Informationen SPS für Lehrende
Zeitfenster
Zeitfenster für die Schulpraktischen Studien ab Sommersemester 2024
Für die SPS-Veranstaltungen wurden bestimmte Zeiträume verbindlich festgelegt:
- freitags von 12-14 Uhr
- freitags von 14-16 Uhr
Im Sinne der Transparenz, Planbarkeit und Gleichbehandlung der Studierenden sind diese Zeitfenster also verbindlich. Zur Vermeidung von Überschneidungen werden die Fachbereiche ausdrücklich gebeten, diese Zeiträume nicht mit eigenen Veranstaltungen zu belegen, sondern sich diese Termine freizuhalten.
Teilnahmenachweisverweigerung
Nach der Ordnung für die Schulpraktischen Studien haben Studierende das Modul SPS nicht bestanden, wenn Sie zur Vor- bzw. Nachbereitungsveranstaltung nicht antreten oder mehr als 20% der Veranstaltungszeit versäumen. Die Praktikumsbeauftragen reichen dann gegebenenfalls ein Formular zur Verweigerung des Teilnahmenachweises beim Büro für Schulpraktische Studien ein; ein Bescheid über das Nichtbestehen des Moduls geht dann von dort an die Studierenden.
Leistungsnachweisverweigerung Schule
Sollte sich ein Nichtbestehen im Schulpraktikum abzeichnen, muss die entsprechende Schule frühzeitig mit Ihnen in Kontakt treten und Sie darüber informieren. Die Studierenden müssen die Möglichkeit erhalten, dem Nichtbestehen noch entgegenzuwirken.
Praktikumsbericht und Noteneintragungen
Die Praktikumsbeauftragten tragen die Noten der Studierenden in die PRB-Plattform ein. Das Büro für Schulpraktische Studien übermittelt alle dort eingetragenen Noten an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL). Hinweis: Es werden immer nur vollständige Gruppenlisten übermittelt.
Für die Schulpraktischen Studien gelten die gleichen Korrekturfristen, die laut SPoL für alle schriftlichen Arbeiten gelten. An den spätest möglichen Abgabetermin (jeweils der letzte Tag des Semesters: 31.3. für das Wintersemester und 30.9. für das Sommersemester) schließen sich acht Wochen Korrekturfrist an. Die Frist endet immer am letzten Freitag im Mai bzw. November. Studierende können ihre Note aus dem Sommersemester frühestens ab Dezember und ihre Note aus dem Wintersemester frühestens im Juni online im QIS-System einsehen.
Ab dem Wintersemester 2023/24 (Nachbereitung Schulpraktische Studien im Herbst 2023) müssen keine Prüfungsbescheinigungen auf Papier mehr ausgegeben werden, ab diesem Zeitpunkt wird der Modulschein durch die Verbuchung in EXA ersetzt. Die Prüfungsbescheinigungen müssen letztmalig für das Sommersemester 2023 (Nachbereitung Schulpraktische Studien im Frühjahr 2023) ausgestellt werden.
Wird der Bericht nicht bestanden, muss qua Ordnung ein Nichtbestehensbescheid ausgestellt werden. Dazu ist wie bisher auch die Interne Mitteilung über das Nichtbestehen erforderlich. Bitte füllen Sie in einem solchen Fall zusätzlich das Dokument aus und senden es im Original an das Büro für SPS. Die Praktikumsberichte selbst können, sofern sie bestanden wurden (Bewertung mit mindestens 5 Notenpunkten), den Studierenden nach einer Archivierungsfrist von einem Monat nach Notenbekanntgabe gegen eine Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Wurde ein Praktikumsbericht (ggf. endgültig) nicht bestanden (weniger als 5 Notenpunkte) muss der Praktikumsbericht dem ZPL eingereicht werden.
Reisekosten
Unter den folgendeni Links erhalten Sie alle Informationen zur Rückerstattung Ihrer Reisekosten sowie das Antragsformular.
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