Kapazität

QUIKKS berechnet nach gesetzlichem Auftrag, Lehrangebot, Lehrnachfrage und Lehraufwand. Die Einheit berät bei der Einführung- und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen (NC) und unterstützt bei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Zur Ermittlung des Lehrangebots werden einmal jährlich die Lehraufträge und zweimal jährlich das Lehrangebot aus Stellen erhoben und mit den zuständigen Mitarbeitern in den Lehreinheiten und Fachbereichen abgestimmt. Das Lehrangebot richtet sich nach Anzahl und Art der vorhandenen Stellen (ohne Stellen aus Drittmitteln und QSL-Mitteln), die nach Lehrverpflichtungsverordnung mit einem bestimmten Deputat versehen sind. Dieses Deputat kann zur Erfüllung von Sonderaufgaben individuell reduziert werden.
Die Lehrnachfrage bestimmt sich anhand des Curriculums eines Studiengangs, das in der Studien- und Prüfungsordnung definiert ist. Anhand des Curriculums und der dort festgelegten Veranstaltungsarten, ergeben sich rechnerische Gruppengrößen, Anrechnungsfaktoren und in Summe der Lehraufwand. Dieser Lehraufwand wird in sog. Curricularnormwerten festgehalten. Die Berechnung der kurz CNW genannten Richtwerte erfolgt gemäß der geltenden hessischen Kapazitätsverordnung. Die Lehrnachfrage entsteht durch Kombination von tatsächlichen Studierendenzahlen und Aufwand.
Die Auslastung einer Lehreinheit ergibt sich aus dem Verhältnis von Lehrangebot und Lehrnachfrage. Das Lehrangebot wird mit dem Aufwand, einen Studienreden auszubilden, ins Verhältnis gesetzt. Die Zähleinheit der Auslastungsberechnung sind Studierende. Übersteigt die Anzahl der tatsächlich an einer Lehreinheit unterrichteten Studierenden die rechnerische Kapazität der Lehreinheit, ist diese überausgelastet. Im Falle der Überauslastung einer Lehreinheit können die Verantwortlichen in Lehreinheit oder Fachbereich bei der Stabsstelle Statistik und Kapazität formlos die Einrichtung einer Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus, kurz: NC) beantragen. Bitte beachten Sie: Die Auslastung kann nur für Lehreinheiten festgestellt werden, da dies die unterste Ebene ist, auf der Lehrangebot und Lehrnachfrage in Verbindung gebracht werden können. Die Auslastung von einzelnen Studiengängen oder einzelnen Instituten kann per Definition nicht festgestellt werden (Ausnahme: Das Institut entspricht der Lehreinheit und in der Lehreinheit ist nur ein Studiengang verankert).
Die Auslastungsberechnung bestimmt die Belastung der Lehreinheit, in der i.d.R. mehrere Studiengänge verankert sind. Die Zulassungszahlenberechnung fokussiert die Festlegung der maximalen Studienrendenanzahl im ersten oder und ggf. zusätzlich in höheren Fachsemestern. Ein wesentlicher Teil der Zulassungszahlenberechnung ist die Schwundberechnung. Da man nicht davon ausgehen kann, dass alle Studierenden im ersten Fachsemester ihr Studium auch beenden, wird die Zahl der Studierenden im ersten Fachsemester bestimmt aus rechnerische Aufnahmekapazität und Schwund. Der Schwund kann von Fach zu Fach stark variieren und wird z.B. durch Einführung einer Zulassungsbeschränkung beeinflusst. Details zum "Hamburger Verfahren" der Schwundberechnung finden Sie hier.