Die Auslastung einer Lehreinheit ergibt sich aus dem Verhältnis von Lehrangebot und Lehrnachfrage. Das Lehrangebot wird mit dem Aufwand, einen Studienreden auszubilden, ins Verhältnis gesetzt. Die Zähleinheit der Auslastungsberechnung sind Studierende. Übersteigt die Anzahl der tatsächlich an einer Lehreinheit unterrichteten Studierenden die rechnerische Kapazität der Lehreinheit, ist diese überausgelastet. Im Falle der Überauslastung einer Lehreinheit können die Verantwortlichen in Lehreinheit oder Fachbereich bei der Stabsstelle Statistik und Kapazität formlos die Einrichtung einer Zulassungsbeschränkung (
Numerus Clausus, kurz: NC) beantragen. Bitte beachten Sie: Die Auslastung kann nur für Lehreinheiten festgestellt werden, da dies die unterste Ebene ist, auf der Lehrangebot und Lehrnachfrage in Verbindung gebracht werden können.
Die Auslastung von einzelnen Studiengängen oder einzelnen Instituten kann per Definition nicht festgestellt werden (Ausnahme: Das Institut entspricht der Lehreinheit und in der Lehreinheit ist nur ein Studiengang verankert).