FAQs

Fragezeichen 1

FAQs


Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen die uns im vergangenen Semester häufig gestellt wurden. Im oberen Teil gibt es Antworten auf Fragen von Studieninteressierten, weiter unten gibt es Antworten auf Fragen von Studierenden.

FAQs zum Studiengang für Interessierte

 

Kann ich nach dem Orientierungssemester auch andere Studiengänge wählen als die sieben Fachrichtungen die am Orientierungsstudium teilnehmen?
  • Ja. Informieren Sie sich in der fachspezifischen Studienberatung Ihres Wunsch-Studiengangs über die Zulassungsmodalitäten und die möglichen Bewerbungsfristen. Anstelle der Wahl der Studienrichtung im BA Geistes- und Sozialwissenschaften vollziehen Sie dann einen Fachwechsel.

Gelten bei der Wahl der Studienrichtung im BA Geistes- und Sozialwissenschaften zum Ende des ersten Semesters die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei einer „normalen“ Bewerbung für einen Studienplatz?

  • Ja. Wenn Sie beispielsweise Sportwissenschaften studieren möchten und somit die Studienrichtung Sportwissenschaften im BA Geistes- und Sozialwissenschaften wählen, müssen Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie Bewerber*Innen für den „normalen“ BA Sportwissenschaften. Sie sollten daher früh im Semester den Kontakt mit der fachspezifischen Studienberatung des entsprechenden Fachbereichs suchen.

Wann startet der Bachelorstudiengang Geistes- und Sozialwissenschaften?

  • Der Studiengang startet nur zum Sommersemester. 

Wie/Wo bewerbe ich mich?

  • Für das Sommersemester öffnet sich die Bewerbungsmaske immer am 01. Dezember des Vorjahres. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie rechtzeitig vorher hier. Schreiben Sie sich in den B.A. Geistes- und Sozialwissenschaften (Hauptfach) ein. In der Anmeldemaske wird Ihnen dann ein "Nebenfach zum B.A. Geistes- und Sozialwissenschaften" angeboten, das Sie bitte dazu auswählen.  

Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Bewerbung?

  • Voraussetzung für das Vorstudium ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB), sowie für ausländische BewerberInnen der Nachweis über geeignete Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Aufgrund der Zulassungsbschränkung wird bei einer höheren Anzahl an Bewerber*Innen als Plätze nach den Abiturnoten entschieden.

Ich interessiere mich für Studienfächer, die aber nicht im Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften als Studienrichtung integriert sind. Ist der Studiengang trotzdem etwas für mich?

  • Auf jeden Fall! Wenn Sie sich in Ihrem ersten Semester einschreiben, haben Sie im Orientierungssemester die Möglichkeit, sich breit – über die integrierten Studienrichtungen hinaus – mit verschiedenen Fachrichtungen in unterschiedlichen Angeboten und Veranstaltungen bekannt zu machen und aufgrund Ihrer Erfahrungen eine Fachwahl zu treffen. Dann allerdings steht für Sie nach dem Orientierungssemester ein Fachwechsel an, vom B.A. Studiengang Geistes- und Sozialwissenschaften in den jeweiligen Studiengang Ihrer Wahl. Dort müssen Sie allerdings alle üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

Werden Kurse angerechnet?

  • Ja. Wenn Sie sich nach der Orientierungsphase für ein Studienfach entscheiden, das nicht als Studienrichtung Teil des Orientierungsstudiums Geistes- und Sozialwissenschaften ist, können Sie sich in der Orientierungsphase besuchte Veranstaltungen auf ein späteres Studium des jeweiligen Faches anrechnen lassen. Ansonsten sind die Veranstaltungen, die Sie in der Orientierungsphase belegen, Teil Ihres Studiengangs und werden innerhalb dessen angerechnet.

Wie funktioniert der Übergang zwischen der Orientierungsphase und einer Studienrichtungen im Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften?

  • Nachdem Sie innerhalb Ihres Orientierungssemesters Ihre Fachwahl für sich getroffen haben, teilen Sie diesem dem Prüfungsamt des BA Geistes- und Sozialwissenschaften mit. Gut zu wissen: Es gelten immer die Eingangsvoraussetzungen (NC, Sprachvoraussetzungen etc.) der komplementären B.A.-Studiengänge, die die Studienrichtungen repräsentieren. 

Ist das Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften BAföG-fähig?

