Die Erste Staatsprüfung

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Die Erste Staatsprüfung stellt den Abschluss Ihres Studiums dar. Zuständig für diese ist die Hessischen Lehrkräfteakademie, welche die Prüfungsphase koordiniert. 

Bitte erkundigen Sie sich vorab auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie zu den Modalitäten der Ersten Staatsprüfung.

Über den Aufbau und Ablauf (Prüfungstermine: Frühjahrs- und Herbstdurchgang) der Ersten Staatsprüfung informieren Sie sich ebenfalls über die Webseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie. Einen ersten Eindruck können Sie sich auf dieser Seite verschaffen.

Gerne informieren wir Sie während eines Vortrags zur Ersten Staatsprüfung

FAQ zur Ersten Staatsprüfung

Wie ist die Erste Staatsprüfung aufgebaut? 

Welche Termine und Fristen (Meldephase) müssen eingehalten werden?

  • Es gibt im Jahr zwei Prüfungsdurchgänge: Frühjahr oder Herbst. Je nachdem beginnt Ihre Meldephase bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein halbes Jahr vorher. Hier gibt es bestimmte Termine, die Sie einhalten müssen. Die genauen Termine entnehmen Sie den Webseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Meldephase beginnt mit der Ausgabe der Meldeunterlagen, zu welcher Sie bestimmte Unterlagen mitbringen müssen.
  • Manche Fachbereiche haben interne Anmeldeverfahren zu den Prüfungen. Diese können auch bereits ein Jahr vor der Prüfung stattfinden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu selbstständig auf den Fachbereichsseiten. Die fachbereichsinterne Prüfungsanmeldung entbindet Sie nicht von der Meldung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie!

Was ist die Wissenschaftliche Hausarbeit, wann kann sie geschrieben werden und welche Fristen muss ich beachten? 

  • Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) schreiben Sie im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die WHA ist gleichzeit eine Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen und schrifltichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung und wird zu einem Thema der Fachwissenschaft oder -didaktik oder in den Bildungswissenschaften angefertigt. Thematisch gibt es nur die Vorgabe, dass sie im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt werden soll.
  • Die WHA kann jederzeit nach bestandener Zwischenprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie angemeldet werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt - nach Anmeldung - 12 Wochen. Planen Sie insgesamt für die Abwicklung der WHA 6 Monate ein (Anmeldung bis Feststehen der Note), da noch die Korrekturzeit des Dozierenden sowie die Bearbeitung Ihres Antrag durch die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) mit eingeplant werden müssen.
  • Wenn die WHA unmittelbar vor der Ersten Staatsprüfung angefertigt wird, ist es empfehlenswert, sie für die Frühjahrsprüfungen im August und für die Herbstprüfung im Januar anzumelden. Umfassende Informationen finden Sie insbesondere in den Antragsunterlagen für die WHA auf den Seiten der LA.
  • Information zu empirischen Studien im Rahmen der WHA:
    Wissenschaftliche Hausarbeiten nach § 21 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 (GVBl. S. 30) und diagnostische Hausarbeiten nach § 27 Abs. 5 HLbG sind Bestandteil der Staatsprüfung für das Lehramt. Als solche sind sie staatlich angeordnet und nicht genehmigungspflichtig nach § 84 Abs. 1 HSchG, auch wenn der empirische Teil in der Schule durchgeführt wird.

Welche Prüfungsteile habe ich (Klausuren und mündliche Prüfungen)? 

  • Alle Lehrämter: In den Bildungswissenschaften sind in zwei 'Themenschwerpunkten' Prüfungen abzulegen, davon eine als Klausur, die andere als mündliche Prüfung. 'Themenschwerpunkte' sind Erziehungswissenschaften, Pädagogische Psychologie, Soziologie und Politologie; Studierende dürfen aus den einzelnen Bereichen frei wählen, jedoch nicht zwei Prüfer*innen aus einem Bereich. Die mündliche Prüfungsdauer kann auf 30 Minuten verkürzt werden, wenn die Prüfungsthemen in Zusammenhang mit Modulen stehen, die in die Gesamtbewertung der Ersten Staatsprüfung einfließen; die LA und die 'bildungswissenschaftlichen' Fachbereiche gehen davon aus, dass dies der Regelfall ist.
  • Die Fachprüfungen in Ihren Lehramtsstufen:

    L1: In Didaktik der Grundschule und in den drei Unterrichtsfächern wird nach Wahl der Studierenden eine Klausur geschrieben, die drei weiteren Bereiche werden in mündlichen Prüfungen von jeweils 20 Minuten abgebildet.

