Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht
Referat Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht
Das Referat ist zentraler Ansprechpartner für Universitätsangehörige und Behörden zu den Pflichten, Aufgaben und Fragestellungen, die sich strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten (ionisierende Strahlen, Röntgen, Laser) sowie zu Themenbereichen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsgesetzes ergeben.
Die Goethe Universität als Betreiberin von Bereichen bzw. Anlagen gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung wird von dem Präsidenten nach außen vertreten. Zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben wurde der Strahlenschutzbevollmächtigte bestellt. In den übrigen Rechtsgebieten berät und unterstützt das Referat die verantwortlichen Personen.
Aufgabengebiet des Referats u.a.:
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Beratung der verantwortlichen Personen und der Nutzer zur praktischen Umsetzung der Rechtsvorschriften
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Planung und Koordinierung der Verwaltungsabläufe im Zusammenhang mit den genannten Rechtsgebieten, Überwachung der Einhaltung von behördlichen und internen Fristen
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Organisation und Prüfung des jährlich zu erstellenden Strahlenschutzkatasters
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Durchführung von Genehmigungsverfahren und Anzeigen nach Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnung
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Bestellung und Abberufung der Strahlenschutzbeauftragten und ihrer Vertreter
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Information und Unterstützung und Beratung der Strahlenschutzbeauftragten und der Arbeitsgruppenleiter bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten
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Pflege der Dokumentation zu Strahlenschutz- bzw. Überwachungsbereichen, vorliegenden strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen
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Umsetzung zentraler Überwachungsaufgaben wie z.B. Kontaminationskontrollen, Abfallentsorgung, Überwachung strahlenexponierter Personen (Filmdosimetrie); Messungen elektromagnetischer Strahlung.
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Erstellung und Aktualisierung von Musterunterlagen (Strahlenschutzanweisung, Unterweisung nach §63 StrSchV, Personendatei zur Überwachung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Personendosimetrie, Strahlenpässe….)
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Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Genehmigungen mit den zugehörigen Auflagen durch Begehungen und Kontrolle der gesetzlich geforderten Aufzeichnungen in regelmäßigem Abstand und Nachverfolgung der Abarbeitung festgestellter Mängel.