Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht

Referat Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht

Das Referat ist zentraler Ansprechpartner für Universitätsangehörige und Behörden zu den Pflichten, Aufgaben und Fragestellungen, die sich strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten (ionisierende Strahlen, Röntgen, Laser) sowie zu Themenbereichen des Be­täubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsgesetzes ergeben.

Die Goethe Universität als Betreiberin von Bereichen bzw. Anlagen gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverord­nung wird von dem Präsidenten nach außen vertre­ten. Zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben wurde der Strahlenschutzbevoll­mächtigte bestellt. In den übrigen Rechtsgebieten berät und unterstützt das Referat die verantwortlichen Personen.

Aufgabengebiet des Referats u.a.:

  • Beratung der verantwortlichen Personen und der Nutzer zur praktischen Umset­zung der Rechtsvorschriften

  • Planung und Koordinierung der Verwaltungsabläufe im Zusammenhang mit den genannten Rechtsgebieten, Überwachung der Einhaltung von behördli­chen und internen Fristen

  • Organisation und Prüfung des jährlich zu erstellenden Strahlenschutzkatasters

  • Durchführung von Genehmigungsverfahren und Anzeigen nach Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnung

  • Bestellung und Abberufung der Strahlenschutzbeauftragten und ihrer Vertreter

  • Information und Unterstützung und Beratung der Strahlenschutzbeauftragten und der Arbeitsgruppenleiter bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten

  • Pflege der Dokumentation zu Strahlenschutz- bzw. Überwachungsbereichen, vorliegenden strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen

  • Umsetzung zentraler Überwachungsaufgaben wie z.B. Kontaminationskontrol­len, Abfallentsorgung, Überwachung strahlenexpo­nierter Personen (Filmdosimetrie); Messungen elektromagnetischer Strahlung.

  • Erstellung und Aktualisierung von Musterunterlagen (Strahlenschutzanwei­sung, Unterweisung nach §63 StrSchV, Personendatei zur Überwachung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Personendosimetrie, Strahlenpässe….)

  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Genehmigungen mit den zuge­hörigen Auflagen durch Begehungen und Kontrolle der gesetzlich gefor­derten Aufzeichnungen in regelmäßigem Abstand und Nachverfolgung der Abarbeitung festgestellter Mängel.