Legalisation von Zeugnissen und Urkunden der Goethe-Universität für Verwendung im Internationalen Urkundenverkehr
Unter Legalisation/Apostillen versteht man eine förmliche
Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland. Dabei werden die
Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner
gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten
Siegels bestätigt. Die mit einer Apostille versehenen deutschen Urkunden
werden direkt im Ausland anerkannt. Zuständig für
Legalisation/Apostillen ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Voraussetzung für dessen Arbeit ist, dass die Echtheit sowie die
Unterschrift auf der Urkunde durch die Universität bestätigt wurden (Vorbeglaubigung). Diese Vorbeglaubigung stellt das Studien-Service-Center kostenfrei aus.
Zur Erstellung einer Vorbeglaubigung senden Sie Ihre Dokumente (im PDF-Format), für die Sie die Vorbeglaubigung benötigen, vorab an apostille@uni-frankfurt.de. Nach der Fertigstellung werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Eine Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Abholung die entsprechenden Dokumente im Original vorzeigen müssen, da wir Ihnen sonst die Vorbeglaubigung nicht aushändigen können. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.
Sollten
Sie im Auftrag eine Vorbeglaubigung einreichen bzw. abholen, müssen Sie
eine entsprechende Vollmacht vorzeigen sowie sich ausweisen können.
Studienbescheinigungen
Bitte wenden Sie sich bezüglich Studienbescheinigungen an das Studierendensekretariat.
Sofern Sie eine Vorbeglaubigung für die Studienbescheinigung benötigen, bitten Sie im Studierendensekretariat um eine ausführliche Studienbescheinigung.
Ist diese unterschrieben und mit Siegel versehen, können Sie damit direkt zum Regierungspräsidium Darmstadt. Eine Vorbeglaubigung ist in diesem Fall nicht notwendig.