Häufige Fragen während des Bachelor-Studiums


Allgemeines

 

Wie finde ich heraus, welche Modulzuordnung eine Veranstaltung hat?

Die Modulzuordnungen unserer eigenen Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Bei kooptierten Veranstaltungen aus anderen Instituten kann es jedoch vorkommen, dass nur die Modulzuordnungen des anderen Fachs angegeben sind. Sie finden die AVL-Zuordnungen dann am schwarzen Brett gegenüber dem Geschäftszimmer und auf der Website des Instituts:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen


Einführung (Modul B1)

 

Wann muss ich die Seminare besuchen?

Die Einführung in die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (B1.1) sollten Sie im ersten Semester besuchen. Sie wird nur im Wintersemester angeboten. Die Einführung in die Literaturtheorie (B1.2) sollte im darauffolgenden Semester besucht werden. Sie wird nur im Sommersemester angeboten.

Ebenfalls im ersten Semester sollten Sie unbedingt die obligatorische Orientierungsveranstaltung besuchen. In dieser Veranstaltung wird der Aufbau des Studiums erklärt, und ihr Besuch ist Voraussetzung für den Abschluss des Bachelorstudiums.

 

Muss ich ein Tutorium besuchen?

Das Tutorium ist Teil der Veranstaltung und muss auf jeden Fall in demjenigen Semester besucht werden, in dem auch das Seminar besucht wird.

 

Der Termin der Einführung in die AVL oder des zugehörigen Tutoriums überschneidet sich mit einer Veranstaltung meines Nebenfachs. Was tun?

Überschneidungen sind ärgerlich, aber leider nicht zu vermeiden. Findet die obligatorische Einführung Ihren Hauptfachs zur gleichen Zeit wie eine Veranstaltung im Nebenfach statt, sollten Sie diejenige Ihres Hauptfachs vorziehen und sich nach Ausweichmöglichkeiten in der Studienberatung des Nebenfachs erkundigen.


Sprachen der Kritik (Modul B2)

 

Wie gut müssen meine Kenntnisse im Englischen und Französischen sein?

Sie sollten beide Sprachen gut lesen können, wenn Sie mit dem Studium beginnen. Allerdings haben Sie bis zum Ende des 4. Semesters Zeit, Ihre Fähigkeiten im Lesen und Verstehen von Englisch und Französisch zu verbessern. Bis dahin sollten Sie das Modul B2, Sprachen der Kritik I und II, abgeschlossen haben. Dafür müssen Sie jeweils ein Portfolio einreichen, das aus der Übersetzung eines literaturtheoretischen, poetologischen oder literaturkritischen Textes (aus dem Englischen ins Deutsche bzw. aus dem Französischen ins Deutsche), einem Kommentar der eigenen Übersetzung und einem Essay in deutscher Sprache besteht. Die Übersetzung macht 25 % der Endnote aus, 25 % entfallen auf den Kommentar und 50 % auf den Essay.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Fähigkeiten in den jeweiligen Sprachen schon ausreichen, empfiehlt es sich, am Seminar teilzunehmen, ohne sich zur Portfolio-Prüfung anzumelden. Damit verschaffen Sie sich die Möglichkeit, das Lesen und Übertragen nötigenfalls noch einmal zu üben. Sind Sie einmal für die Modulprüfung (=Portfolio) angemeldet, können Sie insgesamt 3 Mal antreten (zur regulären Prüfung, zum Nachholtermin im selben Semester, sowie – nach nochmaligem Besuch des Seminars – zum Termin im Folgesemester).

Um sich einen besseren Überblick über die Sprachanforderungen zu verschaffen, können Sie sich hier ein Blatt mit Beispielübersetzungsaufgaben aus Sprachen der Kritik I und II herunterladen: [Beispielaufgabe PDF]


Allgemeine Literaturwissenschaft (Modul B3)

 

Wann soll ich das Modul zur Allgemeinen Literaturwissenschaft besuchen?

