tagespresse
- Marketing
- Pressearbeit / Public Relations
-Organisation im Messebereich
- Informationsmanagement
- Unternehmensberatung
- Nutzerforschung
- Produktforschung.

2.4 Tätigkeiten In der Regel handelt es sich um folgende Praktikumstätigkeiten:

- Recherchieren (Informationen, Personen, usw.),
- Texte schreiben (Pressearbeit, Event-Flyer, Texte für Sendungen, usw.),
- Mitwirkung in der Vorbereitung und Organisation von Events,
- Kommunikation mit verschiedenen Akteuren,
- Unterstützung beider Durchführung von Events,
- Befragungen durchführen und aufarbeiten (z.B. Nutzer- und Produktforschung),
- und ähnliches.

2.5 Wenn Sie Nachfragen oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Modulbeauftragte (z.Zt. Dr. Petra Ilyes).

III Anrechnung


1 Anerkennung ausbildungsadäquater Tätigkeiten als Praktikum


Laut Studien- und Prüfungsordnung können so genannte ausbildungsadäquate Tätigkeiten als Praktikum auf Antrag anerkannt werden: „Einschlägige berufliche Tätigkeiten können als berufspraktische Erfahrung (Praktikum) im Pflichtmodul „Schlüsselkompetenzen und Berufsfeldorientierung“ auf Antrag anerkannt werden.“ (siehe Studien- und Prüfungsordnung Abschnitt II: „Studienorganisation“, § 24 „Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen“, Punkt 8)

2 Praktikums-Äquivalent


2.1 Für die Anerkennung einer Berufstätigkeit als Praktikums-Äquivalent muss es sich um eine Berufstätigkeit in einem Bereich handeln, der als Arbeitsfeld für Kulturanthropolog/innen in Frage kommt.

2.2 Hochschulpolitische und/oder studentische Gremienarbeit kann ebenfalls anerkannt werden.

2.3 Die Studien- und Prüfungsordnung definiert die in Frage kommenden Bereiche in Abschnitt I. "Allgemeines" unter Paragraph § 2 "Ziele des Studiengangs und Zweck der Prüfungen". Ausbildungsadäquate Tätigkeiten sind beispielsweise in folgenden Berufsfeldern möglich:

- Kultur- und Freizeitplanung, Kulturdienstleistungen, Tourismus
- Medienproduktion (Fernsehen, Rundfunk, Print-Medien, Online-Publishing, Video- und Filmproduktionen, Multimedia)
- Verlags- und Büchereiwesen, Informations- und Content-Management
- Museen, Archiven, Bibliotheken, Dokumentationsstellen
- Entwicklungszusammenarbeit, Technologie- und Wissenstransfer
- Sozial- und Bildungsarbeit, Erwachsenenbildung, Förderprogrammen für Migrantinnen und Migranten, Mediation, Coaching
- Marketing, Werbung, Marktforschung, Public Relations, Unternehmenskommunikation
- Produktentwicklung/Technologie-Assessment
- Consulting, Personalberatung
- Politikberatung, Projektentwicklung und -evaluation, Qualitätsmanagement.