Bewerbung

An der Universität Frankfurt gehören die Masterstudiengänge Arzneimittelforschung zu denjenigen, die uniintern zulassungsbeschränkt sind. Es stehen pro Semester und Studiengang ca. 5 Plätze zur Verfügung.

Neueinschreibungen sind zum Winter- und zum Sommersemester möglich.

Die Bewerbung hat spätestens bis zum 01.07. bzw. zum 15.01. über das zentrale Online-Bewerbungsportal für Master-Studiengänge (UniAssist) der Universität zu erfolgen.

 

Master Arzneimittelforschung – 4-semestrig für Studierende mit Bachelorabschluss

(AMF (4 Sem für BSc))

Voraussetzungen:

Zum Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer

  • a) die Bachelorprüfung in Biochemie, Chemie, Biowissenschaften, (Bio)-Medizinischer Chemie, Biophysik, Bioinformatik mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bestanden hat oder
  • b) einen mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder
  • c) einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern.
    Bewerber mit einem ausländischen Abschluss müssen vor der Bewerbung unbedingt mit der Studienfachberatung Kontakt aufnehmen!

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse.

Vorläufige Zulassung:

  • StudienbewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss besitzen, können eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang AMF (4 Sem für BSc) beantragen, wenn im Bachelorstudiengang mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP (in der Regel 144 CP) nachgewiesen sind.

  • Das Bachelorzeugnis muss bei erfolgreicher Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden, andernfalls erlischt die Zulassung und die Immatrikulation ist zurückzunehmen. Über die vorläufige Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Bewerbungsmodalitäten:

  • Bachelorzeugnis
  • Transcript of Records
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben zusätzlich:
    Nachweis von Deutschkenntnissen.
    Nehmen Sie vor Ihrer Bewerbung unbedingt Kontakt mit der Studienfachberatung auf!

Auswahlverfahren:

Die Auswahl erfolgt aufgrund der Note bzw. der vorläufigen Durchschnittsnote des vorangegangen Abschlusses (51 %) und des Ergebnisses eines Auswahlgesprächs (49 %).
Übersteigt die Zahl der StudienbewerberInnen die dreifache Zahl der in der Auswahlsatzung ausgewiesenen, zu vergebenden Studienplätze, wird eine Rangfolge nach der Note bzw. vorläufigen Note des vorangegangenen Abschlusses gebildet. Zum Auswahlgespräch eingeladen werden die nach dieser Rangliste besten StudienbewerberInnen.

Auswahlgespräch:
Im Auswahlgespräch wird den BewerberInnen Gelegenheit gegeben, ihre Motivation und Eignung für das gewählte Studium mündlich darzulegen und zu begründen.
Termin siehe oben rechts.
Die Einladung erfolgt schriftlich 10 Tage vor dem Auswahlgespräch.
Bitte beachten Sie:
Es können keine Ausweichtermine angeboten werden.
Nichterscheinen zum Auswahlgespräch wird mit der schlechtesten Note (5) bewertet.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie weiter oben unter Studium.