Das Modul festigt die im Basismodul 1 erworbene Vertrautheit mit den Arbeitsgebieten und Arbeitsweisen der Allgemeinen Literaturwissenschaft. Es vermittelt elementare Kenntnisse der Geschichte der Poetik und Ästhetik, der Hermeneutik und der Sprachtheorie. Der Modulteil „Grundlagen der Hermeneutik“ (B3.1) wird immer im Wintersemester angeboten, der Modulteil „Grundlagen der Poetik und Ästhetik“ (B3.2) immer im Sommersemester. Beachten Sie von Vornherein bei Ihrer Studienplanung diesen Turnus, damit es nicht zu Verzögerungen in Ihrem Studium kommt. Die Seminare finden unabhängig voneinander statt, sodass Sie auch B3.2 vor B3.1 besuchen können.

 

Was hat es mit den Lesegruppen auf sich?

Im Rahmen der Seminare des Moduls B3 bilden Sie als Studierende selbständig unabhängige Lesegruppen, die dazu dienen, die im Seminar besprochenen Inhalte zu diskutieren und zu vertiefen und ergänzende Texte zu lesen. Als Orientierung dienen die kleine und die große Leseliste des Instituts für AVL.


Vergleichende Literaturwissenschaft (B4)

 

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die Modulprüfung im Modul B4 besteht in einer mündlichen Prüfung zu einem Thema, das mit dem Seminar, in dem Sie sich prüfen lassen, in engem Zusammenhang steht. Sie müssen nur in einem der beiden Seminare, die Sie in B4 belegen, die mündliche Prüfung absolvieren.

Sprechen Sie bitte zunächst mit der Seminarleitung über Ihre Absicht, sich in dem Seminar einer mündlichen Prüfung zu unterziehen. Gemeinsam einigen Sie sich dann auf ein Thema, auf das Sie sich vorbereiten. Die Prüfungsanmeldung erfolgt elektronisch über das LSF. Diese müssen Sie selbst vornehmen.

Informieren Sie die Prüfungskoordination des Instituts rechtzeitig und schriftlich über andere universitäre Termine, mit denen Ihr Prüfungstermin nicht kollidieren soll (andere Prüfungen, Seminare etc.). Die Prüfungskoordination weist Ihnen dann einen Prüfungstermin zu, den Sie schriftlich bestätigen müssen.

Dieser Termin ist verbindlich. Können Sie an der Prüfung aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen, müssen Sie dies unmittelbar durch ein ärztliches Attest nachweisen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die mündliche Prüfung besteht in einem 20-minütigen Prüfungsgespräch, bei denen Ihr*e Prüfer*in und ein*e Beisitzer*in anwesend sind.

 

Was hat es mit den Lesegruppen auf sich?

Im Rahmen der Seminare des Moduls B4 bilden Sie als Studierende selbständig unabhängige Lesegruppen, die dazu dienen, die im Seminar besprochenen Inhalte zu diskutieren und zu vertiefen und ergänzende Texte zu lesen. Als Orientierung dienen die kleine und die große Leseliste des Instituts für AVL.


Wahlpflicht (Modul B5)

 

Was heißt „Wahlpflichtmodul“? Was bedeutet die Unterscheidung zwischen B5(I) und B5(II)?

Im Wahlpflichtbereich haben Sie die Möglichkeit, sich für eine von zwei Vertiefungen Ihres Studiums zu entscheiden: Spracherwerb B5(I) oder Literaturwissenschaftliche Seminare mit besonderer nationalsprachlicher Schwerpunktsetzung, Literatur und Sprachen B5(II). Die römischen Ziffern dienen der Unterscheidung zwischen diesen beiden Vertiefungsmöglichkeiten.

Wenn Sie sich für einen der beiden Schwerpunkte entschieden haben, besuchen Sie zwei Seminare dieses Schwerpunkts. Der andere Schwerpunkt spielt für Sie dann keine Rolle mehr. Sie besuchen also entweder zwei Sprachkurse im Rahmen von B5(I) ODER zwei literaturwissenschaftliche Seminare im Rahmen von B5(II).

