Religiöse Kommunikation: Interkulturelle und mediale Perspektive

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der Masterstudiengang Religiöse Kommunikation: Interkulturelle und mediale Perspektive richtet sich an Bachelor-Absolventinnen und -absolventen der katholischen Theologie sowie an andere Absolventinnen und Absolventen berufsqualifizierender Studiengänge (sofern diese über theologische Vorkenntnisse verfügen), die eine wissenschaftliche Qualifikation in theologisch-religiöser Kommunikation im Kontext der Interkulturalität oder der Medialität anstreben oder diese vertiefen wollen.

Das Masterstudium befasst sich mit der Auseinandersetzung mit den Geltungsansprüchen der Religionen, insbesondere der christlichen Religion. Außerdem werden die beiden großen gesellschaftlichen Megatrends– die durch Globalisierung zunehmende Interkulturalität und die sich durch Digitalisierung verändernde Medialität – mit der religiösen Pluralität theologisch verknüpft.

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert für eine Tätigkeit in den Medien, Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder wissenschaftlichen Einrichtungen, Verlagen, internationaler Kulturpolitik, Verbänden und Unternehmen, insbesondere im Personalbereich sowie in Nicht-Regierungsorganisationen bzw. zivilgesellschaftlichen Institutionen, Parteien und Stiftungen. Daneben potentiell für Aufgaben im kirchlichen Bereich, mit der Einschränkung, dass für den kirchlichen Dienst ein Abschluss an einer katholischen Fakultät notwendig ist. Der Studiengang kann durch seine Forschungsorientierung auch als Vorbereitung auf die Aufnahme einer Promotion und damit einer wissenschaftlichen Laufbahn studiert werden.  

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Religiöse Kommunikation: Interkulturelle und mediale Perspektive
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester
Unterrichtssprache Deutsch 
Studienbeginn Der Studiengang kann im Sommer- wie Wintersemester aufgenommen werden.
Studienfachberatung

Miroslava Lerche
Email: m.lerche@em.uni-frankfurt.de
Raum: 1.717, Campus Westend,  IG-Farben-Nebengebäude
Postanschrift:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Fachbereich 7 - Katholische Theologie
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschlusses in Katholischer Theologie oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder

    der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, wobei gute Grundkenntnisse der Katholischen Theologie erforderlich sind, oder

    der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, wobei gute Grundkenntnisse der Katholischen Theologie erforderlich sind.

    Gute Grundkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

    den Erwerb von mindestens 18 CP durch Lehrveranstaltungen mit katholisch-theologischer Ausrichtung während des Bachelorstudiengangs bzw. des gleichwertigen Abschlusses und einen deutlich erkennbaren katholisch-theologischen Themenschwerpunkt der Bachelorarbeit oder einer vergleichbaren Abschlussarbeit oder

    durch ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Katholischen Theologie im Nebenfach.

    Die Zulassung kann unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Studien- und Modulprüfungen bis zur Gleichwertigkeit mit dem Bachelorstudiengang Katholische im Umfang von maximal 60 CP erteilt werden. Die Auswahl der Veranstaltungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss aus folgender Liste (Link folgt in Kürze)

  • Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache des Europarates“ vom September 2000.

    Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

    a) fünf Jahre Englischunterricht an einer Schule (letzte Zeugnisnote mindestens „ausreichend“), die durch Abitur- oder entsprechende Oberstufenzeugnisse belegt sind, oder
    b) einen UNIcert-Abschluss der Stufe 2 oder
    c) einen TOEFL iBT Test mit mindestens 87 Punkten

  • Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Sprachniveau B1 erforderlich. Diese können nachgewiesen werden durch:

    a) drei Jahre Unterricht in der entsprechenden Fremdsprache an einer Schule (letzte Zeugnisnote mindestens „ausreichend“ bzw. 5 Punkte), die durch Abitur- oder entsprechende Oberstufenzeugnisse belegt sind, oder
    b) entsprechende Schulzeugnisse anderer Staaten, wobei die Abschlussnote insgesamt nicht schlechter als „ausreichend“ bzw. 5 Punkte sein darf, oder
    c) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse an deutschen oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens einhundertzwanzig Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder
    d) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfung oder
    e) das Zertifikat über einen Lehrgang an einer Volkshochschule, der mit staatlicher Abschlussprüfung abgeschlossen wurde (in Hessen gemäß Erlass des Hessischen Kultusministers vom 1. November 1977).

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis für den Bachelorabschluss noch nicht vor, kann die Bewerbung stattdessen auf einen Immatrikulationsnachweis und auf eine besondere Bescheinigung gestützt werden. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80 Prozent der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist, und von der für die Zeugniserteilung zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung, und die Immatrikulation ist zurückzunehmen.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote;
  • Nachweis über Englischkenntnisse des Niveaus (B2)
  • Nachweis einer weiteren modernen Fremdsprache (B1)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.05. - 31.08. für das Wintersemester
01.12. - 28.02. für das Sommersemester
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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