Studien- und Prüfungsrecht


Als Teil der Abteilung Studiengänge, Recht und Qualitätsentwicklung unterstützt die Gruppe Studien- und Prüfungsrecht die Organe und Organisationseinheiten sowie das Lehrpersonal der Goethe-Universität bei Fragestellungen aus dem Studien- und Prüfungsrecht. Hinsichtlich anderer Rechtsgebiete erfüllt die Rechtsabteilung diese Aufgabe.

Tätigkeiten der Abteilung Studien- und Prüfungsrecht sind insbesondere:

  • Rechtliche Beratung des Präsidiums und der Fachbereiche im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
  • Geschäftsführung der Senatskommission für Studien- und Prüfungsordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen
  • Vorbereitung der Genehmigung sowie Vorbereitung und Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnungen
  • Widerspruchsstelle für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche 3–16
  • Vertretung der Goethe-Universität in Gerichtsverfahren, die die Zulassung zum Studium, das Mitgliedschaftsverhältnis der Studierenden sowie die Prüfungsverfahren betreffen
  • Erstellung von Satzungen und sonstigen Rechtsakten im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
  • Verfassen von Rechtsgutachten, Stellungnahmen etc. im Bereich Studien- und Prüfungsrecht