Beleidigungen

Drohungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt bedeuten eine deutliche Übertretung der Regeln des Zusammenlebens.

Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) ist die ehrverletzende Kundgabe einer Missachtung, Nichtachtung oder Geringschätzung des Betroffenen.

Was Sie tun können:

  • Beleidigung nicht übergehen, sondern zurückweisen.
  • Grundsätzlich werden Beleidigungsdelikte durch die Ermittlungsbehörden nur auf Strafantrag verfolgt. Dieser ist im Rahmen einer Strafanzeige zu stellen. Antragsberechtigt ist der Verletzte selbst.

Diskriminierung

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung bezeichnet Formen von Benachteiligung, Abwertung, Stigmatisierung oder Ausschluss aufgrund eines schützenswerten Merkmals.

Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht das Motiv. D.h. es kommt nicht darauf an, ob eine Diskriminierung aus Absicht, aus Gedankenlosigkeit, durch Anwendung einer allgemeinen Verwaltungspraxis etc. geschieht.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden folgende Merkmale als schützenswert genannt:

  • Ethnische Herkunft und rassistische Zuschreibungen,
  • Geschlecht (umfasst auch Trans*¬ und Inter*Personen),
  • Religion oder Weltanschauung (umfasst auch Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung),
  • Behinderung,
  • Lebensalter,
  • sexuelle Identität

Darüber hinaus sind für den Hochschulbereich relevant:

  • soziale Herkunft bzw. der soziale Status,
  • Familienstatus.

Was ist zu tun?

  • Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Diskriminierung direkt anzusprechen.
  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll vom Vorfall an
  • Nehmen Sie Beratung und Unterstützung in Anspruch, bspw. durch die Antidiskriminierungsstelle
  • Wenn Sie in Ihrem Umfeld diskriminierende Vorfälle und Praktiken wahrnehmen, beziehen Sie Stellung gegen die Diskriminierung und unterstützen Sie Betroffene.

Drohungen

Drohungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt bedeuten eine deutliche Übertretung der Regeln des Zusammenlebens.

Was Sie tun können:

  • Beleidigung: nicht übergehen, sondern zurückweisen
  • Bedrohung: Schwere der Bedrohung einschätzen
  • Körperliche Gewalt: Ohne Selbstgefährdung den persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer sofort unterbinden und Kontrahenten trennen
  • Helfer durch persönliches Ansprechen und klare Anweisungen hinzuziehen oder holen lassen

Mobbing

Was ist Mobbing?

Mobbing bedeutet, dass eine Person über einen längeren Zeitraum systematisch bekämpft, schikaniert oder feindselig ausgegrenzt wird. Im Gegensatz zu Konflikten befindet sich der/die Betroffene in einer absolut unterlegenen Position in dem Sinne, dass er/sie die Situation mit eigenem Verhalten und ohne Unterstützung nicht positiv für sich wenden kann.

Die Hintergründe sind vielfältig: Mobbing kann sich z.B. aus einem eskalierten Konflikt heraus entwickeln, aber auch, z.B. stressbedingt, im Rahmen eines gruppendynamischen Prozesses entstehen.

Cybermobbing

Cybermobbing ist jede Form von über einen längeren Zeitraum andauernde Beleidigung, Belästigung, Bedrohung oder Bloßstellen eines anderen Menschen unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Nicht zu wissen, wer der andere ist, kann Betroffenen Angst machen und diese verunsichern. 

Mögliche Interventionsmöglichkeiten sind:

  • Sperren des Cyber-Mobbers, oder als letzter Ausweg Änderung der eigenen Kontaktdaten
  • Keine Reaktion auf Provokationen
  • Beweissicherung durch Screenshots von E-Mails und SMS
  • Justitiariat beratend hinzuziehen
  • In schwerwiegenden Fällen kann die Polizei eingeschaltet werden.
  • Den Ermittlungsbehörden stehen weitergehende Möglichkeiten der Ermittlung eines Anonymus offen. 
  • Das Einklagen zivilrechtlicher Ansprüche ist schwierig und macht zumeist die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig.

Sexualisierte Belästigung oder Gewalt

Die Goethe-Universität hat in ihrem Leitbild die Wertschätzung von Offenheit und Vielfalt als Grundlage ihres Denkens und Handelns verankert. Sie möchte eine Hochschulkultur schaffen, in der Respekt und Wertschätzung das Miteinander von Studierenden, Mitarbeitenden und allen Angehörigen der Universität prägen. Mit Entschiedenheit wendet sich die Goethe-Universität gegen jede Form sexualisierter Diskriminierung und Übergriffe.

Betroffene von sexuellen Belästigung oder Übergriffen bittet und ermutigt die Universität, Vorfälle zu melden und Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Die im Folgenden aufgeführten Beratungsangebote sind vertraulich und auf Wunsch anonym.

Weitere Informationen und Kontakte finden Sie hier:

Sexualisierte Belästigung oder Gewalt