Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson im Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

In welchen Fällen können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

  • Wenn Sie in Ihrem Arbeitsumfeld mit sexistischem Verhalten konfrontiert sind
  • Wenn Sie aufgrund Ihres Geschlechts bei Einstellung, den Vertragsbedingungen, bei der Entgelteingruppierung oder ähnliches benachteiligt werden
  • Wenn Sie sich aufgrund von Vereinbarkeitsthemen benachteiligt werden
  • Wenn Sie sexualisierte Belästigung oder sexuelle Gewalt erfahren haben

Zur Erstberatung können Sie sich auch an eine der dezentralen Gleichstellungbeauftragten wenden, die es an jedem Fachbereich gibt. Einen Liste der aktuellen beauftragten finden Sie hier.

Die Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragte ist vertraulich!