Als Teil der Abteilung Studiengänge, Recht und Qualitätsentwicklung unterstützt die Gruppe Studien- und Prüfungsrecht die Organe und Organisationseinheiten sowie
das Lehrpersonal der Goethe-Universität bei Fragestellungen aus dem
Studien- und Prüfungsrecht. Hinsichtlich anderer Rechtsgebiete erfüllt
die Rechtsabteilung diese Aufgabe.
Tätigkeiten der Abteilung Studien- und Prüfungsrecht sind insbesondere:
- Rechtliche Beratung des Präsidiums und der Fachbereiche im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
- Geschäftsführung der Senatskommission für Studien- und Prüfungsordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen
- Vorbereitung der Genehmigung sowie Vorbereitung und Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnungen
- Widerspruchsstelle für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche 3–16
- Vertretung der Goethe-Universität in Gerichtsverfahren, die die
Zulassung zum Studium, das Mitgliedschaftsverhältnis der Studierenden
sowie die Prüfungsverfahren betreffen
- Erstellung von Satzungen und sonstigen Rechtsakten im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
- Verfassen von Rechtsgutachten, Stellungnahmen etc. im Bereich Studien- und Prüfungsrecht