Die Veranstaltungen für B5(II) können Sie entweder aus dem Angebot des Instituts (s. Vorlesungsverzeichnis) oder, mit gewissen Vorgaben, aus dem Angebot anderer Institute wählen. Veranstaltungen aus anderen Instituten müssen von der/dem Modulbeauftragten anerkannt werden.

Sprachkurse zu B5(I) bietet das Institut nicht an. Diese müssen aus dem Angebot anderer Institute ausgewählt oder an externen Institutionen besucht werden (s.u.).

 

Zu B5(I): Welche dritte Fremdsprache soll ich lernen?

Besonders empfehlenswert ist Französisch, aber auch Latein, Italienisch oder Spanisch. Darüber hinaus kann jede andere Literatursprache außer der Muttersprache im Rahmen des Moduls erlernt werden, sowie Englisch- und Französischkurse zur Vorbereitung auf die Klausuren in B2 besucht werden. Die Anerkennung von Sprachkenntnissen, die vor dem Studium (z.B. in der Schule) erworben wurden, ist nicht möglich. Erworbene Kenntnisse können aber im Rahmen des Moduls vertieft werden.

 

Bietet die AVL Sprachkurse für B5(I) an? Falls nein, wo kann ich eine dritte Fremdsprache lernen?

Das Institut für AVL bietet selbst keine Sprachkurse an, die Sie für B5(I) anrechnen lassen können. Die Kurse „Sprachen der Kritik“ I und II gehören zum Modul B3. Sie müssen sich also selbst Ihre Sprachkurse aus externen Angeboten heraussuchen.

Dabei können Sie sich unter anderem an die folgenden Stellen wenden:

  • die Fachbereiche der Goethe-Universität: Institut für Klassische Philologie (Latein, Altgriechisch, Neugriechisch); Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam (Arabisch, Osmanisch, Persisch, Syrisch, Türkisch); Institut für Katholische Theologie (Latein); Institut für Sinologie (Chinesisch); Institut für Japanologie (Japanisch); Institut für Judaistik (Hebräisch); Institut für Skandinavistik (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch); Institut für Romanistik (Baskisch, Italienisch, Katalanisch, Portugiesisch, Spanisch) Bitte erkundigen Sie sich bei den genannten Instituten, ob Sie als AVL-Student*in berechtigt sind, an den Sprachkursen teilzunehmen, und welche Sprachvoraussetzungen Sie ggf. bereits mitbringen müssen!
  • das Internationale Studien- und Sprachenzentrum (ISZ) (Arabisch, Chinesisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch, Türkisch) http://www.uni-frankfurt.de/43662553/Fremdsprachen
  • das Instituto Cervantes (Spanisch) http://frankfurt.cervantes.es/de/start.shtm
  • die Volkshochschule Frankfurt (Altgriechisch, Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Finnisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Latein, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch)  https://www.vhs.frankfurt.de/DesktopDefault.aspx/tabid-6/

 

Zu B5(I): Muss ich zwei Sprachkurse besuchen oder genügt auch ein Intensivkurs?

Sie müssen insgesamt Sprachkurse im Umfang von 4 SWS und eine Prüfung nachweisen. Dies kann im Rahmen eines Intensivkurses à 4 SWS oder im Rahmen von zwei Sprachkursen à 2 SWS geschehen.

Zu B5(II): Welche Module aus anderen Fächern werden in den Wahlpflichtmodulen anerkannt?

Anerkannt werden alle im Vorlesungsverzeichnis der AVL aufgelisteten Veranstaltungen. Die Modulzugehörigkeit kann dem Vorlesungsverzeichnis, dem schwarzen Brett oder der Website des Instituts entnommen werden.

Darüber hinaus können Sie alle im Rahmen von B5(II) in der Bachelorprüfungsordnung aufgelisteten Module und die zugehörigen Veranstaltungen besuchen:

Prüfungsordnung

Weitere Veranstaltungen können in Ausnahmefällen bei fachlicher Kompatibilität von der/dem Modulbeauftragten als Prüfungsleistungen genehmigt werden, falls die Veranstaltungsleitung dem Besuch der Veranstaltung zustimmt.