  • Ja. Beachten Sie aber bitte: Wenn Sie sich jedoch nach der Orientierungsphase für ein Studienfach entscheiden, das nicht als Studienrichtung (s.o.) Teil des B.A. Studiengangs Geistes- und Sozialwissenschaften ist, müssen Sie einen Fachwechsel in den jeweiligen B.A.-Studiengang vornehmen. Dies kann sich unter Umständen auf Ihre BAföG-Fähigkeit auswirken.

Kann ich das Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften auch berufsbegleitend bzw. in Teilzeit absolvieren?

  • Ja, der Studiengang kann formal auch in Teilzeit absolviert werden. Da die Angebote des Orientierungssemesters aber nur im Sommersemester angeboten werden, wird für diese Studienphase von einem Teilzeitstudium stark abgeraten.

Findet eine Auswahl statt? / Gibt es einen NC?

  • Im SoSe 2021 ist unser Studiengang zulassungsbeschränkt.

Wie ist das Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften aufgebaut?

  • Das Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften setzt sich aus einer einsemestrigen Orientierungsphase im Sommersemester und einem anschließenden, sechssemestrigen Fachstudium einer der sieben Studienrichtungen zusammen. Insgesamt besteht der Studiengang also aus 7 Semestern mit 210 CP. Sie studieren den B.A. Studiengang Geistes- und Sozialwissenschaften mit Studienrichtung XY und Nebenfach YZ. Dieser B.A. Abschluss qualifiziert Sie (in gleicher Weise wie der einer Studienrichtung äquivalente B.A. Studiengang) für die Aufnahme eines Masterstudiums.

Es gibt sieben Studienrichtungen im Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften:


Gut zu wissen: Es ist auch möglich, sich nach der Orientierungsphase für ein Studienfach zu entscheiden, das nicht als Studienrichtung Teil des B.A. Studiengangs Geistes- und Sozialwissenschaften ist. Dann erfolgt für Sie ein Fachwechsel in den jeweiligen Studiengang.


FAQs für Studierende des BA Geistes- und Sozialwissenschaften

Wie kann ich mich für eine Lehrveranstaltung anmelden? Woher weiß der oder die Dozierende dass ich teilnehmen möchte?

  • Die Anmeldemodalitäten sind bei den Dozierenden sehr unterschiedlich. Bei einigen Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung über LSF erforderlich bei anderen nicht. Lesen Sie sich im LSF bei den Lehrveranstaltungen die Beschreibungen durch, vielleicht werden hier Hinweise gegeben. Wenn keine Anmelde-Möglichkeit ausgewiesen ist, schreiben Sie die Lehrenden der Veranstaltung direkt an. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie wenn Sie im LSF bei den Lehrveranstaltungen auf die Namen der Lehrenden klicken.

Woher weiß ich wie viele Credit Points (CP) ich für eine Lehrveranstaltung am Ende des Semesters erhalte? Im Vorlesungsverzeichnis sind keine Angaben.

  • Weil eine Lehrveranstaltung unterschiedlichen Studiengängen und Studienordnung zugewiesen werden kann und somit je nach Leistungsnachweis eine unterschiedliche Anzahl an CPs erworben werden können, wird in der Beschreibung der Lehrveranstaltung keine CP-Anzahl angegeben.
    Um die Anzahl der für Sie erwerbbaren CPs zu erfahren können Sie die Veranstaltungen-Liste, der für das Orientierungsstudium geöffneten Lehrveranstaltungen, zur Hilfe nehmen. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter Orientierungsphase->Freies Studium.

Welche Lehrveranstaltung muss ich unbedingt besuchen, um die Mindestanforderungen des Orientierungsstudiums zu erlangen?

  • Um das erste Semester, die Orientierungsphase, erfolgreich abzuschließen müssen 30 CP (Credit Points) erlangt werden. 19 CP fallen dabei auf das Orientierungs-, Hochschul- und Projektmodul, die restlichen CP werden im Modul Freies Studium erbracht. Um eine Studienrichtung innerhalb des BA Geistes- und Sozialwissenschaften wählen zu können, müssen die 19 CP aus dem Orientierungs-, Hochschul- und Projektmodul alle erbracht sein, die restlichen 11 CP aus dem Modul Freies Studium können laut der Studienordnung bis zum Ende des 3. Semesters nachgeholt werden. Werden die 19 CP aus dem Orientierungs-, Hochschul- und Projektmodul nicht zum Ende des 1. Semesters erreicht, muss ein Fachwechsel beantragt werden, andernfalls droht die Exmatrikulation. Diese 19 CP lassen sich nicht nachholen.