    L2 / L3: Eine Klausur (nach Wahl) in dem einen Fach und eine mündliche Prüfung (60 min) in dem anderen Fach.

    L3 Kunst und Musik: Eine Klausur in Musik oder Kunst und eine mündliche Prüfung (60 min) im zweiten Unterrichtsfach.

    L5: In den gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen wird je eine mündliche Prüfung von 30 Minuten absolviert; im gewählten Fach findet eine mündliche Prüfung (Wahlfachprüfung 60 min) statt; zusätzlich eine Diagnostische Hausarbeit

Was ist die Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium? 

  • Diese Bescheinigung beantragen Sie beim ZPL. Sie wird benötigt, um sich zur Staatsprüfung melden zu können und muss spätestens zur Nachreichfrist bei der Hessischen Lehrkräfteakademie abgegeben werden. Hiermit weisen Sie nach, dass Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen absolviert haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist das Betriebspraktikum? 

  • Zur Meldung zur ersten Staatsprüfung benötigen L1-, L2- und L5-Studierende eine Bescheinigung über ein absolviertes Betriebspraktikum (für L3-Studierende entfällt dieser Nachweis mit dem Praxissemester). Dieses muss mindestens acht Wochen und 320 Stunden umfassen und ist in einem außerpädagogischen Bereich zu absolvieren. Zudem schreiben Sie ein Portfolio über Ihre Arbeitsstelle und senden dieses mit Ihrer Bescheinigung an die Hessische Lehrkräfteakademie. Zuständig ist hier die Hessische Lehrkräfteakademie.

  • Kann ich mir praktische Tätigkeiten als Betriebspraktikum anrechnen lassen?
    Um sich Tätigkeiten als Betriebspraktikum anrechnen zu lassen, wenden Sie sich ebenfalls an die Hessische Lehrkräfteakademie. 

Wie funktioniert die Prüfer*innensuche? 

  • Die Prüfer*innensuche sollte etwa 1,5 Jahre vor der Staatsprüfung begonnen werden. Sie suchen sich in den schriftlichen Prüfungen eine*n Prüfer*in und in den mündlichen i.d.R. 2 Prüfer*innen (Fachwissenschaft und Fachdidaktik; Ausnahme L1: hier wird nur 1 Prüfer*in in den mündlichen Prüfungen benötigt).
  • Für Ihre Suche empfehlen wir Folgendes:
    Fragen Sie Dozeirende stets mit Ihrer studentischen Mail-Adresse (sxxx@stud.uni-frankfurt.de) an.
    Fragen Sie Dozierende, die Sie aus Lehrveranstaltungszusammenhängen kennen, zuerst an.
    Erweitern Sie sukzessie Ihren Suchradius, d.h. fragen Sie auch Dozierende an, die Sie bisher nicht aus Lehrveranstaltungszusammenhängen kennen.
  • Spätestens zur Abgabe der Prüfer*innenunterschriften (Meldephase) müssen Sie Prüfer*innen gefunden haben. Sollten Ihre Suche erfolglos bleiben, können Sie sich als letzte Möglichkeit an die Hessische Lehrkräfteakademie wenden, indem Sie mind. vier schriftliche Absagen vorlegen und um Unterstützung bei der weiteren Prüfer*innensuche bitten. Dies sollten Sie spätestens zur Abholung der Meldeunterlagen tun.

Wer ist prüfungsbereichtig und gibt es Prüfer*innen-Listen?

  • Eine Liste mit allen Prüfer*innen gibt es nicht. Manche Fachbereiche veröffentlichen auf ihren Seiten allerdings Listen mit prüfungsberechtigten Personen. Bitte recherchieren Sie hierzu selbstständig. 

Muss ich für die Staatsprüfung eingeschrieben bleiben?  

  • Nein, sobald Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen nach gültiger PO abgelegt haben und die Bescheinigung über ein ordnungsgemäß absolviertes Studium vom ZPL erhalten haben, müssen Sie nicht mehr eingeschrieben bleiben, können sich aber dennoch auch für Ihr Prüfungssemester erneut rückmelden.
  • Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich dann um ein alternatives Bahnticket und einen alternativen Bibliothekszugang bemühen sollten. Auch Ihre univeritäre Mailadresse erlischt, sodass Sie keine Hinweise und Informationen seitens der Universität erhalten. Für die Kommunikation mit Dozierenden und der Hessischen Lehrkräfteakademie müssen Sie dann eine private Mailadresse verwenden. Auch an universitäten Zusatzprogrammen oder Workshops können Sie nur teilnhemen, wenn Sie noch eingeschrieben sind. Empfehlenswert ist es auch, mit Ihrer Krankenkasse Ihren Versicherungsschutz zu klären.