Seminare, die Sie sich bereits im Nebenfachs haben anrechnen lassen, können nicht im Wahlpflichtbereich noch einmal angerechnet werden.

 

Wie kann ich mir die Leistungen aus dem Wahlpflichtbereich anerkennen lassen?

Für das institutseigene Angebot erwerben Sie wie gewohnt einen Schein.

Wenn Sie eine Veranstaltung in einem anderen Institut besuchen, gelten die Prüfungsbedingungen des anderen Instituts (Anmeldung, Prüfungstermine, Scheinvergabe, etc.). Lassen Sie sich anschließend von der Seminarleitung einen Schein ausstellen. Diesen legen Sie zusammen mit einem AVL-Schein für das entsprechende Modul bei der/dem Modulbeauftragten vor. Mit dem übertragenen Schein können Sie sich beim Prüfungsamt die Leistung verbuchen lassen.

Die Anerkennung von institutsexternen und kooptierten Veranstaltungen muss rechtzeitig (bis zur Mitte der laufenden Vorlesungszeit) mit dem/der Modulbeauftragten abgesprochen werden. Keine Veranstaltung kann ohne diese Absprache angerechnet werden, es sei denn, das Seminar ist mit der entsprechenden Modulbezeichnung auf der Liste der kooptierten Seminare verzeichnet:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen


Praktika (Modul B6)

 

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Um einen Praktikumsplatz müssen Sie sich selbst kümmern. Berücksichtigen Sie, dass gerade in großen Verlagen und Rundfunkanstalten die Wartezeiten oft mehrere Jahre betragen können. Kümmern Sie sich also frühzeitig um einen Praktikumsplatz.

 

Wo kann ich das Praktikum absolvieren?

Ideal sind Praktikumsplätze, die fachlich einschlägig sind, Ihnen einen Einblick in potentielle Berufsfelder oder eine Vertiefung von Schlüsselkompetenzen erlauben. Daher bieten sich Praktikumsplätze in privaten oder staatlichen Kultur- und Bildungsinstitutionen, in Kulturmanagement und Publizistik, Verlagen, Rundfunksendern, Theatern, Bibliotheken und Museen besonders an. Praktika sind im In- und Ausland möglich.

Wenn Sie Zweifel haben, ob ein potentieller Praktikumsplatz diese Kriterien erfüllt, können Sie auf das Beratungsangebot der/des Praktikumsbeauftragten zurückgreifen.

 

Wie lange soll das Praktikum dauern?

Das Praktikum sollte einen Umfang von mindestens 2 Monaten (360 Arbeitsstunden) haben. Sie können das Praktikum im Block absolvieren, es über das Studium verteilen oder mehrere kürzere Praktika zusammenfassen. Es wird empfohlen, das Praktikum in den ersten beiden Studienjahren während der Semesterferien zu absolvieren.

 

Kann ich mir ein früheres Praktikum oder andere berufspraktische Tätigkeiten anrechnen lassen?

Praktikumsäquivalente Leistungen, d.h. eine Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeiten oder freie journalistische Arbeiten können auf Antrag schriftlich anerkannt werden, um das Praktikum zu ersetzen.

Wenn Sie vor Ihrem Studium bereits ein Praktikum absolviert haben, das den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht, kann dieses ebenfalls anerkannt werden. Sprechen Sie mit der/dem Praktikumsbeauftragten.

 

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren und wie wird dies gefördert? 

Selbstverständlich können Sie das obligatorische Praktikum auch im Ausland absolvieren. Eine finanzielle Unterstützung für diese Zeit kann durch das Erasmus+  Programm beantragt werden.

Siehe auch: http://www.uni-frankfurt.de/38298690/internships

Wie kann ich mir mein Praktikum anerkennen lassen?