Bei einigen Lehrveranstaltungen ist die Belegfrist bereits abgelaufen? Kann ich trotzdem teilnehmen?

  • Versuchen Sie es indem Sie die Lehrperson der Veranstaltung kontaktieren. In einigen Fällen ist die Belegfrist vor Ihrem erhalt der HRZ-Zugangsdaten bereits abgelaufen. Schildern Sie Ihre Situation und erklären Sie der Lehrperson, dass Sie großes Interesse an dem Thema haben. Es gibt jedoch keine Garantie, da die Lehrperson selbst entscheidet wie viele Studierende an der Lehrveranstaltung teilnehmen können.

Was passiert wenn ich weniger oder mehr als die vorgeschriebenen 11 CP im Modul „Freies Studium“ habe?

  • Laut der Modulbeschreibung der Studien- und Prüfungsordnung des Moduls „Freies Studium“ müssen Sie mindestens 11 CP sammeln um das Modul abzuschließen. Haben Sie weniger als 11 CP, können Sie das Modul folglich nicht abschließen.
    Umgekehrt gibt es auch keine „Vorteile“ für Sie, sollten Sie mehr als 11 CP gesammelt haben.

Ich habe im Vorlesungsverzeichnis Lehrveranstaltungen gesehen die mich sehr interessieren, die jedoch nicht für Ostudierende freigegeben sind. Kann ich diese trotzdem besuchen?

  • Im Fall, dass die Veranstaltung nicht auf der Referenzliste steht, haben wir meist keine Kooperation über Öffnung von Lehrveranstaltungen mit dem zuständigen Institut - daher müssten Sie, wenn Sie sich für eine bestimmte Veranstaltung interessieren, bei der jeweiligen Lehrperson freundlich nachfragen, ob es noch Kapazitäten gibt und ob es die Möglichkeit gäbe, als Studierende der BA Geistes & Sozialwissenschaften teilzunehmen. Sie können dort jedoch keine Prüfungsleistung, die innerhalb dieses Faches anrechenbar wäre, anrechnen lassen - Sie würden Ihre CP nur für unser Modul freies Studium erwerben, und zwar über eine Ersatzleistung in Form eines Kurzberichtes. Falls Sie später dieses Fach, aus dem die Lehrveranstaltung kommt, studieren, müssten Sie die Veranstaltung wiederholen, diesmal mit Prüfungsleistung. Was Sie im Orientierungssemester jedoch damit gewinnen, ist die Erfahrung (und die CP für's Freie Studium).

Stimmt es, dass ich jetzt im 1. Semester mich bereits für die Bachelorprüfung anmelden muss?

  • Ja, die Anmeldung zur Bachelorprüfung hat vor allem verwaltungstechnische Gründe. Sie sollten die Anmeldung zur Bachelorprüfung zeitnah veranlassen. Ohne eine Anmeldung können keine Leistungen für Sie verbucht werden, es liegt also in Ihrem Interesse.

Wie und wo kann ich mich für die Workshops und die Projekte anmelden?

  • Besuchen Sie auf unserer Website die Seite „Wie erstelle ich meinen Stundenplan“. Hier gibt es die Checkliste auf der auch alle Veranstaltungen des Orientierungs-, Hochschul- und Projektmodul gelistet sind. In der Spalte „Anmeldung“ wird erklärt, wo Sie sich für die Workshops und Projekte anmelden können.

In einigen Lehrveranstaltungen des Moduls „Freies Studium“ können für Ostudierende keine Prüfungen mitgeschrieben werden, stattdessen sollen Kurzberichte verfasst werden, was hat es damit auf sich?

  • Einige Lehrveranstaltungen die auf unserer Referenzliste eingetragen sind, haben in der Spalte „Besonderheit“ die Information, dass anstelle der regulären Prüfung, ein Kurzbericht für die Erlangung der Credit Points erforderlich ist. Meist handelt es sich dabei um Prüfungen, die im späteren Studienverlauf nicht angerechnet werden können. Der Kurbericht wird von der Modulbeauftragten Frau Dr. Scheel entgegengenommen.

Kontakt

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Dr. Johanna Scheel

Koordinatorin
Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften

Campus Westend | Casino 1.813 
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0)69 798 32943

scheel@em.uni-frankfurt.de

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Dominik Lux

Prüfungsamt
Orientierungsstudium Geistes- und Sozialwissenschaften

Campus Westend | Casino 1.813 
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0)69 798 33361
Fax: +49 (0)69 798 33358 

pruefungsamtgogus@em.uni-frankfurt.de

Prüfungsamt GO GuS