Dem Praktikumsbeauftragten Oliver Völker (voelker@em.uni-frankfurt.de) müssen ein Praktikumsbericht, ein Praktikumszeugnis, das die Dauer des Praktikums und die Tätigkeitsfelder dokumentiert, sowie der Modulschein B6 vorgelegt werden. Den unterschriebenen Modulschein können Sie anschließend dem Prüfungsamt zum Verbuchen vorlegen.

 

Wie soll der Praktikumsbericht aussehen?

Der Praktikumsbericht sollte einen Umfang von 5-10 Seiten haben. Er wird nicht benotet, dient der Dokumentation und der Reflexion Ihrer Tätigkeiten und sollte eine Beschreibung der Institution, Ihrer Aufgaben und eine Bewertung Ihrer Erfahrungen enthalten. Darüber hinaus obliegt die Gestaltung des Berichts Ihnen – weitere formale Vorgaben gibt es nicht.


Qualifikationsmodule (Module Q1-3)

 

Muss ich für den Besuch der Qualifikationsmodule mein Basisstudium abgeschlossen haben?

Teilnahmescheine können Sie in den Qualifikationsmodulen auch ohne den Abschluss des Basisstudiums erwerben.

Zudem gelten für die einzelnen Qualifikationsmodule unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, die Sie der Prüfungsordnung entnehmen können. Q1 und Q2 setzen den Abschluss von B1-4, Q3 den Abschluss von B1-5 voraus. Das Praktikum (B6) muss erst am Ende des Studiums abgeschlossen sein.


Wahlpflichtbereich in der Qualifikationsphase (Q3)

 

Was heißt „Wahlpflichtmodul“? Was bedeutet die Unterscheidung zwischen Q3(I) und Q3(II)?

Auch in der Qualifikationsphase haben Sie die Möglichkeit, sich für eine von zwei Vertiefungen zu entscheiden: Literatur, Kunst und Medien Q3(I) oder Literatur und Philosophie Q3(II). Die römischen Ziffern dienen der Unterscheidung zwischen diesen beiden Vertiefungsmöglichkeiten.

Wenn Sie sich für einen der beiden Schwerpunkte entschieden haben, besuchen Sie zwei Seminare dieses Schwerpunkts. Der andere Schwerpunkt spielt für Sie dann keine Rolle mehr. Sie besuchen also entweder zwei medienübergreifende Seminare im Rahmen von Q3(I) ODER zwei Seminare mit philosophischem Schwerpunkt im Rahmen von Q3(II). Seminare aus B5(I) und B5(II) können nicht kombiniert werden, um das Modul abzuschließen.

Die Veranstaltungen für Q3(I) und Q3(II) können Sie entweder aus dem Angebot des Instituts (s. Vorlesungsverzeichnis) oder, mit gewissen Vorgaben, aus dem Angebot anderer Institute (z.B. TFM und Philosophie) wählen. Veranstaltungen aus anderen Instituten müssen von der/dem Modulbeauftragten anerkannt werden.

Eine Liste mit den kooptierten Veranstaltungen finden Sie hier:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen

 

Wie kann ich mir die Leistungen aus dem Wahlpflichtbereich anerkennen lassen?

Für das institutseigene Angebot erwerben Sie wie gewohnt einen Schein.

Wenn Sie eine Veranstaltung in einem anderen Institut besuchen, gelten die Prüfungsbedingungen des anderen Instituts (Anmeldung, Prüfungstermine, Scheinvergabe, etc.). Lassen Sie sich anschließend von der Seminarleitung einen Schein ausstellen. Diesen legen Sie zusammen mit einem AVL-Schein für das entsprechende Modul bei der/dem Modulbeauftragten vor. Mit dem übertragenen Schein können Sie sich beim Prüfungsamt die Leistung verbuchen lassen.

Die Anerkennung von institutsexternen und kooptierten Veranstaltungen muss rechtzeitig (bis zur Mitte der laufenden Vorlesungszeit) mit dem/der Modulbeauftragten abgesprochen werden. Keine Veranstaltung kann ohne diese Absprache angerechnet werden, es sei denn, das Seminar ist mit der entsprechenden Modulbezeichnung auf der Liste der kooptierten Seminare verzeichnet:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen


Bachelorarbeit (Abschlussmodul)

 

Wie und wann kann ich mich zur Bachelorprüfung anmelden?

Den Termin der Anmeldung bestimmen Sie in Absprache mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer, mit der/dem auch das Thema besprochen werden muss. Für die Anmeldung benötigen Sie ein unterschriebenes Formular von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, das erst nach ausführlicher Absprache ausgestellt werden kann!

Die Anmeldung kann jederzeit beim Prüfungsamt erfolgen, sobald Sie 90 CP gesammelt haben.

 

Ich möchte meine Bachelorarbeit unter einem anderen Titel einreichen als dem in der Anmeldung angegebenen.

Um den Titel der Bachelorarbeit zu ändern, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers, die bestätigt, dass das bearbeitete Thema unverändert geblieben ist. Dieses Schreiben reichen Sie zusammen mit der Arbeit ein. Der Ausdruck einer Email genügt.

 

Wer ist prüfungsberechtigt?

Eine Liste der prüfungsberechtigten Institutsmitglieder können Sie der Website entnehmen:

http://www.uni-frankfurt.de/49127377/Pruefungsberechtigte

Eine*r der beiden Prüfer*innen muss Professor*in sein.

 

Welche formalen Vorgaben gibt es für die Bachelorarbeit?

Der Umfang der Arbeit soll zwischen 30 und 40 Standardseiten (1800 Zeichen pro Seite) betragen. Üblich ist eine Formatierung in den Fonts Times New Roman oder Arial, Punktgröße 12 (ausgenommen Fußnoten, Langzitate etc.), bei 1,5-fachem Zeilenabstand. Ein Korrekturrand ist nicht notwendig.

Die Bachelorarbeit muss zusätzlich zum Haupttext ein Deckblatt, eine Gliederung, ein Literaturverzeichnis und eine Plagiatserklärung enthalten. Eine Vorlage für die Plagiatserklärung finden Sie hier:

https://www.uni-frankfurt.de/49131220/Eidesstattliche-Erklaerung.pdf

Für das Deckblatt gibt es keine graphische Vorlage, es müssen aber alle Daten zur Person, zur Arbeit, zu Fach und Universität aufgeführt werden.

Wie viel Zeit steht mir für die Bearbeitung zur Verfügung? Mit wie viel Zeit muss ich bis zum Abschluss des Moduls rechnen?

Nach der Anmeldung stehen Ihnen 9 Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. Ihre Prüfer*innen haben anschließend 6 Wochen Zeit, um ein Gutachten erstellen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie also mit 15 Wochen bis zum Abschluss des Moduls rechnen.


Modulprüfungen: Anmeldung und Abgabe

 

Wie kann ich mich zu den Modulprüfungen anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung in allen Veranstaltungen der AVL erfolgt elektronisch über das LSF.

Auf den Seiten des HRZ finden Sie einen Link zur Prüfungsverwaltung sowie eine Anleitung zur Prüfungsan- und abmeldung:

http://www.rz.uni-frankfurt.de/43948665/20_Services_Studierende?legacy_request=1

Die elektronische Anmeldung ist nicht möglich bei kooptierten Seminarveranstaltungen, d.h. bei Seminaren, die von Dozent*innen aus anderen Instituten angeboten werden. In diesem Fall lassen Sie sich einen entsprechenden Schein ausstellen. Am besten eignet sich dafür ein Schein aus dem Fach, in dem Sie das kooptierte Seminar besucht haben. Auf Grundlage dieses Scheins kann Ihnen der/die Modulbeauftragte einen regulären AVL-Schein ausstellen.

Die Modulscheine für den Bachelorstudiengang können unter diesem Link auf der Seite des Prüfungsamt heruntergeladen werden.

 

Wie viele Versuche habe ich, um eine Modulprüfung zu bestehen? Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe bzw. verpasse?

Sie haben drei Versuche, um eine Modulprüfung zu bestehen. Nachdem Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, gilt automatisch der erste Prüfungstermin. Verpassen Sie diesen oder bestehen die Prüfung nicht, werden Sie automatisch zum Nachholtermin angemeldet. Wenn Sie auch diesen nicht wahrnehmen oder nicht bestehen, müssen Sie die Veranstaltung oder eine äquivalente Veranstaltung unmittelbar noch einmal besuchen. Dann bleibt Ihnen noch ein Versuch, zu dem Sie sich dann jedoch erneut anmelden müssen.

Die elektronische Anmeldung ist nicht möglich bei kooptierten Seminarveranstaltungen, d.h. bei Seminaren, die von Dozent*innen aus anderen Instituten angeboten werden. In diesem Fall lassen Sie sich einen entsprechenden Schein ausstellen. Am besten eignet sich dafür ein Schein aus dem Fach, in dem Sie das kooptierte Seminar besucht haben. Auf Grundlage dieses Scheins kann Ihnen der/die Modulbeauftragte einen regulären AVL-Schein ausstellen.

Die Modulscheine für den Bachelorstudiengang können unter diesem Link auf der Seite des Prüfungsamt heruntergeladen werden.

 

Wie soll ich meine Hausarbeit/meinen Essay formatieren? Welche wissenschaftlichen Standards und Anforderungen gelten für Hausarbeiten und Essays?
Hinweise zur Formatierung Ihrer Arbeiten, zum wissenschaftlichen Arbeiten und korrekter Zitierweise finden Sie auf den Merkblättern des Instituts:


 

Kann ich mir mein Seminar auch für andere Module anerkennen lassen als für diejenigen, für die das Seminar ausgezeichnet worden ist?

Grundsätzlich sind die Modulzuordnungen für die Seminare verbindlich. In begründeten Einzelfällen können die Seminare jedoch für weitere Module geöffnet werden. Dazu muss zu Beginn des Semesters eine entsprechende Anfrage an den/die Modulbeauftragte/n gerichtet werden, der/die dann darüber entscheidet. Ab Mitte des Semesters werden grundsätzlich keine weiteren Öffnungen der Seminare mehr vorgenommen.

 

Wie werden mir Kreditpunkte für die Teilnahme an einem Seminar verbucht? Wie hängt das mit der Modulprüfung zusammen?

Unabhängig davon, ob Sie in einem Seminar die Modulprüfung absolvieren oder nicht, müssen Sie Studienleistungen (z.B. ein Referat, einen Expertenbeitrag oder einen Essay) für die aktive Teilnahme erbringen. Diese sind die Voraussetzung für einen Teilnahmeschein ohne Modulprüfung, aber auch für die Zulassung zur Modulprüfung. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Teilnahme und die Studienleistungen in jedem Fall ans Prüfungsamt gemeldet werden.

Die Meldung Ihrer aktiven Teilnahme ans Prüfungsamt kann auf zwei Wegen erfolgen. Viele Dozent*innen lassen am Ende des Semesters Teilnehmerlisten herumgehen, auf die Sie sich immer eintragen sollten – es sei denn, Sie möchten in dem Seminar weder eine Hausarbeit schreiben noch einen Teilnahmeschein erwerben. Diese Teilnehmerlisten werden dem Prüfungsamt von den Dozent*innen übermittelt und Ihre Teilnahme wird elektronisch verbucht. Wenn es in einem Seminar keine Teilnehmerlisten geben sollte und/oder Sie alle Scheine zur Sicherheit auch selbst sammeln möchten, können Sie sich darüber hinaus einen Teilnahmeschein auf Papier ausstellen lassen, mit dem Sie bei Vorlage beim Prüfungsamt ebenfalls Ihre Kreditpunkte für die Teilnahme verrechnen lassen können.

Die Modulscheine für den Bachelorstudiengang können unter diesem Link auf der Seite des Prüfungsamt heruntergeladen werden.

Unabhängig davon, ob Sie sich auf einer Teilnehmerliste eingetragen haben, müssen Sie sich trotzdem selbst beim Prüfungsamt für die Modulprüfung (Hausarbeit) anmelden. Auch eine Anmeldung bei und Absprache mit Ihrem/Ihrer Dozent*in ersetzt nicht die Anmeldung im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem!


Auslandsaufenthalte

 

Welche Austauschprogramme bietet das Institut für AVL?

Das Institut für AVL unterhält Erasmus-Austauschprogramme mit den folgenden Universitäten:

  • Paris: UFR Lettres, Art et Cinéma, Université Diderot (Paris VII)
  • Paris: Départment d‘Etudes Germaniques, Université Sorbonne Nouvelle (Paris III)
  • Metz: UFR Arts, Lettres et Langues, Université de Lorraine
  • Stockholm: School of Culture and Education, Södertörn University, Department of Philosophy
  • Bologna: Alma Mater Studiorum – Università di Bologna. Dipartimento di Filosofia e Comunicazione
  • Neapel: Dipartimento di Studi letterari, linguistici, e comparati; Università degli Studi di Napoli L‘Orientale
Die Dauer des Aufenthalts beträgt 1–2 Semester.

Gibt es weitere Möglichkeiten, an ausländischen Universitäten zu studieren?

Die Goethe-Universität bietet eine Reihe von Direktaustauschprogramme mit verschiedenen Universitäten an (mehr Informationen).

Es ist außerdem möglich, sich für die Austauschprogramme Ihrer Nebenfächer zu bewerben. Sie können zudem Programme von Fächern nutzen, die nicht von Ihnen studiert werden.

Grundsätzlich können Sie auch Kontakt zu Universitäten aufnehmen, mit denen aktuell noch keine Kooperation besteht, und Ihren Aufenthalt selbst organisieren (Freemover) (Informationen).

Weitere Möglichkeiten bieten der DAAD, Fulbright und weitere Stipendienprogramme (Informationen).

Wann muss ich mich bewerben?

Die offizielle Bewerbungsfrist an der GU endet immer zum 1. Februar des laufenden Jahres und bezieht sich auf Studienaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr (Winter- und Sommersemester). Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist der darauffolgende erste Montag im Februar Stichtag.

Es ist ratsam, sich möglichst früh mit den Möglichkeiten und Erfordernissen eines Studiums im Ausland auseinanderzusetzen. Hierzu stehen Ihnen das International Office und der Erasmus-Programmbeauftragte des Instituts zur Verfügung (Oliver Völker, voelker@em.uni-frankfurt.de).

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

  • Erasmus-Online-Bewerbung über das International Office (ab 15. Dezember)
  • Motivationsschreiben in der Unterrichtssprache der Ziel-Universität
  • Nachweise über Sprachkenntnisse
  • Angabe über bisherige Studienleistungen (Academic Transcript)

Wie finanziere ich den Aufenthalt im Ausland?

Die Förderung durch das Erasmus-Programm beinhaltet eine finanzielle Unterstützung (Mobilitätszuschuss), deren Höhe vom Zielland abhängt. Die Monatsrate reicht von 350€ bis zu 450€. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch ein Auslands-BAFÖG zu beantragen. Zudem existieren unterschiedliche Stipendien, die das Studium im Ausland fördern. Beachten Sie hierzu auch die Website des International Office.

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren und wie wird dies gefördert?

Selbstverständlich können Sie das obligatorische Praktikum auch im Ausland absolvieren. Eine finanzielle Unterstützung für diese Zeit kann durch das Erasmus+ Programm beantragt werden. Siehe hierzu auch die Informationsseite des International Office.

Wo kann ich mich noch informieren?

Für die Beratung innerhalb der AVL steht jeweils ein/e Auslandsbeauftragte/r zu Ihrer Verfügung. (voelker@em.uni-frankfurt.de) Das International Office ist die zentrale Anlaufstelle, wenn Sie ein Studium oder Praktikum im Ausland planen.

Des Weiteren stehen Ihnen die jeweiligen Programmbeauftragten der einzelnen Fachbereiche zur Verfügung.

Auch das Online-Stipendium- und Karrierenetzwerk e-fellows liefert nützliche Hinweise auf Stipendien.